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  • Durchsetzung der AGBn oder Zufriedenheit der Kunden. Was ist wichtiger?
    Erika1E Erika1

    Ja natürlich, hatte ich bereits angeführt: der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass die Kosten für das Storno geringer ausgefallen sind - aber wie sollte er das?

    Das kann man vielleicht bei einem Ferienhaus an der Nordsee, aber nicht bei einem Flug, dessen Angabe zunächst unverbindlich und der tatsächliche Flug somit nicht nachprüfbar ist, oder einem beliebigen Hotelzimmer. Also würde ich das als netten Zusatzverdienst für die Veranstalter bezeichnen.

    Zitat mosaik:
    Und man kalkuliert heute nicht mehr eine Reise oder ein Monat ab, sondern man rechnet / kalkuliert in Perioden. Es wäre viel zu kompliziert, einzelne Kosten exakt einer ständig schwankenden Anzahl von Passagieren Reisegenau (also was hat der Flug vom 1. bis zum 7. Ertrag gebracht) zu errechnen - es ergäbe eben auch keinen Sinn aufgrund meiner Anmerkungen: mal mehr mal weniger.

    Das habe ich mir gedacht. Bei dieser Art der Kalkulation wird der Kunde nie erfahren, was seine Reise den Veranstalter tatsächlich gekostet hat.

    Er sieht den verlangten Preis, akzeptiert ihn - und ist in der Regel ja auch zufrieden. Zumindest so lange, bis er am Pool in ein Gespräch verwickelt wird "Was hast Du bei diesem Veranstalter für Deine Reise bezahlt?" Identische Leistungen vorausgesetzt, können da erhebliche Differenzen zum Vorschein kommen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Durchsetzung der AGBn oder Zufriedenheit der Kunden. Was ist wichtiger?
    Erika1E Erika1

    "Bifi44" wrote:
    winke, winke,

    geht es bei den AGB eigentlich nur um Stornokosten? Oder enthalten die AGB nicht noch mehr einschneidende Bedinungen?

    Nur mal so gefragt.....

    MfG Rainer :? :?

    Natürlich gibt es noch mehr Dinge, die ich beanstande; einige davon habe ich zu Beginn des Threads aufgeführt.

    Vor allem die Einseitigkeit zu Gunsten der Veranstalter.

    Man lese mal ein bisschen im Airline-Forum über die unverbindlichen Flugzeiten. Die Passagiere werden wie auf einem Schachbrett hin- und hergeschoben, bis sie alle kostengünstig auf die Flieger verteilt sind. Schon lange vor Beginn einer Saison kann man in Presseveröffentlichungen nachlesen, welche Destination welchen Zuwachs verzeichnen kann. Anhand dieser Vorhersage und bisheriger Erfahrungswerte sollte es den großen Veranstaltern möglich sein, entsprechend zu planen.

    Mosaiks Zahlenspiel ist recht interessant, jedoch bleibt offen

    a) was mit den Storno"gebühren" geschieht, nachdem die Reise
    Last Minute doch noch verkauft worden ist und somit gemeinsam vom Reisenden als auch vom Nichtreisenden weit mehr als 100 % des ursprünglichen Reisepreises bezahlt wurden und

    b) werden Flüge gestrichen oder zusammengelegt, ergeben sich
    weitere Einsparungen, die nicht an den Kunden weitergegeben
    werden.

    Ich denke, der genaue Reisepreis läßt sich erst nach der Reise exakt berechnen, so dass von den Veranstaltern recht großzügig kalkuliert wird, um überhaupt einen Preis nennen zu können.

    Das mal angedachte Verfahren "Reisen zu tagesaktuellen Preisen" dürfte für den Urlauber vorteilhafter sein. Weiß jemand, was daraus geworden ist?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flughafen Antalya
    Erika1E Erika1

    Ob es lange dauert oder nicht, kann man pauschal nicht sagen.

    Kommen wir nachts in Antalya an, geht es sehr schnell. Bei Ankünften vormittags oder mittags haben wir schon mehr als zwei Stunden vor der Passkontrolle gewartet.

    Türkei (alt)

  • Ich brauche Ganz schnell eure Hilfe bitte !!!!!!!!!!!!!!!
    Erika1E Erika1

    @katze2ooo

    Behauptung???

