Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
Erika1E

Erika1

@Erika1
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Erika1
  4. Beiträge
Über
Beiträge
9.1k
Themen
68
Geteilt
0
Gruppen
0
Follower
0
Folge ich
0

Beiträge

Aktuell

  • auslandskrankenschutz
    Erika1E Erika1

    schatzerle,

    für eine reine Auslandsreise-KV liegen die von Dir genannten Preise aber sehr hoch - hast Du eventuell Paket-Preise aufgeführt?

    Eine Jahrespolice für alle Reisen bis zu 6 Wochen innerhalb eines Jahres bekommt man für € 8-10 und

    eine Tagespolice (Abrechnung nach Urlaubstagen) kostet € 0,40-0,50 pro Tag. Damit würde eine vierköpfige Familie für eine 10-tägige Reise € 16,- bezahlen.

    Meinungen zu Gesundheit & Medizin

  • Reiserücktrittsversicherung wegen Einberufung der Bundeswehr?
    Erika1E Erika1

    Hallo Mandy,

    so steht es in den Elvia-Versicherungsbedingungen:

    – unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Kosten nicht von einem Kostenträger übernommen werden;

    Hier der Link zu den Elvia-AGB

    ELVIA

    Die Betonung liegt hier auf unerwartet.

    Da Ihr heute schon über die eventuelle Einberufung informiert seid, kommt die tatsächliche Einberufung nicht mehr unerwartet.

    Ich würde Dir empfehlen, Dich direkt mit Deinem Versicherer in Verbindung setzen und dort nachzufragen, wie Ihr Euch verhalten sollt.

    Wenn Ihr bis 30 Tage vor dem Abreisetermin storniert, verliert Ihr nur die Anzahlung, danach wird es teuer.

    Der Versicherungsnehmer ist zur Schadenminderung verpflichtet, d.h., er muss sofort, nachdem ihm bekannt wird, dass er die Reise nicht antreten kann, beim Veranstalter die Reise stornieren.

    Soweit ich informiert bin, erfolgen die Einberufungen zur Bundeswehr nur noch quartalsweise. Für den 01.07.2007 würde es vielleicht ein bisschen knapp. Dann käme der 01.10.2007 - da dürfte Euer Urlaub schon vorüber sein, oder?

    Kann jemand im Forum über die Einberufungstermine genaueres sagen? Wie lange dauert das Verfahren von der Musterung bis zur Einberufung (wegen Termin 01.07.2007).

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Türkei-Urlaub mit einem 1-jährigen Kind
    Erika1E Erika1

    Der Empfehlung für das Royal Wings kann ich mich anschließen.

    Lara hat einen sehr schönen Strand, das Hotel hat geräumige Zimmer, der Aqua-Park bietet auch für die ganz Kleinen Spaß.

    Die Transferzeit ist kurz - ich würde das Hotel als kindergerecht bezeichnen.

    Türkei (alt)

  • Brand im Hotel
    Erika1E Erika1

    Drehen wir uns hier nicht im Kreis, mao?

    Du wusstest vorher ziemlich genau, was Dich im Hotel erwartet.

    Du hast bei der Reiseleitung nicht um Abhilfe gebeten.

    Das zu reklamieren, wird keinen Erfolg haben.

    Die Wartezeit von 9 Stunden am Flughafen muss m.E. nicht von Dir hingenommen werden. Das kannst Du reklamieren. Viel Erfolg/Euro werden aber nicht dabei heraus kommen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wo würdet ihr nie Urlaub machen?
    Erika1E Erika1

    Gähn....

    geh´ doch wieder in Deine Spielkiste, Dynamo.

    Allgemeine Fragen

  • Brand im Hotel
    Erika1E Erika1

    "schatzerle" wrote:
    § 31e KSchG (österr. Recht, wohl aber wegen EU annähernd ident mit D)

    § 31e. (1) Ergibt sich nachder Abreise, daß ein erheblicher Teil
    der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird oder
    nicht erbracht werden kann, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches
    Entgelt angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit die
    Reiseveranstaltung weiter durchgeführt werden kann. Können solche
    Vorkehrungen nicht getroffen werden oder werden sie vom Reisenden aus
    triftigen Gründen nicht akzeptiert, so hat der Veranstalter ohne
    zusätzliches Entgelt gegebenenfalls für eine gleichwertige
    Möglichkeit zu sorgen, mit der der Reisende zum Ort der Abreise oder
    an einen anderen mit ihm vereinbarten Ort befördert wird. Im übrigen
    ist der Veranstalter verpflichtet, bei Nichterfüllung oder
    mangelhafter Erfüllung des Vertrags dem Reisenden zur Überwindung von
    Schwierigkeiten nach Kräften Hilfe zu leisten.
    (2) Der Reisende hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrags, den
    er während der Reise feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten
    des Veranstalters mitzuteilen, wenn ihm ein solcher bekanntgegeben
    wurde und dieser an Ort und Stelle ohne nennenswerte Mühe erreichbar
    ist und wenn ihn der Veranstalter schriftlich auf diese Obliegenheit
    und darauf hingewiesen hat, daß eine Unterlassung der Mitteilung die
    Gewährleistungsansprüche des Reisenden nicht berührt, sie ihm
    allerdings als Mitverschulden angerechnet werden kann (§ 1304 ABGB).
    (3) Wenn der Reiseveranstalter einen erheblichen Teil der
    vertraglich vereinbarten Leistung nicht erbracht hat und dies auf
    einem dem Reiseveranstalter zurechenbaren Verschulden beruht, hat
    der Reisende auch Anspruch auf angemessenen Ersatz der entgangenen
    Urlaubsfreude. Bei der Bemessung dieses Ersatzanspruchs ist
    insbesondere auf die Schwere und Dauer des Mangels, den Grad des
    Verschuldens, den vereinbarten Zweck der Reise sowie die Höhe des
    Reisepreises Bedacht zu nehmen.

