"Erika1" wrote:
Velleicht bist Du im Recht.Für eine Reise, die aus mindestens zwei Bausteinen besteht, wird das Recht für Pauschalreisen angewendet.
Wenn also das Hotel nachweisbar falsch bzw. nicht verfügbar war, hättest Du ein Rücktrittsrecht gehabt - kostenfrei.
Ich bin fündig geworden:
Pauschalreisende werden insbesondere durch die §§ 651a ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geschützt.
Was ist eine Pauschalreise?
Grundsätzlich müssen mindestens zwei Leistungen vom Reiseveranstalter zu einem Gesamtpreis angeboten werden. Also etwa
Beförderung
Unterbringung
andere touristische Dienstleistungen (keine Nebenleistungen), die einen beträchtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen
Beispiel: Eine Busfahrt ist mit dem Besuch eines Konzerts verbunden und der Eintritt ist im Reisepreis bereits enthalten. Oder ein Flug gepaart mit einem Hotelaufenthalt.
Das ist bei Dir zutreffend.
Der Haken liegt bei Dir möglicherweise im "Gesamtpreis".
Schau mal auf Deine Buchungsbestätigung. Oder hast Du zwei? Einmal für den Flug und einmal für das Hotel?
Es ist aber erst eine Pauschalreise, wenn beide Leistungen beim gleichen (Airline/Veranstalter) gebucht werden.
Buche ich Flug und Hotel als Baustein bei LTU, dann ist es eine Pauschalreise.
Buche ich den Flug bei LTU und das Hotel bei Neckermann, kann es niemals eine Pauschalreise werden, da zwei Einzelbausteine bei verschiedenen Dienstleistern gebucht wurden.
Und letzteres wird wohl das große Problem in diesem Fall sein. Daher wird die Aussage von Erika sehr wahrscheinlich nicht zutreffen.
Hier trifft eher die Ausage von Emdebo zu. Dann kommt die Frage auf:
War das Reisebüro berechtigt als Veranstalter aufzutreten? Ich denke eher nein.
Gruß
holzwurm


