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  • Reiserecht - Fehlende Information vom Reisebüro wegen Hund
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Wenn ich das eingangsposting richtig lese wurde das RB beauftragt, eine Passge für 2 Personen plus Hund -ausdrücklich gewünscht- in der Kabine zu buchen. Wenn das so bestätigt wurde müsste das auch aus den Reiseunterlagen hervorgehen. Denn nur dann ist es auch Bestandteil des Reievertrages. Sollte das nicht der Fall sein bleibt nur der schale Geschmack über das Reisebüro, aber vergewissern muss man sich schliesslich selbst, wenn diese wichtige Passage aus den Reiseunterlagen -die man ja schliesslich vorher erhält- nicht zweifelsfrei hervorgeht.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gebuchtes Hotel war geschlossen
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Nachtrag:

    der kriminelle Tatbestand im Thema des TO ergibt sich aus den Informationen des TO, wonach es eine Bestätigung des RV auf Rückfrage des involvierten Reisebüros gab, wonach das gebuchte Hotel geöffnet hätte. Für den Wahrheitsbestand dieser Behauptung bin ich nicht verantwortlich, ich habe nur die strafrechtlichen Konsequenzen aufgezeigt, wenn die Behauptungen des TO beweisbar sind. Alles klar ?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gebuchtes Hotel war geschlossen
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Tja, ein Fremdwort, da rutscht schon mal ein rechtscheiberischer Fehler raus.

    Was nun die Aufrufe anbelangt, von mir ein Verfahren in Gang zu setzen gebe ich zu bedenken, wo liegen da meine Mölichkeiten ? Wenn ich direkt betroffen wäre, gar kein Problem. Aber auch ein strafrechtliches Verfahren ist schwierig, da ein solches auch immer eine konkreten Bezug haben müsste. Ich habe direkt keinen Zugriff. Leider, und so geht es auch wohl Anderen in der Beziehung.

    Darf ich all den Kritikern die Frage stellen: seit ihr mit dem Zustand, wie er ist zufrieden ? Nach dem Motto, es ist leider so, aber ändern kann man nichts ?

    Doch, man kann. Aber ohne Klagen in seinem perönlichem Fall geht es leider nicht.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gebuchtes Hotel war geschlossen
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Na, gutes Zureden hat vielleicht in anderen Bereichen Erfolg, hier -zu diesem Problem- aber nicht. Es ist richtig, wer von der Problematik betroffen ist, müsste in meinen Augen klagen, weil sich anderweitig nichts ändert. Beispiel ? Der TO macht sich mit seinem Anliegen hier Luft, und was tut er letztendlich ? Er akzeptiert den Brosamen. Warum auch nicht, nicht jeder hat den Mumm, eine Sache durchzuziehen. Und so wird es auch weiterhin sein. Warum wohl würgen die die RV soviele Prozesse vor einem Urteil ab ? Sie wollen kein Urteil, weil wie hier die Sache aus ihrer Sicht viel billiger auf dem kleinen Dienstweg bereinigt wird.

    Ich für meinen Teil ( wir haben Türkei mehr als 40mal bereist ) wollte immer in das Hotel, was ich ausgesucht und gebucht habe. Nicht mehr und nicht weniger. Ich habe andere Primässen, ich möchte Urlaub wie ich ihn will, und diesen nicht dazu benutzen, mir 3 km rechts und links Hotels und andere Gegenheiten anzuschauen, um mir damit hier eine Karriere als Zielexpertin aufzubauen. Wobei ich nicht verhehle, dieses mir nicht verständliche Verhalten ist für andere Urlauber ganz sicher von Vorteil. MIr erschliessen sich nur nicht die Beweggründe.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gebuchtes Hotel war geschlossen
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Eine solche Meinung einer ( möglicherweise ) nie Betroffenen ist schon etwas verwunderlich. Alles in Ordnung ? Same procedure as everyday ! Nein, so stelle ich mir eher die Aussage eines Vorstandssprechers des RV vor, mit anschliessender Memo an die Fachabteilung: na geht, doch unsere Strategie.

    Man lese nur noch einmal das Eingangsposting. Danach war das gebuchte Hotel schon vor Reiseantritt geschlossen. Wer dann noch den Reisenden da hinschickt ( obwohl er weiss, das es nicht möglich ist ) macht sich der arglistigen Täuschung schuldig. Und bitte kein Gelabere, das liegt an den Hotiers, die das nicht gemeldet haben. Das muss der RV im Innenverhältnis klären, wenn er das nicht tut bleibt er trotzdem in der Verantwortung. Da gehört schon eine Portion kriminelle Energie dazu, weil die besondere Situation der Betroffenen vor Ort eiskalt einkalkuliert wurde.

