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gabriela_maierG

gabriela_maier

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  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Na ja, die user, auf die du dich anscheinend berufst kenne ich auch. Ist ja auch von mir schon mal angesprochen worden. Aber: du wirst es nicht glauben, es gibt auch andere !

    Hier zu den Fakten in diesem thread:

    Wer im Falle von FTI einen Widerspruch gegen eine Rechnung von FTI bezogen auf Nachforderungen aus dem Gesamtkomplex Aschewolke/Flugverbote einen schriftlichen Widerspruch ( per Einschreiben ) eingelegt hat braucht nichts weiter zu tun als abzuwarten. Der nächste Schritt von FTI wäre ein Mahnbescheid ( dagegen kann ebenfalls pauschal ohne jegliche Begründung Widerspruch einlegen ) und dann eine Klage vor einem Gericht. Und da tut sich anscheinend bis heute nichts, rein gar nichts !!

    Und jetzt bist du dran, wenn du eine Behauptungen auf Sustanzlosigkeit meiner Beiträge in diesem thread und zu diesem Thema beweisen willst. Ansonsten schweige ! Kannst dich ja ausruhen, aber dann -da bin ich sicher- kommen die anderen aus der gleichen Ecke. Kennt man ja, macht aber nichts.

    Was andere Themen angeht und meine Beiträge dazu, das steht hier nicht zur Debatte.

    Gruss Gabriela ( wie du siehtst, meine Höflichkeit verliere ich nie ! )

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Wo bitte ist der Fehler ? Wo ist dein Beweis dafür ? Mal wieder -nicht das erste Mal- eine pauschale Beschuldigung von dir ohne facts zu liefern. Sorry, so geht das nicht.

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ganz falsch: man braucht nicht mal ein drittens ! Es genügt tatsächlich ein nicht differenzierter Widerspruch, also formal auch kein 1. bzw. ein 2. Damit ist rechtlich alles korrekt gelaufen.Ich hätte als Betroffene mich sowieso nie mehr gerührt, wenn ich der ersten Rechnung ( mit Einschreiben ) widersprochen habe.

    Aber im Prinzip hast du ja nach Radio Erwian recht: im Prinzip grundsätzlich, aber.......

    Muss mal nachdenken, was du damit gemeint haben könntest.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Das darf man aber durchaus. Es sind zwei Widersprüche in in einem Schreiben. Zuerst widerspricht man der Forderung dem Grunde nach und im zweiten Widerspruch der Höhe. Könnte man natürlich besser formulieren, aber es sind ja keine Antwälte, die sich hier direkt wehren.

    Es kann ja sein, das vor Gericht die Forderung dem Grunde nach stattgegeben wird, aber die Höhe der Forderung im Zweifel steht und sie detailliert ausgewiesen werden muss.

    Also kein Fehler.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Anreise mit Überlänge!
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Wer war denn der RV ? Etwa GTI ?

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel überbucht - vorhin erfahren (flug wäre morgen)....
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Und den RV auf Schadensersatz verklagen !!

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Falsche Flugzeiten - keine Flieger mehr! Wer zahlt die Entschädigung?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich stimme zu, das alle Ansprüche gegen den RV zu richten sind. Der Vermittler stellt sich ja kraft seines Agenturvertrages aussen vor. Ob dann später der RV in seinem Innenverhältnis den Vermittler zur Kasse bittet ist nicht das Problem des TO.

    Ohne zu präjudizieren würde ich unter den geschilderterten Umständen dazu tendieren, das dem TO eher 100% des Reisepreises als Schadensersatz zustehen als die normalerweise von Gerichten anerkannten 50% bei dem durch den RV nicht eingehaltenen Reisevertrages.

    Aber hier sollte ohne Verzug sofort ein Fachanwalt eingeschaltet werden. Habe ich das übrigens überlesen oder falsch gelesen, war GTI der RV oder war es ein anderer ?

