Prüft mal Deinen Kontoauszug nochmals ganz genau.
Wenn das Abreisedatum der 06. April ist müsstest Du laut ABG 30 Tage vorher die Restzahlung leisten. Also so um den 06. März rum.
Ich gehe mal stark davon aus dass auf dem Gutschein der volle Reisepreis drauf steht, weil im März die Restzahlung abgebucht wurde.
@holidaytripguy sagte:
@olicheck:
Deinen Betrag mit dem Restzahlungseinzug habe ich ja gelesen. Eigentlich bin ich einer der hätte am 06.04. bis 12.04 in den Urlaub fliegen sollen. Allerdings wurde bis dato nur die Anzahlung abgebucht. Jetzt versuche ich die 2000,- auf dem Konto "abbuchbar" zu machen, für den Fall, dass die TUI doch noch einzieht. Ich habe wirklich keine große LUST auf irgendwelche Rücklastschrift-Gebühren und Mahngebühren zu zahlen.@olicheck: Kannst du mir sagen, was das sein soll, dass auf dem "Gutschein" der volle Reisepreis steht und auf dem Konto nur die Anzahlung abgebucht wurde. Da ist doch ganz klar, dass TUI dann noch die Restzahlung von mir noch einziehen wird. Desweiteren, kann ich mich bei TUI erst ab dem 23.04. in Kontakt treten, dass ich den Gutschein ausbezahlt haben möchte. Also, würde dies für mich trotz alldem bedeuten, dass bis zum 23.04. die Restzahlung womöglich eingezogen werden kann. Nachdem ich dann am 23.04. schriftlich bei TUI auf Auszahlung angemeldet habe, wird dann TUI womöglich die 2,7 tausend Flocken überweisen. So sehe ich das!