Da Gabbé hier schreibt wird sie im Grunde wissen wollen, ob sie zu Recht die Erstattung der Gebühr gefordert hat.
Hat sie.
@Gabbé
Allerdings nehmen diese Erstattungen zumeist eine gewisse Zeit in Anspruch, du schreibst "kürzlich" ?
Vielleicht ist diese deine "Warnung" demnach etwas voreilig, zumal eine vergeigte Reservierung wahrlich kein Alleinstellungsmerkmal der Germania ist.