Vorsorglich und nur im Blick auf möglichst unbürokratische Erledingung:
Sachgegenständlich informiert der Veranstalter ggf. mittels seiner örtlichen Vertretung oder auch direkt über alternative Beförderungsoptionen. Eigenmächtige Recherchen gehen hinsichtlich brauchbarer Alternativen gewöhnlich ins Leere.
Genau deshalb wird ein Veranstalter auch nicht für die Kosten panischer und unfundierter Ersatzbuchungen unwidersprochen aufkommen ...
Nach Erwägung aller Aspekte der Beschwerde sehe ich keinen Anlass für eine Kompensation seitens des Veranstalters.
Die Behauptung, es wäre "nur eine Verbindung mit einer Reisezeit von 27h" möglich gewesen ist - mit Verlaub! - grotesk.
Ich würde es aufrichtig begrüßen, deinen Anspruch auf Erstattung nachhaltig als pulverisiert zu erleben.