Gerade ein seriöser Anwalt prüft als erstes die Erfolgsaussichten einer Klage oder eines sonstigen Verfahrens. Hierfür sieht die RVG (Rechtsanwaltsvergütungsverordnung) einen gesonderten Gebührentatbestand vor (§ 34 RVG). In Form einer Erstberatung (meistens mündlich mit schriftlicher Bestätigung) kostet das max. € 190, in Form eines ausführlichen schriftlichen Gutachtens € 250. Oft verzichten
Anwälte aber auch auf die Erhebung einer Gebühr für die Erstberatung (wenn sie tatsächlich auch beauftragt werden).
Ein Factoringunternehmen ist kein Inkassounternehmen! Ein Factor finanziert Forderungen vor, lässt sich diese dann abtreten und erwirbt damit auch das Recht, die Forderung zu vereinnahmen.
Vielleicht ist ja auch die letzte Äußerung des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 17.10.2017 hilfreich: Alle Reisen bis 31.12.2017 werden ordentlich durchgeführt, außer man hat auch noch einen Flug bei Air Berlin gebucht. Insoweit wurde der Vertrag mit Generali offensichtlich vorläufig verlängert (Vgl. http://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/reiseveranstalter/news/datum/2017/10/17/jt-insolvenz-reisen-bis-jahresende-gesichert/).
Ein Aktualisierung ist manchmal sinnvoll, um falsche Spekulationen auszuschließen!
Wie steht es eigentlich um die Eier von Schmeling?! Schon Anzeige erstattet???!!!
"Der Kampf gegen die Dummheit hat gerade erst begonnen". (Erasmus von Rotterdam, 1568) Und es stimmt immer noch ...