Wir erinnern uns , ich hatte alles mit eingereicht an Neckermann. ach 6 Wochen hatte ich da mal angerufen, NÖ wir sind in Verzug das dauert noch.
Heute Post von CONDOR.
Im Rahmen des Warschauer Abkommens haben sie anspruch auf erstattung für...................
Damit wir Ihnen die Kosten erstatten können, schicken sie uns bitte die Belege ,die Verlustmeldung,Ihre Flugscheine sowie die Buchungsbestätigung..
Ich rufe da heute also wieder an.
Die Dame am Telefon: Moment ich schau mal , Komisch ist doch alles da nur die Verlustmeldung fehlt.
Redet mich gut eine halbe Stunde zu. Ich solle ihr Kassenbons aus Ägypten schicken.
Sorry wir haben den erst besten Shop genommen und uns eingekleidet. Wer hat bei den Temperaturen und langen Klamotten lust noch zu schauen wo es was biller gibt oder wo ich einen kassenbon her bekomme?
Ich mit 2 heulenden kinder an der Hand bestimmt nicht.
Sie sage es könne nur was mit bon erstattet werden sonst würden wir leider leer ausgehen.
Auf meine frage : Aber mir fehlen doch 4 Tage Urlaub, dafür gibt es keine ändschädigung . Sagte sie NEIN! Nur die Unkosten für wie wieder beschaffung werden ersetzt!
Ich glaube nun schalte ich einen Anwalt ein.
Bin kurze vor der explosion.
Lg Gina