Hallo Rainer,
es ist möglich das du die durchsage aus dem Cockpit nicht wahrgenommen hast! War ein sehr beruhigende ansage und endete mit dem Worten “ Sicherheit geht vor“.
Ich glaub dir auch dass du nicht gesehen hast das Essenreste nicht abgeräumt wurden und auf dem Boden gelandet ist.
Es geht hier nicht darum Sun Express schlecht zu machen oder Schadenersatz abzuzocken.
Es gibt einige mir bekannte Passagiere die Hilfe brauchen. Lufthansa hält für solche fälle eine so genante SAT Mannschaft bereit. Was hat Günes Ekspres Havacilik A.S. (Sun Express) Hauptsitz Antalya für uns gemacht: weigert sich bis jetzt eine Stellungnahme abzugeben obwohl derartige Notsituationen wie Rauch/Feuer im Cockpit zu den am schwierigsten beherrschbaren Vorfälle im Luftverkehr gehören. Sicherlich wird Sun Express dagegenhalten dass die Flugbegleiter in Panik waren…? Warum? Antwort steht unten, macht euch mal Gedanken!!!
Menschen haben eine große Vielfältigkeit, sich anzupassen, doch es gibt traumatische Erlebnisse, die das psychologische, physiologische und soziale Gleichgewicht eines Menschen in solchem Maße verändern, dass die Erinnerung an ein bestimmtes Ereignis alle anderen Erfahrungen überschattet und die Gegenwart stark beeinträchtigt.
---Posttraumatische Belastungsstörung (PTSD bzw. PTBS)---
„Die Frage der Verantwortlichkeit, der individuellen und der gemeinschaftlichen, steht im Mittelpunkt der Selbstdefinition einer Gesellschaft. Haben Menschen das Recht, Unterstützung zu erwarten, wenn ihre eigenen Ressourcen nicht ausreichen, oder müssen sie mit ihrem Leid leben, ohne irgendeine Kompensation ihres Schmerzes erwarten zu dürfen?
Quelle:www.kfs.uni-kiel.de/download/pdf/Priesing.pdf --Lufthansa SAT Mannschaft—
Das Warschauer Abkommen in der Fassung des Haager Protokolls.
Der Luftfrachtführer kann sich von der Haftung befreien (entlasten), wenn er nachweist, dass kein Verschulden seinerseits vorliegt, d. h. dass er und die von ihm eingesetzten Hilfspersonen alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen haben, um den Schaden nicht eintreten zu lassen (z. B. alle Wartungsmaßnamen wurden ordentlich durchgeführt, gut geschultes Personal eingesetzt usw.). An diesen so genannten Entlastungsbeweis werden aber hohe Anforderungen gestellt, so dass er in der Praxis kaum Bedeutung erlangt.
Schmerzensgeldansprüche sind bislang nach deutschem Recht ausgeschlossen, es sei denn, dass der Luftfrachtführer grob fahrlässig gehandelt hat.
Was als "Schaden" angesehen werden kann, bestimmt sich nach dem Recht, das neben dem Warschauer Abkommen anwendbar ist. Findet deutsches Recht Anwendung, werden im Fall der Körperverletzung die Heilungskosten sowie der Vermögensnachteil ausgeglichen, den der Verletzte dadurch erleidet, dass infolge der Verletzung zeitweise oder dauernd seine Erwerbsfähigkeit aufgehoben oder gemindert wurde oder sein Fortkommen erschwert ist.
Quelle:Rechtsanwalt Prof. Dr. Ronald Schmid.
Noch was Rainer! Zitat: --"Regressansprüche" von Seiten gewisser Mitflieger kann ich nicht nachvollziehen.--
Ich schon und biete jeden psychologisch, physiologisch Verletzten Passagier meine hilfe an. Der Flug XQ 354 geht für mich so lange weiter bis der letzte zu seiner recht kommt. Ach ja Rainer, Ich habe Totesangst gehabt, wie war das bei dir?