    Frankfurter Rundschau:

    Mordanklage gegen Jaquelines Eltern
    Kleinkind verhungerte / Gesetzentwurf in Arbeit

    Die Staatsanwaltschaft Marburg hat gegen die Eltern der verhungerten und verdursteten Jaqueline Anklage wegen "gemeinschaftlich begangenen Mordes durch Unterlassen und Misshandlung von Schutzbefohlenen" erhoben. Das endgültige Obduktionsergebnis am gerichtsmedizinischen Institut in Gießen hatte den Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft bestätigt: Das 14 Monate alte Mädchen aus Bromskirchen (Landkreis Waldeck-Frankenberg) war im März an den Folgen einer wochenlangen Mangelversorgung gestorben. Der 21-jährigen Mutter und dem 33-jährigen Mann drohen jetzt lebenslange Haftstrafen.

    Über das Tatmotiv der Eltern, die ihre Schäferhunde und Zierfische im Gegensatz zu ihrer Tochter regelmäßig fütterten, gab die Sprecherin der Marburger Staatsanwaltschaft Annemarie Wied keine Auskunft. Dies zu klären, sei Aufgabe der Hauptverhandlung, deren Termin noch nicht feststeht.

    Hier der vollständige Artikel

    Link FR

    Archiv

  • Paris im Knast
    Erika1E Erika1

    Ich bin begeistert über die amerikanische Rechtsprechung!!!

    Rein in die Kartoffeln - raus aus den Kartoffeln....

    Hüh und Hott - ein wahrlicher Super-G-8-Partner, so was von konsequent...

    Archiv

  • Ich brauche Ganz schnell eure Hilfe bitte !!!!!!!!!!!!!!!
    Erika1E Erika1

    Das, jetstream, wurde ja gerade bestätigt: die Fische und sonstigen Haustiere wurden hervorragend ge- und verpflegt - die 14 Monate junge Tochter verhungerte... eine üble Sache.

    Tierliebe ist eine Sache, die Vermenschlichung der Tiere eine andere.

    Archiv

  • Durchsetzung der AGBn oder Zufriedenheit der Kunden. Was ist wichtiger?
    Erika1E Erika1

    Chiara,

    um - zum x-ten Male - auf den Mietwagen einzugehen... das TUI-Storno habe ich weiter oben beziffert. Teuer, sehr teuer, zu teuer.

    Ich habe noch niemals Mietwagen gebucht, die in ihren AGB Storno-Kosten verlangten. Wir waren immer bestens bedient.

    Auf das Wesentliche gehst Du nicht ein, nämlich:

    Wie kalkulieren Veranstalter ihren Verlust durch die Stornierung einer Reise? Wenn es denn eine kaufmännische Kalkulation ist, was ich nicht glaube.

    Ich unterstelle: sie sind dazu ebenso wenig in der Lage, wie der stornierende Kunde dem Veranstalter den tatsächlichen Verlust nachweisen kann.

    edit:

    Bei jeder anderen Dienstleistung wird eine Abrechnung vorgelegt. Warum nicht beim Reisevertrag?
    Weil da eben alles durch Pauschalen geregelt wird...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Durchsetzung der AGBn oder Zufriedenheit der Kunden. Was ist wichtiger?
    Erika1E Erika1

    "salvamor41" wrote:
    Sollte mit diesr Themeneröffnung tatsächlich ein neuralgischer Punkt getroffen worden sein?

    So isses, salvamor, aber keinen der meinen...

    ... aber möglicherweise von Leuten, die in der Reisebranche beschäftigt sind???

    Bei Verbrauchern rennst Du mit Deinem Thema offene Türen ein. 😄

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Durchsetzung der AGBn oder Zufriedenheit der Kunden. Was ist wichtiger?
    Erika1E Erika1

    Und wenn das Kind dann in den Brunnen gefallen ist, wären Fachanwälte oftmals nicht notwendig, wenn die Bestimmungen und auch die Leistungsbeschreibungen für den Kunden weniger schwammig, sondern eindeutig formuliert wären.

    Man muss sich nur die Katalogsprache anschauen...

