Der Beitrag ist zwar etwas älter, aber auch für viele andere gilt: Man muss den Gutschein gem. EU Recht nicht annehmen! Jeder Reisende muss sein Geld erstattet bekommen. Auch wenn die Bundesregierung dies vergeblich so handhaben wollte, um die Reiseveranstalter zu entlasten.
Dafür benötigt man auch nicht zwingend einen Anwalt.
Farnaz
@Farnaz
Beiträge
-
Buchungsstornierung wegen Corona