Na ja, die user, auf die du dich anscheinend berufst kenne ich auch. Ist ja auch von mir schon mal angesprochen worden. Aber: du wirst es nicht glauben, es gibt auch andere !
Hier zu den Fakten in diesem thread:
Wer im Falle von FTI einen Widerspruch gegen eine Rechnung von FTI bezogen auf Nachforderungen aus dem Gesamtkomplex Aschewolke/Flugverbote einen schriftlichen Widerspruch ( per Einschreiben ) eingelegt hat braucht nichts weiter zu tun als abzuwarten. Der nächste Schritt von FTI wäre ein Mahnbescheid ( dagegen kann ebenfalls pauschal ohne jegliche Begründung Widerspruch einlegen ) und dann eine Klage vor einem Gericht. Und da tut sich anscheinend bis heute nichts, rein gar nichts !!
Und jetzt bist du dran, wenn du eine Behauptungen auf Sustanzlosigkeit meiner Beiträge in diesem thread und zu diesem Thema beweisen willst. Ansonsten schweige ! Kannst dich ja ausruhen, aber dann -da bin ich sicher- kommen die anderen aus der gleichen Ecke. Kennt man ja, macht aber nichts.
Was andere Themen angeht und meine Beiträge dazu, das steht hier nicht zur Debatte.
Gruss Gabriela ( wie du siehtst, meine Höflichkeit verliere ich nie ! )
grundsätzlich kann man eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen, aber gegen eine Einzelentscheidung eines Beamten ist eine Fachaufsichtsbeschwerde möglich.