Ich denke, es ist nicht richtig, uns vorzuwerfen, wir hätten uns nicht um die "Kompensation des Schadens" gekümmert. Wir haben sehr wohl die Forderung angemeldet. Die Fristen waren uns auch bekannt. Wir waren allerdings im guten Glauben, alles für die Zahlung durch den Bund Notwendige getan zu haben. Es war offensichtlich das falsche Portal wie sich erst später herausgestellt hat. Meiner Meinung nach, hätte der Insolvenzverwalter uns benachrichtigen müssen, dass die Forderungsanmeldung dort verkehrt war. Da es sich um den Jahresurlaub einer 4köpfigen Familie handelte, ist der Betrag auch nicht unerheblich. Trotzdem komme ich nicht weiter... Und so geht es offensichtlich einer Reihe anderer Betroffener auch
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