Fassen wir einmal zusammen:
1.) Deiner Meinung nach zu geringe Buffetauswahl
2.) Getränke in 0,2 ltr. Plastikbechern
3.) muffige, verstockte Zimmer
4.) Strandverhältnisse
5.) kein Ayran
...
zu 1.)
subjektives Empfinden = kein juristisch einklagbarer Mangel = keine Entschädigung
zu 2.)
u.a. aus Sicherheitsgründen und Gründen der Preisstellung/Kalkulation oftmals durchaus erwünscht = kein juristisch einklagbarer Mangel = keine Entschädigung
zu 3.)
muffige Zimmer sind nicht sooooo selten in dieser Destination und dieser Hotelkategorie = kein (oder nur sehr bedingt) juristisch einklagbarer Mangel = keine (oder nur seeeeeeehr geringe) Entschädigung
"Stockflecken" gelten ebenfalls nicht (oder kaum) als einklagbarer Mangel - bei massivem(!!!) Schimmelbefall sieht das u.U. anders aus...da gäbe es evtl. Möglichkeiten - aber nur bei eigenem Bildmaterial, das von Hotelleitung und/oder Reiseleitung bestätigt und abgezeichnet wurde und eine bereits auch dort erfolgten Reklamation.
zu 4.)
in der Beschreibung z.B. von Bucher steht nicht von "fein" und ein gewisses Maß an Steinen ist hinzunehmen - auch hier kaum Aussicht auf "Erfolg" (Entschädigung).
zu 5.)
Entschuldigt, das ich kurz lache 