    Tja, die Sache mit dem Scheck. Erinnert mich an das Handelsgehabe eines sehr alten Volkes aus Vorderasien. Man macht ein schlechtes Angebot zum Kauf dem Interessenten schmackhaft, in dem man ihm den angebotenen ( zu niedrigen ) Preis in Scheinen in die Hand drückt. Er soll das Geld spüren ! Gibt es übrigens auch umgekehrt: Beispiel Hamburger Fischmarkt. Da macht man zuerst einen Preis und packt dann den Gegenwert vor Augen des Interessenten auf die Hand ! Und immer noch was dazu, und noch was dazu ! Die Versuchung steigt zuzuschlagen.

    Was wäre zu tun ? Ich glaube, die modernen Kommunikationsmittel helfen dabei. Eine e-mail, oder ein Fax, oder auch einen Anruf an die hotline mit der klaren Info, das man sich in Ermangelung einer Alternative den verordneten Tatsachen vorerst beugt, grundsätzlich damit nicht einverstanden ist und nach der Rückkehr Schadensersatzforderungen gelten machend wird.

    Und was soll eigentlich das Gelabere mit "gleichwertigem oder sogar besserem Ersatzhotel" ? Also sei doch froh, du hast doch was Besseres bekommen ? Was willst du eigentlich ? Hier geht es schlicht und ergreifend darum, das ein Vertragsbruch vorliegt, den ausschliesslich der RV zu verantworten hat. 

    Ich schliesse gar nicht aus, das eine Vielzahl von Urlaubern sich damit einverstanden erklärt. Ist auch ok, aber dabei geht es auch um das Prinzip ! Wenn der TO sich mit dem Scheck als Schadensersatz ( hallo: das ist dafür, das er sein gebuchtes Hotel nicht bekommen hat !!! ) einverstanden erklärt ist das ganz allein seine Sache. Aber das Grundsatzproblem ist damit ganz sicher nicht aus der Werlt.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gebuchtes Hotel war geschlossen
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Na, dann lest mal das Eingangsposting nach ! Auf Anfrage vor Abreise wurde bestätigt, dass das Hotel zur Verfügung steht. Und gab es eine Nachbesserung ? Ja, aber nur vor Ort, nach der Ankunft.

    Und was die Post eines RV angeht, oh, bitte bitte sehr gerne. Ich bin so was von einverstanden, das wir das juristisch klären, da ich selbst bisher nicht bisher betroffen war, um darauf zu reagieren.

    Hatten wir doch schon in anderen threads: das gebuchte Hotel wird nicht zur Verfügung gestellt ist Vertragsbruch. Wenn die Informantion darüber nicht rechtzeitig ( oder gar nicht erfolgt ) werden 15% des Reisepreises erstattet ( nach einem Urtel des LG Frankfurt ). Was bisher noch nicht juristisch eruiert worden ist: ist die Kenntnis eines nicht zur Verfügung stehenden Hotels, und trotzdem die Annahme einer Buchung dafür ein strafrechtlicher Bestandteil oder nicht ?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gebuchtes Hotel war geschlossen
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Also bei allen Verständnis für dich, da komme ich wirklich nicht mehr mit. Wer weiss, dass das gebuchte Hotel ( Vertragsbestandteil ) nicht mehr zur Verfügung steht, und trotzdem eine Buchung annimmt, ja, wie willst du das nennen ? Du wirfst doch hier permanent mit Paragraphen um dich, ich bleibe dabei, was ich geschrieben: ich nenne das arglistige Täuschung, und das ist ein kriminelles Delikt, oder nicht ??

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gebuchtes Hotel war geschlossen
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Scheck-Geschenk ? Eine Definition als Geschenk eines minimalen Geldbetrages für einen Vertragsbruch ? Ehrlich: ich fass es nicht. Wenn der RV den Urlauber bei Ankunft im Flughafen darüber informiert, dass das gebuchte Hotel nicht zur Verfügung steht ist in meinen Augen nahezu kriminell, weil vorsätzlich der Tatbestand einer Nichteinhaltung des Reisenvertrages. Zumal hier ja auch diesbezügliche Daten genannt wurden.

    Jeder, aber auch wirklich jeder sollte das "händlerhafte" Verhalten der RV in solchen Fällen ablehnen: sie locken mit dem Bargeld auf der Hand !! Und warum tun sie das ? Weil sie mit Kleingeld das Problem vom Tisch haben wollen.

