Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
Erika1E

Erika1

@Erika1
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Erika1
  4. Beiträge
Über
Beiträge
9.1k
Themen
68
Geteilt
0
Gruppen
0
Follower
0
Folge ich
0

Beiträge

Aktuell

  • Fluglotsenstreik
    Erika1E Erika1

    Mit der Bezeichnung "Höhere Gewalt" für einen Streik habe ich leichte Probleme.

    Unter höherer Gewalt verstehe ich ein von Menschen nicht beeinflußbares Ereignis.

    Der Streik der Fluglotsen wird von Menschen herbeigeführt - wegen einer Gehaltsforderung von zusätzlich 4 %.

    Die Aussage des BGB sehe ich als reinen Hohn: wie sollte ich meinen Reisevertrag kündigen, wenn keinerlei Aussichten bestehen, einen Ersatzflug zu bekommen?

    Ich habe gerade begonnen, mich ein wenig einzulesen und wenn ich das richtig verstanden habe, erachtet eine große Anzahl von Fachleuten einen Streik für gesetzeswidrig, da der Manteltarifvertrag nicht gekündigt worden ist. Sie rechnen mit gewaltigen Schadenersatzforderungen, sowohl der Fluggesellschaften als auch der Passagiere.

    Das Einkommen eines Fluglotsen beträgt runde € 98.000 p.a. und würde sich um € 3.920 p.a. erhöhen. Klar, daß es diesen Leuten nichts ausmacht, wenn sie mal ein paar Tausend Euronen in den Sand setzen...

    Die Leute, die ihren Urlaub bezahlt haben, auf den sie vielleicht lange gespart haben, aber wegen des Streiks ihre Flüge nicht antreten können, Anschlußflüge verpassen, ihre bezahlten Hotelzimmer deswegen nicht nutzen/beziehen können und darüber hinaus Stunden/Tage am Flughafen verbringen müssen, sollen auf ihren Kosten sitzenbleiben?!

    Da kann doch irgendwas nicht stimmen...

    Airlines

  • Fluglotsenstreik
    Erika1E Erika1

    Na das kann ja heiter werden!

    Wir fliegen nächste Woche und so wie es aussieht, könnten wir auf Hin-oder Rückflug (oder in beiden Fällen) vom Streik betroffen werden.

    Jeweils ab 48 Stunden vor Abflug muß ich die Flüge rückbestätigen lassen. Ist das denn überhaupt noch verbindlich, falls gestreikt wird?

    Inwieweit greifen da die Fluggastrechte? Was ist mit dem gebuchten Hotel und dem reservierten Mietwagen, falls es zu erheblichen Verspätungen kommt?

    Airlines

  • "kleine " Menschen im Flieger
    Erika1E Erika1

    salvamors Vorschlag wäre natürlich die Maßnahme erster Wahl - oder gleich ein kleines Bänkchen in den Fußraum, damit die Dame nicht so tief fällt?

    Zu lösen wäre dann nur noch das Gurtproblem: ich könnte mir vorstellen, daß es nicht sehr angenehm ist, bei Turbulenzen ständig an die ungepolsterte Wand zur BC oder zum WC zu knallen, vielleicht sogar noch mit dem Kopf voran??? 😱

    Airlines

  • Probleme mit Centerparc, Diebstahl, "Einbruch" in Wohnung.
    Erika1E Erika1

    Versicherungsbetrug wird bei anzeigepflichtigen Versicherungsfällen wie Einbruchdiebstahl eher selten begangen - welcher Betrüger geht schon gerne zur Polizei, erstattet Anzeige gegen Unbekannt und setzt sich damit einer Befragung aus?

    Für Versicherungsbetrug eignen sich andere Sparten weitaus besser, z.B. Haftpflicht und Kraftfahrt...

    Heile Welt???

    Bei nickdogs Problem ging es zunächst nicht um den Versicherungsschutz, sondern um die Frage, inwieweit das Hotel haftet/mithaftet.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Probleme mit Centerparc, Diebstahl, "Einbruch" in Wohnung.
    Erika1E Erika1

    Herumgelegen?

    Sinnvoll wäre es, sich mit dem Kapitel "Haftung" zu beschäftigen.

    In einem verschlossenen Raum liegt nichts herum. Auch in meinem privaten Zuhause bin ich nicht verpflichtet, mir einen Safe/Tresor anzuschaffen für normale Gegenstände, auch nicht für ein bißchen Bargeld.

