Hallo,
die Rechtslage musst Du in diesem Fall Deinem Arbeitsvertrag entnehmen. Dort steht, wie das mit Mitarbeiterbuchungen geregelt ist. Denke kaum, daß Du hier irgendwelche Rechtsmittel gegen das Hotel hast. Garantiert aber keine sinnvollen, sofern Du dort auch weiter arbeiten möchtest.
Gruß
Berthold