@sesakoi,
welchen Prospekt hast Du denn vorliegen? Die mir bekannten (ebenso die Internet-Präsenz) haben alle einen Hinweis a la "...Das Barfuß-Resort im maledivischen Stil, welches voraussichtlich xx.yy.zzzz neu eröffnen wird...". Somit ist diese Anlage ausreichend und m.E. auch eindeutig als Neueröffnung gekennzeichnet.
Selbstverständlich und unbestritten kannst Du auch Inseln zu günstigeren Preisen bekommen. Dabei sind sicher auch einige von durchaus guter Qualitäti, viele Inseln solltest Du Dir aber (auch unter dem Aspekt "Ansprüche an die Insel" ) tunlichst genauer ansehen.
Um diese Art/diesen Aspekt von "günstigerem Preis" geht es hierbei aber auch gar nicht. Hier geht es darum, das Du diese(!) Insel zu einem späteren Zeitpunkt zu eben diesen Neueröffnungs-Preisen eben nicht mehr wirst buchen können. Nein, dies ist nicht garantiert, aber bei so ziemlich allen Neueröffnungen usus.
Ebenso selbstverständlich steht es Dir natürlich frei und solltest Du davon ausgehen können, das eine neuzueröffnende Anlage dann auch zum anvisierten Zeitpunkt eröffnet (und dies optimalerweise ohne jedwede Einschränkungen), es bleibt aber eben ein Restrisiko. Saison für Saison gibt es weltweit "zig" Neueröffnungen und die allermeisten gehen positiv/"lautlos erfolgreich" vonstatten, andererseits gibt es aber auch in schöner Regelmäßigkeit Projekte die völlig aus dem Ruder laufen.
@weißkehl,
wo genau steht "selbst schuld(!)" eine Neueröffnung gebucht zu haben? Falls Du die Hinweise auf die Risiken einer ebensolchen Neubau-Buchung meinst, die sind kein "Geschwätz" sondern entsprechen Fakten.
Zu den Preisen kannst Du weiter oben im Text schon etwas lesen.
Richtig, wenn ein RV nicht in der Lage ist sein Angebot zu erfüllen, hat er ein Problem. Ein Problem allerdings, dessen Lösung(en) rechtlich ziemlich eindeutig definiert ist/sind. Er muß eine(!) gleichwertige Alternative anbieten (wobei im Fall Hondaafushi genau diese Gleichwertigkeit ein ausgewiesenes Problem darstellt), er muß ggfs. kostenlos stornieren. Ob Schadenersatz gezahlt werden muß, steht wieder auf einem anderen Blatt und ist meist im Einzelfall zu klären. Ebenso steht es einem Betroffenen von einem soft-opening selbstredend frei, etwaige Mängel aufzuzeigen, zu reklamieren und ggfs. Forderungen "in Rechnung" zu stellen. Entsprechende Optionen sind in der Frankfurter/Kemptener Tabelle ganz gut ersichtlich, allerdings nur Richtwerte und nicht zwangsläufig in Stein gemeißelt. Ein fehlender/nicht nutzbarer Pool ist z.B. mit einer Minderung von 10 - 20% angesetzt. Es gibt aber durchaus Entscheide die nicht von einem Mangel, sondern von einer (nicht erstattungsfähigen) Unannehmlichkeit sprechen. Nicht jeder (Richter) hält einen Pool auf einer Malediven-Insel als zwingend notwendig und unabdingbar für einen Urlaub dort. Im Zweifelsfall müßte ein Betroffener also einen Rechtsweg mit ungewissem Ausgang beschreiten. Dies ist sein gutes Recht, wie groß im jeweiligen Fall die Erfolgs-Chancen sind muß individuell bewertet werden, er sollte sich also etwaiger "Risiken"(?) bewußt sein.