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • GTI-Travel - Erlebnisse und Meinungen
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Deine Meinung, ich habe -wie man nachlesen kann- eine andere Meinung ! Ich bezeichne im Unterschied zu dir deine Meinung nicht als Blödsinn.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • GTI-Travel - Erlebnisse und Meinungen
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Die crux ist, das GTI ( fast ) immer auch die gleichen Hotels anbietet wie die anderen Anbieter. Richtig ist, das der billigere Preis in einem höheren Risiko liegt. Das heisst de facto: ob ich vom gewählten Flughafen zum in Aussicht gestellten Termin in das von mir gewählte Hotel ( dto. auf dem Rückweg ) komme unterliegt einem höheren Risiko als bei anderen Anbietern. Sprich: Einhaltung von GTI von mir aus 70%, bei anderen Anbietern eben 90% ( keine statistische Erhebung !! ). Die Billigfluglinie Sky lasse ich mal aussen vor, weil ich für 3 Stunden Flug hin bzw. zurück evtl. Beeinträchtigungen in der Qualität nicht wirklich einordnen kann.

    Nur: sehr viele Urlauber glauben den Versprechungen von GTI, weil sie nirgendwo einen Risikohinweis vorfinden. Klar könnte man sagen: wer rechnen kann müsste sich das selbst ausrechnen. Aber Urlaub zu buchen ist Emotion. Wir werden heute erschlagen von Preissenkungen in allen Lebensbereichen, ohne das dabei die Qualität zurück genomen wird. Media-Markt, Aldi und Konsorten, Möbelhäuser etc. Ich bleibe dabei: GTI ( und andere im Billigsegment agierende RV ) sollten einen eindeutigen Hinweis auf die Risiken geben. Dann kann der Urlauber immer noch selbst entscheiden, ob ihm der günstigere Preis das Risiko wert ist. Wie auf der Zigarettenpackung.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • GTI-Travel - Erlebnisse und Meinungen
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Was der Wirt für eine Energie hier aufzeigt. Das Thema ( oder der RV ) trifft ihn in seiner ihm eigenen Auffassung zu diesem Reiseveranstalter. Finde ich gut, weiss ja, das er doch mehr kann als nur ein paar spöttische ironische Bemerkungen zu einem flapsus in einem etwas verünglückten Beitrag eines users. 

    Die Risiken der Buchung über einen "Billiganbieter" werden hier immer wieder ( na, von wem wohl ? ) minimiert, weil man sich doch bitte schön vorher darüber informieren sollte sprich selber Schuld, wenn nicht !! Ich bleibe daher bei meiner Auffassung einer Pflicht eines Informationsaufklebers, weil in allen Bereichen der Informationspflicht es bedeutet, das nicht der Interessent sondern der Anbieter die Offenlegungspflicht von Risiken hat. Also eine Front für "Bepperl drauf" ! Jetzt muss ich selber schmunzeln, kann nicht anders, aber ich mag nun mal diese smilies nicht.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • GTI-Travel - Erlebnisse und Meinungen
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @gastwirt:

    ich ordne dich selbstverständlich nicht in der mir von mir definierten und geschätzten Zahl der "hardliner"ein. Zumal du hier in diesem thread -und auch schon vorher- eine klare eindeutige Postion zu GTI ( u.a. ) beziehst.

    Wirklich schade, das sich niemand hier auf den von mir angeregten"Aufkleber" einlässt. Wann immer ich das Argument "AGB" lesen kriege ich Bauchschmerzen. Ich bin -das wissen hier viele- eine bekennende Gergnerin von einigen Passagen der AGB der RV. Sie -die AGB- nehmen im Kleingedruckten hinten das wieder zurück, was dem Kunden an der Verkaufsfront vorne versprochen ( ok, in Aussicht gestellt ) wurde.

    Wenn GTI u.a. im -vorsichtig ausgedrückt- im Billigsegment agieren ist das nicht negativ. No risk no fun, aber man sollte dann auch ganz klar definieren. Das tut man leider nicht in aller Deutlichkeit.