    Für Dich noch einmal, schatzerle,

    Ö-Recht entspricht nicht zwingend D-Recht und das EU-Recht ist noch nicht in allen Punkten angeglichen.

    Egal. Der Reisende wußte vorher, worauf er sich einlässt.

    Der Reisende hat sich nichtvor Ort beschwert.

    Diese Diskussion ist vollkommen überflüssig.

    schatzerle, hast meine vorherigen Beiträge nicht gelesen? Und die der anderen eventuell auch nicht?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gewinn einer Kreuzfahrt
    Erika1E Erika1

    Ozeanis,

    das ist das Wichtigste: sein Profil zu finden...

    Ja, natürlich gibt es eine solche Suchfunktion - einfach diese Begriffe bei goo... eingeben. Ich bin sicher, Du wirst eine enorme Trefferquote erzielen!

    Eine weitere Möglichkeit wäre, konkrete Fragen im Kreuzfahrt-Forum zu MS Coralya zu stellen.

    Allgemeine Fragen

  • auslandskrankenschutz
    Erika1E Erika1

    Ja, Silke,

    das tun sie. Hier macht es die Masse - und selten wird jemand tatsächlich so schwer krank, dass so teure Maßnahmen wie ein Rücktransport erforderlich sind.

    Wir zahlen z.B. 9 Euronen im Jahr; wenn jemand weniger oft ins Ausland reist, bekommt er diesen Versicherungsschutz für 40 oder 50 Cent am Tag.

    Es sind keine Billigversicherungen. Diese Tarife sind genau kalkuliert - man weiß ja: eine Versicherung legt nie was drauf, die Kosten werden auf die Beitragszahler umgelegt.

    Meinungen zu Gesundheit & Medizin

  • Gewinn einer Kreuzfahrt
    Erika1E Erika1

    Ozeanis,

    es gibt hier eine Foren-Übersicht, ja? Und da scrollst Du nach unten, bis Du auf das Kreufahrten-Unterforum stößt, ja?

    Genau so hast du das hier gemacht, denn sonst wärst Du nicht hier gelandet, okay?

    Das Kreuzfahrten-Unterforum befindet sich ein bißchen weiter unten. Du könntest scrollen (den Ausdruck hast Du schonmal gehört?) oder einfach diesen Link anklicken:

    Kreuzfahrten-Forum

    Allgemeine Fragen

  • Brand im Hotel
    Erika1E Erika1

    "schatzerle" wrote:
    weiters " die gewährleistung ist für den mangel auch ausgeschlossen, wenn er bei VERTRAGSABSCHLUSS bekannt ist. "

    Sag´ ich doch: die Umstände/Mängel waren vor Abreise bekannt - da kann man hinterher nicht meckern oder Forderungen stellen.

    Nur: bei Vertragsabschluß war keinesfalls abzusehen, dass das Hotel durch einen Brandschaden beschädigt würde. Darin unterscheidet sich das Reiserecht durchaus vom Verbraucherrecht: Man bucht ein Hotel und hat Anspruch auf die zugesagten Leistungen.

    Dem Urlauber wurden vor seiner Abreise die Tatsachen mitgeteilt, er hätte kostenfrei in ein anderes Hotel umbuchen können. Das tat er nicht.

    Nun ist es zu spät.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gewinn einer Kreuzfahrt
    Erika1E Erika1

    Ozeanis,

    es gibt einen eigenen Kreuzfahrten-Thread, der ist in der Foren-Übersicht gaaanz weit unten. Da kann man Dir sicher weiterhelfen.

    Allgemeine Fragen

  • Brand im Hotel
    Erika1E Erika1

    Naja...

    die Waschmaschine war ein anschauliches Beispiel, aber ob man das Reiserecht mit dem Verbraucherrecht so direkt vergleichen kann?!

    Der Reisende wußte, worauf er sich einlässt, er hat sich nach seinen Aussagen gut erholt, ohne Einschränkungen hinnehmen zu müssen, und nun überlegt er, ob "sich da nicht was rausholen lässt".

    Find´ ich nicht gut.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • vertraglich vereinbarter Frühbuchervorteil zurückgenommen?
    Erika1E Erika1

    Ich würde auch auf die Einhaltung des Vertrages bestehen - die Veranstalter bestehen ihrerseits ja auch darauf, dass die Verträge vom Kunden eingehalten werden.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • animation
    Erika1E Erika1

    Es stimmt, was Soluna schrieb, ich habe es auch gelesen.

