@doc
Es ist wie weiland in Silver City: Man muss schnell ziehen!
@Hessling
Übrigens sollte insbesondere ein Träger eines akademischen Grades in der Lage sein, Sachverhalte korrekt zu erfassen, darzustellen und Gebaren nicht um unnötige Konsonanten zu erweitern ...
Zu eben diesen Sachverhalten gehört der Aufbau von Verbindlichkeiten im Rahmen einer Buchung über einen Vermittler (hier HC).
Die Anfrage ist verbindlich, i.e. der Buchende gibt hier eine entsprechende Willenserklärung an den Vermittler ab und kann diese nicht beliebig zurückziehen. Der Vermittler leitet nämlich dieses Begehren an den tatsächlichen Leistungsträger weiter und muss seinerseits abwarten, ob es rahmentlich von diesem anerkannt wird. In den weit überwiegenden Fällen wird das eintreten, da jedoch der Vermittler die Leistung nicht selbst erbringt ist er auf die Annahme des eigentlichen Vertragsgebers angewiesen.
Das gilt analog für jeden Vermittler, sogar wenn er namentlich mit dem Veranstalter fast identisch ist.
Ein jeder Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande, Herr Dr. Günther Hessling - ganz gleich ob du Heftplaster mit Simpsonsmotiven oder eine Reise bestellst.
Zugegeben ist die Rückgabe im ersten Fall einfacher und zumeist mit weniger Gebühren behaftet, dies ergibt sich allerdings aus dem Vertragsumfang und ist nicht etwa eine Besonderheit der Bestellung über den Vermittler HolidayCheck ...