    Man verzeihe mir den Vergleich: aber nach der Finanzkatastrophe will man jetzt die Banker zwingen, die unterschiedlichen Risiken einer Anlage dem Kunden darzulegen. Im Umkehrschluss heisst das in Reisebranche: dein billigerer Preis ( .. in der gleichen Anlage... ) beinhaltet folgende Risiken..... Bist du bereit den zu bezahlen ? Dann rede jetzt oder schweige für immer.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • BGH stärkt Rechte von Fluggästen
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich halte das Urteil auch für richtig, da es eine durchgehende Buchung war. Aber es gab heute in der SZ dazu einen kritischen -vielleicht besser- nachdenklichen Kommentar dazu. Sollte man nachlesen !

    Kernpunkt: darf es dann auch rechtens sein, Piloten wg. der Wirtschaftlichkeit z.B. bei Nebel ( das war hier der Ausgangspunkt ) zum Losfliegen zu verpflichten ? Nein, kann man ja nicht, aber u.U. sanften Zwang ausüben ?

    Hier wurde nur der Zusammenhang des Fluges beurteilt, das ist richtig, damit nicht nur die Teilstrecke bewertet wird. Ich glaube, das wird noch Diskussionen auslösen.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • GTI-Travel - Erlebnisse und Meinungen
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Sehr sehr schöner Beitrag. Und ganz dezent mit einem ironischen Schmunzeln formuliert. Aber es ist richtig: hier gibt es einen Kern von -sind es 10 ? sind es 15 ?- die sich zu kritischen Beiträgen von Urlaubern aus ihren eigenen Erlebnissen pharisäerhaft querbeet in fast allen Themen äussern. Sie verteidigen aus mir unvervständlichen Gründen als Gott gegeben ( meistens mit lies die AGB oder böser: hast du die nicht gelesen ? ) und unterstützt mehr oder minder -gerade bei geänderten Flugzeiten oder geänderter Abflug-/Zielfughafen- die Reiseveranstalter,  ansonsten -wie furchtbar- würde es viel viel teurer werden. Den Beweis dafür bleiben sie schuldig, weil es einen solchen Preis nicht gibt.

    Natürlich muss ein Veranstalter wie GTI seinen billigeren Preis hereinbringen. Überhaupt keinen Zweifel. Was mich stört, das er die daraus resultierenden Risiken nicht offen legt. Ich wäre für einen "klar erkennbaren" Hinweis auf den Reiseunterlagen, vergleichbar mit der gesetzlichen Vorschrift, auf Zigarettenpackungen anzugeben, das Rauchen die Gesundheit gefährdet oder ähnliches, und demzufolge GTI ( wie auch andere im gleichen Marktsegment ) in etwa folgendes angeben müssten:

    Vorsicht ! Auf Grund unserer Kalkulationsgrundlagen und der daraus resultierenden Preisfestsetzung kann es aus betriebswirtschaftlichen Gründen bei den angegebenen Flugzeiten, den airlines, dem Abgangs- bzw. Zielflughafen und den ausgewiesenen Hotels zu Änderungen kommen. 

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Rezeption gibt Dieb den Schlüssel
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @gastwirt:

    na dann verlier 3mal in 2 Jahren in einem Komplex mit 80 Wohnungen z. B. in München deinen kombinierten Haustür-/Wohnungsschlüssel. Könnte ja passieren, aber dann bist du mit € 5.-- nicht mehr dabei. Wetten ?

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rezeption gibt Dieb den Schlüssel
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Hallo privacy:

    korrekt was du in diesem Zusammenhang bemängelst, habe dabei zu sehr an Situationen einer Hausgemeinschaft in Deutschand gedacht. Aber es war ja auch nur eine allgemeine Behauptung.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rezeption gibt Dieb den Schlüssel
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Einen Zimmerschlüssel zu verlieren kann sehr unangenehme ( kostspielige ) Folgen haben, vor allen Dingen, wenn anempfohlen wird, den Schlüssel bei Verlassen des Hotels an der Rezeption abzugeben. Ich würde aber auch sagen, das es ein Unterschied ist, ob in einem Urlaubshotel bei 1000 oder mehr Gästen der Zimmerschlüssel ungeprüft rausgegeben wird, oder aber in einem Stadthotel -wie vom TO geschildert- bei einer viel überschaubareren Gästezahl. 