    Diese Regelung - Aufbewahrung im Tresor - trifft auf bestimmte Wertgrenzen zu. Nicht auf Alltagsgegenstände wie ein Mobiltelefon.

    Ich verweise noch einmal auf meinen Beitrag von 23.28 h. Bevor nickdog sich nicht geäußert hat, ist es müßig, weitere Statements abzugeben. Graue Theorie.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Mietwagen
    Erika1E Erika1

    Eigentlich eindeutig: ein zusätzlicher Fahrer ist eingeschlossen, nur dann ausdrücklich nicht, wenn der Vermieter Atesa oder Europcar ist.

    Ich sehe das wie dillen:

    ich reserviere mir ein Auto, ist ja meist ein Vermittler, ohne im voraus zu zahlen. Und wenn mir die Bedingungen nicht zusagen... knicken...

    Dann habe ich etwas mehr Wartezeit, aber doch genau das, was ich will.

    Autovermietung: niemals im voraus bezahlen!

    Mallorca

  • Medikamente
    Erika1E Erika1

    cippo,

    da bist Du Dir aber ganz sicher???

    Wenn ich in der Türkei bin, nehme ich 10 x 20 z.B. Aspirin und Paracetamol mit nach Deutschland, wenn mein Vorrat sich dem Ende zuneigt. Und wenn es ganz knapp wird bis zur nächsten Türkei-Reise, bringe ich 20x20 mit.

    Die Vorschrift (Bedarf während der Reise = ca. 4 Stunden) ist mir in diesem Zusammenhang völlig unbekannt und dürfte unzutreffend sein.

    Das bitte nicht verwechseln mit dem persönlichen Bedarf an Medikamenten im Handgepäck auf Flügen mit Startflughäfen innerhalb der EU, die auch gelten für Flüge mit Start innerhalb der EU, die außerhalb der EU landen.

    Es geht um die Einfuhr des "persönlichen Bedarfs", der nicht dem Begriff "während der Reise" entspricht.

    Türkei (alt)

  • Probleme mit Centerparc, Diebstahl, "Einbruch" in Wohnung.
    Erika1E Erika1

    Mal ganz deutlich gesagt: wer bei der Polizei Anzeige erstattet hat, dürfte sich in den seltensten Fällen selbst beklaut haben...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Todesstrafe eines Ex Diktators sowie Schwerverbrecher
    Erika1E Erika1

    "Marco L." wrote:
    Jawohl, Erika1 hat gesprochen. 😉 😄

    Guten Rutsch

    Ich habe - wie andere - meine Meinung darüber geäußert, ob das Thema ins FunForum gehören könnte oder nicht, dies dürfte den Regeln entsprechen, oder?

    Ich habe nicht vor, meine persönliche Ansicht zu diesem Prozeß und dessen Folgen in diesem Forum zu veröffentlichen.

    Aber wer mag, der soll es tun.

    Und für die, die noch nicht so sehr lange im FunForum unterwegs sind: einfach mal ein bißchen stöbern - von der Kindesmißhandlung über die Bundesliga bis hin zu Kochrezepten wurde und wird hier ein breites Spektrum diskutiert/bekakelt, das mit Reisen nicht das geringste zu tun hat.

    Archiv

  • Todesstrafe eines Ex Diktators sowie Schwerverbrecher
    Erika1E Erika1

    Hier wurde schon oft über "ernste" Themen diskutiert, die absolut nichts mit dem Reisen zu tun hatten. Wo sollte man sie auch sonst unterbringen? Das FunForum ist eine Plauderecke, in der über alles gesprochen werden darf.

    Archiv

  • Probleme mit Centerparc, Diebstahl, "Einbruch" in Wohnung.
    Erika1E Erika1

    Ganz so einfach ist das nicht. Der Begriff Einbruchdiebstahl ist weiter gefaßt.

    Zitat:

    Versicherte Gefahr in der ED-Versicherung.
    Den Tatbestand des Einbruchdiebstahls können sehr unterschiedliche Merkmale erfüllen:

