Hallo,
ich muß dieses Thema nochmal aus der Versenkung holen weil ich nochmals eine Auskunft brauche...
Im Regelfall muß man ja eine Geburtsurkunde vorlegen. Ich habe mir jetzt auf dem Standesamt eine Internationale Geburtsurkunde (alles steht mehrsprachig drauf) machen lassen.
Wie ist das wenn man im Namen beispielsweise ein Üstehen hat. Muß die schreibweise dann auch international erfolgen...also statt Müller dann Mueller ?? In der Geburtsurkunde steht das jetzt mit Ü drin aber im englischen gibts das ja nicht. Wie war das bei euch (wenn ihr überhaupt ein solches "problem" hattet) ?
Gruß
Heiko