    Nicht jeder hat die Möglichkeit sich im Internet zu informieren. Er kauft seine Reise, nachdem er ein oder zwei Bilder des Hotels gesehen hat und nach der dürren Leistungsbeschreibung glaubt, er habe das für sich optimale Hotel gefunden.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Durchsetzung der AGBn oder Zufriedenheit der Kunden. Was ist wichtiger?
    Erika1E Erika1

    2007,

    die Schlichtungsstelle ist nicht für Pauschalreisen zuständig.

    Kopie:
    Ihre Beschwerde
    Sie haben ein Problem bei Ihrer Fernverkehrsreise mit der Bahn, dem Flugzeug, dem Schiff oder dem Bus gehabt und auf Ihre Beschwerde beim Verkehrsunternehmen keine oder eine wenig zufriedenstellende Antwort erhalten? Dann können Sie sich hier direkt per Online-Formular an die Schlichtungsstelle Mobilität wenden: Einfach die folgenden Felder ausfüllen und absenden.

    Bitte beachten Sie: Die Schlichtungsstelle Mobilität ist nicht für Pauschalreisen zuständig.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Durchsetzung der AGBn oder Zufriedenheit der Kunden. Was ist wichtiger?
    Erika1E Erika1

    An anderer Stelle schrieb ich, dass sie AGB für beide Seiten gelten, aber...

    Schaut man sich beliebige VA-AGB etwas genauer an, stellt man fest, dass die Pflichten des Kunden sehr detailliert dargestellt sind, auf die Rechte des Kunden jedoch weniger eingegangen wird.

    Die Verpflichtungen des Reiseveranstalters werden butterweich umschrieben, z.B.

    Leistungen, Preise
    Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in Katalog, Internet, Flyer und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung.

    Wir alle kennen die blumigen Hotel- und Leistungsbeschreibungen in den Katalogen und die aussageschwachen Buchungsbestätigungen.

    Ein wunderbarer Passus ist auch der, dass der Veranstalter nach Vertragsabschluss Änderungen durchführen kann, diese dürfen nur den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

    Vereinfacht ausgedrückt, denn gerade dieser Punkt ist in den AGB weitaus eleganter umschrieben.

    Und dazu die leidigen Änderungen von Flugzeiten, Fluggeräten und Fluggesellschaften.

    Liest man sich die Veranstalter-AGB wirklich mal durch, kann man den Eindruck gewinnen, man kauft die Katze im ****.

    Im Forum werden immer wieder Fragen zu Flugzeiten usw. gestellt. Viele Urlauber scheinen sich darüber zu ärgern, letztendlich aber wird jede Änderung hingenommen, weil das eben so Usus ist.

    Zu den Storno"gebühren"

    Es gibt bei TUI z.B. unterschiedliche Staffeln: bei TOP-Angeboten etc. beträgt das Storno bis zum 31. Tag vor Reisebeginn bereits 40 %, ab dem 15. Tag 75 %, ab dem 8. Tag 85 %, danach sind es dann 95 %.

    Bei Tickets/Eintrittskarten werden 95 % Storno verlangt.

    Wie von privacy erwähnt, werden bei Mietwagen-Reservierungen, die der Urlauber ohne Veranstalter bucht, auch bei Nichtabnahme des Autos keine Stornogebühren verlangt.
    Bei TUI kostet das 90 % des Mietpreises...

    Wenn Urlauber sich genauer informieren würden, schon immer genauer informiert hätten, gäbe es VA-AGB in dieser Form vielleicht nicht mehr...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Übergepäck bei CONDOR
    Erika1E Erika1

    "Stew" wrote:
    Lest Ihr eigentlich die Postings richtig?

    Manchmal(!) habe ich das Gefühl hier wird einfach irgendwas geschrieben, nur damit man sich mal geäußert hat.

    Es trifft wohl beides zu, wobei der erste Grund noch ein bisschen zutreffender ist:

    Es sieht - manchmal - so aus, als würde nur die letzte Seite / die letzten drei Beiträge / der letzte Beitrag gelesen und darauf geantwortet.

    Besonders nett ist das, wenn der Verfasser sagt "Ich habe das zwar alles nicht gelesen, aber ich sag´ mal ... xxxx"

    Airlines

  • Email vom ZDF-Magazin WISO
    Erika1E Erika1

    eslipart,

    mir gefällt das auch nicht.

    Ob es ein Student ist, der ein Forum für ein Interview benutzt oder ein TV-Sender, der sich eigene Recherchen erspart, egal: wenig Aufwand für größtmögliche Ausbeute. Das Internet machts möglich - und billig.