    1. Einbrechen: der **** bricht in den Raum eines Gebäudes ein, indem er ihm entgegenstehende Hindernisse zerstört oder beseitigt.;
    2. Eindringen: mittels falscher Schlüssel oder anderer, nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmter Werkzeuge, dringt der **** in den Raum eines Gebäudes ein;
    3. der **** dringt in den Raum eines Gebäudes ein mittels richtiger Schlüssel, die er aber zuvor durch Diebstahl (ohne fahrlässiges Verhalten des rechtmäßigen Besitzers) oder durch Raub an sich gebracht hat;
    4. Einsteigen: der **** muß außen am Gebäude oder innerhalb der versicherten Räume seine "gewöhnliche Gangart" verändern. Hierunter fallen v.a. Springen und Klettern;
    5. Einschleichen: aus einem verschlossenen Raum werden Sachen entwendet, nachdem sich der **** zuvor dort eingeschlichen bzw. verborgen gehalten hat;
    6. der **** bricht im Raum eines Gebäudes ein Behältnis auf oder öffnet dieses mittels falschem Schlüssels;
    7. der **** öffnet im Raum eines Gebäudes ein Behältnis mittels richtiger Schlüssel, die er zuvor bei einem (anderen) Einbruchdiebstahl oder bei einem Raub in seinen Besitz gebracht hat; 8. Räuberischer Diebstahl: der Täter wird auf frischer Tat (im Raum eines Gebäudes) angetroffen und wendet Mittel des Raubes an, um die Sachen zu behalten.

    Zitatende

    Zum einen würde ich einen weiteren Brief an CP schicken, mit dem ich mitteile, daß ich mit dieser Entscheidung nicht einverstanden bin und mir weitere (ggf. auch anwaltliche) Schritte vorbehalte.

    Dann würde ich den gesamten Vorgang in Kopie zusammen mit einem freundlichen Brief beim Hausratversicherer einreichen und mich hierbei auf die Außenversicherung berufen. In diesem Schreiben würde ich um Auskunft bitten, wie hier die weitere Vorgehensweise aussieht.

    Besonders hilfreich ist in diesem Zusammenhang die polizeiliche Anzeige und die Angabe des Aktenzeichens/der Tagebuchnummer.

    Nach meiner Ansicht kann sich hier weder CP so einfach der Veranwortung entziehen noch die Versicherung den Versicherungsschutz verwehren.

    Eine Ferienunterkunft gilt als zeitweiliges Zuhause des Geschädigten und wo sonst sollte er seine Wertsachen lassen?

    Der Vorfall hat sich bereits im September ereignet. Ist erst jetzt die schriftliche Ablehnung durch CP erfolgt? Falls diese länger zurückliegt, könnte es Probleme wegen der Fristen oder Obliegenheitsverletzungen geben.

    Gegenüber dem Versicherer könnte man das plausibel darstellen, gegenüber CP jedoch nur schwer, falls man sich runde drei Monate Zeit gelassen hat, der Ablehnung zu widersprechen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Cala Millor Mallorca
    Erika1E Erika1

    Schön im herkömmlichen Sinn ist Cala Millor wohl eher nicht. Vom ursprünglichen Ortskern ist kaum etwas erhalten. Um den Hafen gibt es noch ein paar Fischerhäuser und sehr attraktive Restaurants.

    Uns gefällt es dort wegen der langen Promenade und der teilweise parallel dazu verlaufenden Fußgängerzone.

    Cala Milllor ist ein Ferienort, wie er tausendfach an spanischen Küsten zu finden ist.

    Mallorca

  • barcelona
    Erika1E Erika1

    😆

    Toller Beitrag, Pesche!

    ... klingt genau wie die Warnungen vor den Verbrechen und Verbrechern in Rom...

    Barcelona

  • "BingÖ" Reisen bei Öger Tours
    Erika1E Erika1

    Ohne bei "Ö" nachgelesen zu haben - ich würde mich auf so etwas nicht einlassen. Ebenso wenig wie auf Glücks- oder Kleeblattkabinen bei Schiffen oder auf Glücks-Rundreisen...

    Ich sehe das als einen netten Versuch der Veranstalter, Fehleinkäufe bei Hotelzimmern, überschüssige oder unbeliebte Zimmer doch noch an Urlauber zu verkaufen.

    Natürlich kann man auch "Glück" haben...

    Reiseveranstalter

  • Im Hotel - Ich oute mich als aktiver HC-User ! Wie werden die sich verhalten ?
    Erika1E Erika1

    Wie viviane erwähne ich in einem Hotel nicht, daß ich HC-Hotelbewerterin bin. Das jeweilige Hotel bewerte ich nach meinem persönlichen Eindruck.

    So wie das Portal HolidayCheck u.a. durch Mundpropaganda einem immer größeren Personenkreis bekannt wurde, wird sich herumsprechen, daß auch Hotelbesitzer/-manager sich hier registrieren können, um ihre Stellungnahme abzugeben bzw. über Veränderungen in ihrem Hotel zu berichten.

