Hallo gutenmorgen,
ich habe zunächst vermutet, dass eine Ausbildungsvergütung einem Einkommen nicht gleich kommt. Das stimmt jedoch nicht, die GEZ schreibt dazu folgendes:
"11. Müssen Haushaltsangehörige mit eigenen Geräten Rundfunkgebühren zahlen?
Haushaltsangehörige (z.B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen - wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente - haben, das den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt.
Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt 278 Euro.
Die Rundfunkgeräte von Haushaltsangehörigen sind nicht anmelde- und gebührenpflichtig, wenn ihr Einkommen den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige nicht übersteigt. Voraussetzung ist, dass im Haushalt bereits Rundfunkgeräte angemeldet sind."
Zitat Ende
Ich sag´s mal so:
Radio- und/oder Fernsehgerät, die von den Kindern genutzt werden, gehören i.d.R. den Eltern, oder? In den FAQs der GEZ wird von "eigenen" Geräten gesprochen.
Unsere Tochter ist nach dem Abi in ein Studentenwohnheim gezogen und hat sich bei der GEZ angemeldet. Nach dem Studium zog sie in eine eigene Wohnung - sie hatte Ärger mit der GEZ. Sie ist dann mit ihrem Freund in eine gemeinsame Wohnung gezogen - und hatte Ärger mit der GEZ.
Sie hat sich jeweils umgemeldet, beim Einwohnermeldeamt UND bei der GEZ - die Briefe kamen zu uns nach Hause. Auch ich habe mit den Leuten telefoniert, man sagte "alles in Ordnung", worauf Tochter wieder einen Brief erhielt, sie möge sich bitte umgehend bei der GEZ anmelden.
Hat man die Leute einmal am Hals, kriegt man sie nur schwer wieder los.
Wie bereits vorher gesagt: niemanden ins Haus lassen!
Schau Dir mal unter gez.de die Faqs an - Du wirst sicher ebenso viel Erheiterndes finden wie ich.... 