    Allgemeine Fragen

  • Durchsetzung der AGBn oder Zufriedenheit der Kunden. Was ist wichtiger?
    Erika1E Erika1

    Stimmt, es steht dem Kunden frei, dem Veranstalter die tatsächlich entstandenen Kosten nachzuweisen und damit die Stornokosten zu verringern. Ein Unding - wie sollte der Kunde dazu in der Lage sein?

    In den Veranstalter-AGB sind Pauschalen als Stornogebühren üblich. Kundenfreundlicher wäre es allemal, wenn der Veranstalter dem Kunden nachweisen müsste, welche Unkosten ihm als Veranstalter entstanden sind.

    Ich glaube auch, dass das Geschäft mit den Stornokosten ein gutes Geschäft für Pauschalreise-Veranstalter ist.

    Bei TUI kostet der Rücktritt ab dem 15. Tag 50 % / ab dem 8. Tag 65 % Storno. Diese Reise dann als Last Minute verkauft... für vielleicht 70 oder 80 % des ursprünglichen Reisepreises - ein nettes Zusatzgeschäft.

    Hier wäre mal so eine in L+K vorgeschlagene Umfrage interessant;

    Frage:

    Wer liest vor dem Unterschreiben des Reisevertrages die Bedingungen?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • FTI- Rückflug bestätigen lassen ???
    Erika1E Erika1

    Das Thema wurde gerade ausführlich behandelt, schau mal hier

    Rückflugbestätigung

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Durchsetzung der AGBn oder Zufriedenheit der Kunden. Was ist wichtiger?
    Erika1E Erika1

    Wichtiger ist die Zufriedenheit des Kunden, ganz klar. Und in der Regel ist er das ja auch.

    Die AGB gelten für beide Seiten: der Urlauber kann sicher sein (naja - weitgehend ... 😉 ), dass er seinen Urlaub antreten und erleben kann, wie er sich das gewünscht hat.

    Der Veranstalter hat die Planungssicherheit, die er braucht, um Hotels und Flüge einzukaufen, den Transfer zu organisieren usw. usw.

    Das Reisebüro steht dazwischen. Es lebt von den Provisionen und wird schon allein deswegen Interesse daran haben, dass der Kunde zufrieden ist.

    Ich denke, es sind dann auch weitgehend die Reisebüros/Reisevermittler, die sich um die Kundenzufriedenheit und ggf. Kulanzregelungen bemühen.

    In den AGB der Veranstalter ist zu lesen, dass der Kunde jederzeit das Recht hat, vom Reisevertrag zurückzutreten. Er wird nicht gezwungen, seine gebuchte Reise anzutreten. Er muss dann die vertraglich vereinbarten Stornokosten bezahlen. Und - das steht wieder auf einem anderen Blatt - die sind nicht kundenfreundlich, weil viel zu hoch.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Übergepäck bei CONDOR
    Erika1E Erika1

    Die Condor Travelcard gibt es als Single- und als Plus-Karte.

    Hier ist der Link, unter dem Du alles nachlesen kannst:

    Condor-Card

    Airlines

  • Übergepäck bei CONDOR
    Erika1E Erika1

    Stimmt, holzwurm,
    30 kg gelten aber nur für den Karteninhaber.
    Für die Mitreisenden bleibt es bei 20 kg.

    Airlines

  • Übergepäck bei CONDOR
    Erika1E Erika1

    Ganz klare Antwort:

    mal so - mal so 😉

    Mal toleriert man etwas Übergepäck, mal zahlt man 8 Euro pro Kilogramm, oder - wie es uns im März passiert ist - sagt man "gut, Sie sind zu zweit, haben aber nur ein Handgepäckstück, also akzeptiere ich den etwas zu schweren Koffer ohne Berechnung."

    Airlines

  • e-mail Adresse Royal Wings
    Erika1E Erika1

    Jetzt ist es noch noch zu früh, Simone.

    8-10 Tage vor der Anreise bekommen die Hotels die Listen der Gäste und die Zimmerverteilung wird geplant.

    Wenn Du zu früh schreibst, geistert Deine Mail irgendwo herum und wird möglicherweise vergessen.

    Türkei (alt)
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