    Die Fragebögen des Hotels fülle ich ebenfalls aus, das sind frische Eindrücke, die man als Gast gesammelt hat und die dem Management weiterhelfen könnten, ihr Haus zu optimieren - wenn sie es denn wollen. Angesprochen auf diese ausgefüllten Fragebögen wurde ich noch nie - davon können eventuell spätere Gäste profitieren.

    Allgemeine Fragen

  • Reiseabbruch auf Grund Todesfall / 10 stündige Verspätung Rückflug
    Erika1E Erika1

    Candy,

    falls Du eine Reisekostenrücktrittsversicherung hattest, solltest Du zunächst Deine Versicherungsbedingungen prüfen, ob Reiseabbruch mitversichert ist.

    Wenn ja, dann ist es in der Regel so, daß die Reiseabbruchversicherung bei Abbruch in der ersten Hälfte einen weiteren Urlaub in voller Länge übernimmt.

    Bei Abbruch in der zweiten Hälfte des Urlaubs übernimmt die Versicherung die Kosten für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen.

    Versicherungsbedingungen können voreinander abweichen, nebenbei bemerkt.

    Solltest Du keine RRV haben, bleibt Dir nur der Kulanzweg. Ansprüche hättest nur nur, wenn Du nachweisen könntest, daß das Zimmer anderweitig vermietet werden konnte. Ein solcher Nachweis ist nicht einfach zu führen.

    Warum sollte sich der Reiseveranstalter an den zusätzlichen Kosten für den Rückflug beteiligen? Er hat den Grund für die vorzeitige Rückreise nicht zu verantworten.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hilfe!Mensch 2.Klasse dank Reiseveranstalter?
    Erika1E Erika1

    Eine Ungleichbehandlung der Gäste habe ich bisher nicht feststellen können. Preisunterschiede gibt es aus den unterschiedlichsten Gründen, das wurde hier auch schon gesagt.

    Ich nehme zwar nicht den kompletten Katalog mit, aber die Leistungsbeschreibung habe ich im Gepäck - sicherheitshalber... Und wenn ich den Eindruck habe, daß etwas nicht so ganz in Ordnung ist, könnte ich diese Leistungsbeschreibung vorlegen. Denn genau das habe ich gekauft und das möchte ich auch haben.

    Bisher habe ich allerdings ein solches "Beweisstück" noch nie gebraucht.

    Reiseveranstalter

  • Wissenschaftliche Umfrage zum Thema Hygiene
    Erika1E Erika1

    Bin ganz Eurer Meinung - so etwas hat hier nichts zu suchen.

    Ist eben einfach bequem; man erreicht eine große Community und hofft, daß der eine oder andere antwortet.

    Früher mußten sich die Studenten in persönlichen Gesprächen bemühen, Auskunftswillige zu finden - das Internet macht alles ganz einfach.

    Thorstens PS ist zwar nett formuliert, trotzdem ist m.E. eine solche Umfrage hier völlig fehl am Platz.

    Allgemeine Fragen

  • Hotelübersicht Teneriffa Nord
    Erika1E Erika1

    Meintest Du vielleicht holidaymaps.de? Da gab es bei HC mal einen Link.

    Hast Du Dir denn bei HC "Hotels auf der Karte anzeigen" mal genauer angeschaut? Du siehst die Hotels, kannst Dich heranzoomen. In der Hybridansicht siehst Du die Häuser und Straßen - keine Zeichnung ist so aussagefähig. Zudem kannst Du die Hotels direkt anklicken und erhältst alle wichtigen Informationen. Ausdrucken läßt sich die Karte ebenfalls.

    Teneriffa

  • Neuer Freibetrag ab 1.1.2007 - 430 Euro zollfrei
    Erika1E Erika1

    Das, was zum 1.01.2007 vorliegt, ist lediglich ein Richtlinienvorschlag zur Neuregelung. Beschlossen ist noch gar nichts. Jetzt wird erst beraten, diskutiert, debattiert, bis man sich in der EU auf neue Freimengen geeinigt hat. Und die sollen dann - voraussichtlich - ab 1.04.2007 gelten.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  • 1
  • 2
  • 102
  • 103
  • 104
  • 105
  • 106
  • 455
  • 456
  • 104 von 456

  • Inhalte melden
  • Veranstalter AGB
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Privatsphäre-Einstellungen
  • AGB
  • Impressum
© 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
  • Erster Beitrag
    Letzter Beitrag