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  • Hohe "Stornogebühren" bei Flugstornierung
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    @vonschmeling
    Wie du siehst, bin ich lernfähig - kein Zitat mehr!
    Hätte ich auch wirklich besser nach dem 1.mal bleiben lassen sollen,da es dadurch in der Tat etwas unübersichtlich aussieht..
    Es gibt Foren, wo Zitate technisch/optisch besser gelöst sind 😉

    Nun, dank dir nochmal - uneingeschränkte Übereinstimmung.

    Und ja - ich bleibe sehr gerne weiter offen für konstruktive Ideen in der Sache und eine dadurch evtl. zu erreichende Aufbesserung der Urlaubskassen 2016-2019 😉

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hohe "Stornogebühren" bei Flugstornierung
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    Zitat gelöscht

    vonschmeling:

    Hallo Rock´nroller 😉
    hier irrst du gleich mehrfach, bzw. sind deine Ausführungen nicht ganz vollständig.

    1.Es ist falsch, daß der Nachweis geringerer Kosten nicht bei reinen Flugbuchungen erbracht werden muß!
    Siehe hier:
    http://www.teigelack.de/rs-24-LG-Frankfurt-a-M--2-24-S-152-13.html
    Es gibt mittlerweile mehrere, gleichlautende Urteile.

    1. Ja, Aegeanair ist nicht Mitglied der SÖP - würde aber auch nichts nutzen.
      Die SÖP betreibt ein Schlichtungsverfahren gegen eine Airline genauso wie die Schlichtungsstelle des Bundesjustizministeriums (hilft in Fällen, wo die Airline nicht Mitglied der SÖP ist) NUR, wenn es sich um Verstöße gegen das Europäische Fluggastrecht handelt!
      Insofern niemals, wenn es mit Stornierungen zu tun hat.

    2. Eine Klage ist nicht nur im Land des Ziel- und Landeortes möglich, sondern selbstverständlich auch in dem Land, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.;-)

    Du siehst, was das alles innerhalb D anbetrifft, bin ich ganz gut im Bilde.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hohe "Stornogebühren" bei Flugstornierung
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    Zitat gelöscht.

    Holginho:

    ?? ??
    Ich müßte überhaupt nichts darlegen - im Gegenteil!
    "Geben die ABB dem Fluggast nicht die Möglichkeit nachzuweisen, dass der Airline durch die Stornierung kein oder ein nur geringer Schaden entstanden ist, sind die Regelungen unwirksam"
     
    Die Airline muß eine Abrechnung vorlegen - so, wie es jetzt schon in Deutschland nach gültiger Rechtssprechnung von diesen erbeten wird.
    Soweit mir bekannt ist, hat dies (nach gerichtlicher Aufforderung) noch keine Airline getan, bzw. tun können ;-). Sie mussten somit die Kohle rausrücken.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hohe "Stornogebühren" bei Flugstornierung
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    vonschmeling:

    Jedenfalls haben die Airlines Tarifautonomie und können erstattbare und nicht erstattbare Preisteile abgesehen von Steuern und Gebühren selbst bestimmen.

    So ganz stimmt das ja nicht...
    Weshalb sonst würden deutsche Gerichte mittlerweile den Kunden bis zu 100% der Flugkosten bei Stornierung zusprechen? 😉

    @ Mam62:
    Und was soll die EU da regeln?

    Genau das, was ich geschrieben habe.... weshalb sollten nur Regelungen bzgl. Flugverspätungen, Flugausfälle, Gepäckprobleme und Beförderungsverweigerung egalisiert sein?
    Weshalb nicht auch nicht auch Regelungen bzgl. Flugpreiserstattungen bei Stornierung - so die Airline keinen nachweislichen finanziellen Schaden dadurch erleidet?

    Bzgl. Sinnhaftigkeit einer gerichtlichen Auseinandersetzung habt ihr natürlich alle Recht!
    Es wäre (gedanklich) auch nur ultima ratio...bevor ich nicht vorab in Griechenland errkundigt habe, wie dort die Gesetzeslage bzw. die Auseinandersetzungen diesbzgl. aussehen, erspare ich mir das selbstveständlich.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hohe "Stornogebühren" bei Flugstornierung
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    Zitat gelöscht, der Username reicht aus und bitte den Button "Beitrag verfassen" drücken, danke

    vonschmeling:

    Richtig 😉
    So schade ich das finde...
    Genauso schade wie die Tatsache, daß zwar einerseits europäisch so ziemlich alles rechtlich egalisiert wird, alle sonstigen vertragsrechtlichen Aspekte im Bereich Flug, die nicht durch die Europäische Fluggastverordnung gedeckt sind, weiterhin höchst individuell gehandelt werden können - Werksvertrag hin oder her.

    Mit zugegeben geringer Hoffnung dachte ich, daß hier im Forum jemand evtl. den ultimativen Tipp hätte... :?
    Ansonsten hab ich noch nicht so ganz die Überlegung aufgegeben, dies gflls. in GR gerichtlich klären zu lassen. Die Möglichkeiten (Wohnsitz + Sprachkenntnisse) sind gegeben, aber mal ganz abgesehen von den doch "etwas anders" funktionierenden, bürokratischen Gegebenheiten in GR, die äußerst starke Nerven benötigen, weiß ich (noch) nicht, ob die Chancen evtl. denkbar klein sind, da vertragsrechtlich so ziemlich jeder in seine AGB reinschreiben kann, was er möchte....

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hohe "Stornogebühren" bei Flugstornierung
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    Ich muß 4 innergriechische Flüge bei Aegenair stornieren, der Gesamtpreis betrug 357,90€.
    Nun sieht die Berechnung der Airline so aus, daß pro Flug 45,-€ als "nicht erstattbarer Betrag" und 20,-€ als sogenannte Stornierungsgebühr berechnet werden. Blieben 97,90€, die erstattet würden.
    Selbstredend, daß Aegenair keine Rechnung aufmacht, aus der hervorgeht, wie hoch die Steuern und Gebühren für die Flüge waren.
    Da das Problem der Stornokosten nicht Bestandteil der Europäischen Fluggastverordnung ist und sowohl der Sitz des Unternehmens als auch der Erfüllungsort Griechenland ist, habe ich wohl schlechte Karten, wenn ich mehr erstattet haben möchte, resp. mit den mittlerweile in Deutschland gängigen Rechtssprechungen, die sogar eine Erstattung von 95% bis zu 100% des Ticketpreises festlegen, argumentiere?

    Gruß

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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