    Ich halte wie hier geschildert nach deutschen Recht das Hotel in der Haftung, muss aber zugeben, dass das möglicherweise in Frankreich anders sein kann. Auf jeden Fall sind alle Hinweise auf die Hausratsversicherung nützlich, denn unberechtigtes Eindringen muss nicht immer nur brachial erfolgen. Und es ist besser, der Versicherer setzt sich im Wege des Regresses mit dem Hotelier auseinander als das es der Geschädigte tun muss.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Dazu gibt es keine allseits gültige festgelegte Frist. Gerichte urteilen unterschiedlich. Man kann von max. ca. 8-10 Tagen ausgehen. In dieser Zeit sollte der RV seinen Irrtum erkannt und korrigiert haben. Ansonsten könnte man ihm ein Organisationsversagen anlasten.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • BGH: Flugticket auch für Teilstrecken gültig
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Nach dieser Logik würde der Normalflug z.B. Montags München-Paris-München, also morgens hin und abends zurück sich verteuern ? Wohl kaum, denn diesen Tarif gibt es ja heute schon, aber es ist richtig: eine von den airlines selbst konstruierte Umgehungsmöglichkeit wurde damit eleminiert. Teurer wirds definitiv nicht, mal sehen, was der Wettbewerb zustande bringt, diese in meinen Augen überhöhten Preise zu reduzieren. Vielleicht erübrigt sich das aber in Zukunft auch, da für Geschäftsleute schon heute moderne Kommunikationsmöglichkeiten bestehen, um solche Flüge zumindest zu minimieren.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @Sokrates:

    das ist eine schwierige Geschichte. Ich gehe davon aus, das die streitige Sache unter €600.-- sich bewegt hat und daher die Entscheidung des Richters rechtskräftig war. Berufung nicht möglich.Seine subjektive Bewertung des Beweises ist daher nicht mehr anzufechten. Und er wird sicher auch eine Begründung geliefert haben. Das darf er, und mit solchen Entscheidungen muss im Einzelfall wg. der Rechtssicherheit nach einem Urteil gelebt werden.

    Aber gegen die Bewertung des Beweismittels des Richters ( die Nichtanerkennung ) an sich kann grundsätzlich Beschwerde eingelegt werden. Nutzt zwar dem Betroffenen nix, da auch einem Richter ein Fehlverhalten zugebilligt wird, aber es schadet seiner Karriere. Zuständig wäre die nächsthöhere Instanz im Justizwesen.

    Ich kenne was ähnliches aus dem Beamtenstatus ( basierend auf Behördenentscheidungen 😞 grundsätzlich kann man eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen, aber gegen eine Einzelentscheidung eines Beamten ist eine Fachaufsichtsbeschwerde möglich.

    Grundsätzlich stimme ich deinem PS zu: man kennt sich, man sieht sich, man schätzt sich. Dafür gibt es in Köln ( jetzt aber reiner Zufall und bezieht sich nicht auf den dort ansässigen RV ) den Begriff des "Kölschen Klüngels"

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Gute Frage:

    die Praxis sagt aber was anderes aus. Buchungsentscheidungen -speziell bei Kurzreisen- beruhen sehr oft auf günstigen Flugzeiten. Ich wage zu bezweifeln, das die daraus resultierende Konsequenz -der Hinweis auf die Unverbindlichkeit- in ganz klarer Offenheit angesprochen wird. Vielleicht in einem Nebensatz, oder verschleiert, das der RV XYZ in der Vergangenheit immer in Bezug auf die Flugzeiten sehr korrekt gewesen sei-, aber man will den Verkaufserfolgt nicht in Frage stellen. Und zugegeben, es gibt auch Kunden, die das nicht unbedingt hören wollen, nach dem Motto: wird schon gutgehen.

    Und daher diese vielen Forenbeiträge ( und die, die noch alle kommen werden !!! )

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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