    Logisch: wenn man das Gehirn trainieren kann, so verliert ein untrainiertes Gehirn an Leistungsfähigkeit. Das dürfte aber kaum spürbar sein.

    Hier der Artikel zum Nachlesen

    Link

    Allgemeine Fragen

  • auslandskrankenschutz
    Erika1E Erika1

    Im Normalfall wird davon ausgegangen, dass der Patient im Urlaubsland gesund/geheilt wird. Dann stellt sich die Frage der Transportfähigkeit nicht; ausschlaggebend ist die ärztliche Entscheidung.

    Versichert ist der "medizinisch notwendige Rücktransport",

    W.B. wenn der Patient im Ausland nicht behandelt werden kann, wenn es nicht die entsprechenden Kliniken und/oder Ärzte dort gibt oder wenn die Krankheit nur in der Heimat behandelt werden kann. Der medizinisch notwendige Rücktransport wird von einem Arzt angeordnet.

    Tritt der Fall eines medizinisch notwendigen Rücktransportes ein, wird man nach Hause geholt, selbst wenn dazu ein Sonderflug erforderlich sein sollte (wenn es keine andere, günstigere Möglichkeit gibt). Die Mehrkosten für eine Begleitperson werden ebenfalls erstattet, wenn diese Begleitung medizinisch notwendig ist und ärztlich angeordnet wurde.

    Der Versicherungsschutz einer Auslands-KV ist sehr umfangreich, kann sich aber in Details von Versicherer zu Versicherer unterscheiden.

    Der medizinisch notwendige Transport umfasst auch den Transport in das nächstgelegene Krankenhaus oder zum nächsterreichbaren Notfallarzt, i.d.R. durch anerkannte Rettungsdienste.

    Meinungen zu Gesundheit & Medizin

  • Fundsachen / Stilblüten
    Erika1E Erika1

    Animation tagsüber null. Sie lief uns zwar ein paarmal über den Weg, aber dann hat sie sich nur vorne in der Rezeption befunden, und hat sich dort mit dem Personal unterhalten.

    So eine Animation aber auch - läuft einfach davon!

    Die Angestellten waren nicht so freundlich. Ihr Englisch war ok. Außer bei einem. Statt er uns am nächsten Tag ein Taxi bestellt, hat er uns den Weckdienst eingerichtet.

    😄

    Fun - Forum

  • auslandskrankenschutz
    Erika1E Erika1

    Silke,

    wenn Du eine Auslands-KV abschließt, bekommst Du die Telefonnummer einer 24-Stunden-Notruf-Hotline. Bei einem Krankenhausaufenthalt setzt sich die Versicherung mit dem Krankenhaus in Verbindung und klärt die Kostenübernahme direkt.

    Das geht sehr schnell, der Kranke muss in diesem Fall nichts im voraus bezahlen.

    Die meisten Versicherer machen es in ihren Bedingungen zur Voraussetzung, dass man sich im Falle eines notwendigen Krankenhausaufenthaltes sofort mit ihr in Verbindung setzt.

    Für einfache Arztbesuche gilt das nicht.

    Meinungen zu Gesundheit & Medizin

  • Frage zur Reiserücktrittversicherung
    Erika1E Erika1

    Entscheidend sind die Bedingungen des Versicherers und sonst nichts -

    wenn jetzt noch mehr Wenns und Abers und Einschränkungen kommen, ist von comabes Versicherungsschutz nichts mehr übrig... 😉

    Es gibt auch Versicherer, die gegen einen Mehrbeitrag die Kinderbetreuung in den Risikobereich einschließen; es gibt nichts, was es nicht gibt.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Frage zur Reiserücktrittversicherung
    Erika1E Erika1

    Die Angehörigen der versicherten Personen gelten als Risikopersonen: Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegersöhne und -töchter, Schwager, Schwägerin und Geschwister. Die engste Familie eben. Nur die Reisenden selbst, die den Vertrag abschließen, werden im Vertrag aufgeführt, die Risikopersonen nicht.

    Versicherte Ereignisse sind u.a. Tod, schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung und noch ein paar Dinge mehr - es steht ganz genau in den Bedingungen, welches Ereignis eintreten muss, damit die Versicherungs leistungspflichtig wird.

    Wenn die Oma krank wird, ohne dass es so gravierend ist wie oben beschrieben, wird die Versicherung wohl nicht leisten.

    Zunächst würde ich die Bedingungen des Versicherers lesen und dann bei offenen Fragen mit ihm Rücksprache nehmen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • HC-Usertreffen "Mitte" am 28.04.2007 in Gießen
    Erika1E Erika1

    Sandra,

    genau so war es!

    Danke für Deinen Bericht - ich freue mich schon auf Deine nächste User-Treff-Schilderung ... 😉

    Usertreffen
  • 1 von 1

  • Inhalte melden
  • Veranstalter AGB
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Privatsphäre-Einstellungen
  • AGB
  • Impressum
© 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
  • Erster Beitrag
    Letzter Beitrag