    Richtig ist die Aussage: nimm es oder klage ( bzw. gehe zum Anwalt )

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Arbeits- und Reisefähig ? Nicht immer !
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Der Vollständigkeit halber muss gesagt werden, das die Versicherung wohl Stornokosten erstattet hat, die sich nach dem Krankheitseintritt ( also 4 Wochen nach Buchung ) ergeben hätten, und der Streit vor Gericht um die Differenz ging.

    Ich kenne die AGB nicht, aber nach längerem Überlegen könnte ich mir vorstellen, das es hier tatsächlich eine Lücke in den AGB gibt. Sollte das der Fall sein wäre das Urteil falsch, denn es gibt dafür keine präzise Ausführungen in den AGB, und den Rundumschlag mit den niedrig zu haltenden Stornokosten braucht man sich meiner Meinung nach nicht ans Bein zu binden.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Arbeits- und Reisefähig ? Nicht immer !
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Nun, Kurion schrieb auch, das bei Eintritt des Versicherungsfalles Epilepsie eine Information über eine  f r ü h e r e ( 12 Monate ) Behandlung dieser Krankheit vorgelegen haben müsste. Ich erinnere daran: hier wurde die Epilepsie erst 4 Wochen nach Abschluss der Buchung und des Abschlusses der Versicherung festgestellt.

    Die Richterin hat entschieden, das der Reisende anscheinend wohl jede Krankheit, die nach der Buchung eintritt, mit den AGB der Versicherung auf mögliche Folgeschäden überprüfen muss. Steht das so auch in den AGB ? Ich kann zwar der Logik folgen, weiss aber nicht, ob das so schon durch den Passus "die Stornokosten sollen so gering wie möglich gehalten werden" rechtlich abgesichert ist. Da die Schadensforderung über  € 1.600.-- war ist eine Berufung möglich.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Arbeits- und Reisefähig ? Nicht immer !
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Das AZ des AG München: 281 C 8097/10

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Arbeits- und Reisefähig ? Nicht immer !
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Es gab ein sehr interessantes Urteil des AG München. Ein Reisender hat 5 Monate vor Antritt seiner Reise parallel bei Buchung derselben auch eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. 4 Wochen danach erlitt er einen epileptischen Anfall und musste für eine Woche ins Krankenhaus. Er wurde dann als "arbeits- und reisefähig" entlassen.

    Am Tage des Reiseantrittes schlug diese unberechenbare Krankheit wieder zu. Er musste die Reise absagen. Der RV verlangte von ihm natürlich 80% des Reisepreises als Stornogebühr. Die wollte er von seiner Versicherung wiederhaben.

    Die Richterin lehnte ab, weil die Ärzte damit keine Bestätigung abgegeben hätten, das eine vollständige Heilung der Krankheit gegeben sei. Er musste davon ausgehen, das sie jederzeit wieder auftreten könnte.

    Die weiteren Ausführungen der Richterin sinngemäss: Stornogebühren müssen so gering wie möglich gehalten werden, das sie doch von allen Versicherten zu tragen seien ( gem. AGB der Versicherung ).

    Der Urlauber hätte demnach sofort nach dem Ausbruch der Krankheit stornieren müssen, weil eben nicht auszuschliessen sei, das sie jederzeit und unangemeldet wieder auftreten könnte. Alle Reisen, die er ab dem Zeitpunkt antritt gehen auf`s eigene Risiko, oder er findet Versicherungen, die das Risiko bereits bekannter Krankheiten versichern. Und die soll es auch schon geben.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Buchungsbestätigung als Einzeiler und mit falschem Datum
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @chepri:

    falsch, falscher am falschesten. Na, da würde ich nicht so sicher sein. Es ist dir sicher nicht fremd, das es öfters Probleme gegeben hat, weil eine Seite nicht gewusst ( oder erkannt ) hat, das es einen -wenn auch verklausulierten- Vertragsabschluss gegeben hat. Wenn du den letzten Beitrag des TO gelesen hast ( hast du ja sicher ) lässt sich nicht ausschliessen, das tatsächlich eine Buchung getätigt wurde. Da auf den Vorbehalt ( die Preisnachfrage ) nicht reagiert wurde könnte man das als stillschweigendes Einverständnis des Hotels im Sinne der Bucherin anssehen, bleibt nur der Irrtum des Datums. Ich würde hier keine Prognose wagen, wie eine gerichtliche Auseinandersetzung ausgeht.  

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisepreisminderung wegen falschen Zusagen???
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Sagte ich schon mal: sitzt auf der Couch und lacht sich einen Ast. Warum auch nicht, Publikum ist ja da !

