Kurze Info.FTI hat die 14 Tage BGB Frist zur Rückerstattung des Reisepreies ab Storno Rechnungsdatum leider verstreichen lassen.
Frank Brackmann
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FTI Teil II -
FTI Teil II651h BGB: Wenn der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.
Natürlich ist das jetzt auch für FTI eine Ausnahmesituation und ich kann auch mit längeren Zeiten leben. Wäre aber trotzdem mal interessant zu wissen,wann tatsächlich mit einer Erstattung zu rechnen ist. Das kann aufgrund der geringen Eigenkapitalquote von FTI ja nur nach staatlicher Garantie sein. Ich werde informieren ob und wann die Erstattung tatsächlich eingegangen ist. -
FTI Teil IIFTI hatte meine Fuerte Reise Ende Mätrz am 16.03 storniert. Zwecks Rückabwicklung sollte ich meine Bankdaten über mein Reisebüro hinterlegen. Das habe ich umgehend gemacht. Ist schon bekannt,wann der Betrag zurück überweisen wird. Ich rechne eigentlich und verständlicherweise bei der Vielzahl der Stornierungen nicht mit einer schnellen Bearbeitung obwohl laut BGB die Rückerstattung ja binnen 14 Tage erfolgen muss. Hat schon jemand tatsächlich Geld aufgrund der Corona Stornierungen erhalten?