Was hier so alles geschrieben wird.........
Der RV hat nach Angabe des TO eine Willenserklärung abgeben, nämlich innerhalb von 2 Wochen den Reisepreis zu erstatten. Ob beweisbar oder nicht: können wir hier alle nicht beurteilen. Wir dürfen nur nach den Angaben unterstellen, das dem so war: und dann muss der RV in dieser von ihm selbst genannten Frist die Willenserklärung einlösen.
Nach Verstreichen der Frist macht er sich schuldig !! Gegen seine Willenserklärung, die aber einer mündlich/schriftlich geschlossenen Vertragsbestimmung ( und von der Gegenseite nicht widersprochen ) entspricht.
Juristisch erst relevant, wenn er überhapt nicht zahlt. Zinsschaden aus Verzug lächerlich.
Wie kann man sich nur so in seinen Beiträgen verrennen ! Verstehe ich nicht.
Gruss Gabriela