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Buchungsbestätigung als Einzeiler und mit falschem Datum
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich denke, alle sind sich im Klaren darüber: wer die letzte artikulierte Willensbekundigung als involvierte Partei bekommen hat ist dafür verantwortlich, Missverständnisse sofort aufzuklären und Widerspruch anzumelden, wenn er nicht einverstanden ist. Das Zimmer ist zu bezahlen, das Frühstück jedoch nicht.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kein Alltoura Club mehr
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @berndundtina:

    zunächst mal schön, das es eine euch zufriedenstellende Lösung gegeben hat. Ob sogar die Diskussionen hier dazu beigetragen haben ( man sagt, die RV lesen sehr interessiert mit ) ist für euch nicht wichtig.

    Ich muss aber einen ( kleinen ) Vorwurf machen. Es war vom Thema her nicht eindeutig klar, was das Buchungsmotiv war, ob es nun die Marke "Alltoura" oder das angebotenen Programm des Hotels in Bezug auf Kinderbetreung war. Dazu kam wohl auch eine falsche Spur, was die Sprache anbelangte.

    Bedingt dadurch entstand hier eine mehr als hitzige Diskussion und zwei entschieden konträre Parteien. Schlimm war, das keine der Parteien sich mit den Argumenten der anderen Partei auseinandersetzen wollte. Schliesse mich da nicht aus. Da hätte von euch sehr viel früher ein klärendes Wort geholfen.

    Aber für euch egal, ihr seit zufrieden und das ist allein wichtig. Für eine anständige Streitkultur bei HC seit ihr nicht verantwortlich. Schönen Urlaub !

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisepreisminderung wegen falschen Zusagen???
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich hatte schon ein paar Mal gebeten, diese Quälerei zu beenden. Aber: anscheinend ist bei HC jetzt schon Sommerloch. Kann ja auch sein bei den Temperaturen in den letzten Wochen. Hier wurden schon threads abgewürgt, die zumindest als Thema diskussionswürdig waren und hätten es verdient gehabt, weiter zu laufen.  Dieser Thread hier war nie diskussionswürdig. Zwei bis drei Kommentare dazu, und fertig. Schmunzelthemen sollten in das fun-forum.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kein Alltoura Club mehr
    gabriela_maierG gabriela_maier

    hmm., aber vielleicht ein bischen von Mathematik: eine doppelte Verneinung ( minus mal minus ) ergibt plus. Und dann doch wieder Ahnung ?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kein Alltoura Club mehr
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Da gab es doch mal so eine schöne Werbung im Fernsehen, weiss nicht mehr, um welches Produkt es sich gehandelt hat. Der Clou war, man hat dem actor was hingestellt mit der Ankündigung, das ist ....., und er schob es beiseite, und sagte, ist nicht..... und ging raus !

    So kommt es mir hier vor. Mein Meinung ist: hier wurde ein Produkt bestellt, versprochen zur Lieferung, bezahlt, aber nicht geliefert. Der Bucher wollte -oder will hier jemand was anderes behaupten- in einen Alltoura-Club.Warum das so ist geht niemanden was an !!!

    Ich möchte allen usern hier zum Nachdenken geben, was alle Markenartikler über eine solche Argumentation sagen würden, weil sie viel Geld für die Entwicklung ihrer Marke ausgegeben haben, und hier ganz lapidar gesagt wird: nur die Verpackung hat sich geändert, die Marke spielt für den Inhalt keine Rolle.

    Ich glaube, chepri hat sich in einer Sackgasse verrannt und kommt da nicht mehr raus.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kein Alltoura Club mehr
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich verstehe dich nach wie vor nicht. Deine Argumentation war immer, das er in das gebuchte Hotel kommen wird, aber mit einer neuen Verpackung. Nach deiner Version für den Bucher ohne Folgen ( eingeschränkt nur mit der Kinderbetreuung ). Aber es ist doch genau so unstrittig, das es eben keine Alloura-Club ist. In der Änderungsmitteilung des RV werden einige konkrete Unteschiedsmerkmale avisiert, und -das darf zumindest angezweifelhaft werden- könnten es auch in der Philosophie, der Atmosphäre und gegfl. auch einer neuen Klientel aus Sicht des Buchers Nachteile ergeben.

    Es entspricht nicht dem konkreten Urlaubswunsch des Buchers. Und ich bleibe dabei, damit ist der RV vertragsbrüchig, weil er die ( hier nicht zu konkretisierenden ) Qualitätsmerkmale des Produktes ( Marke ) Alltoura nicht liefern kann. Urlaubsbuchungen sind auch nach Meinung der Gerichte "Emotionsentscheidungen". Ich habe für mich schon immer gesagt: ich buche Magic Life, und wenn der eine Club ausgebucht ist suche ich mir -weil ich Magic Life will- dann einen anderen Magic Life Club.

    Und daher noch einmal: ist das wirklich so schwierig ?

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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