@vonschmeling: mit Entgegennahme des Gepäcks tritt die Beweislast, dass das Gepäck beschädigt war, auf den Flugreisenden über. Dieser Beweis ist schwer zu führen, aber nicht unmöglich. Dies hätte ich dann vor Gericht bringen müssen, deshalb 2/3 für den Flugreisenden als Risikoabschlag.
@euler28: natürlich habe ich den Gedanken auch auf der Zunge, mit sundair nie mehr zu fliegen. Wer aber in der Regel vom (internationalen Groß-) Regionalflughafen Leipzig fliegen will, der kann sich das selten aussuchen, mit welcher Airline er fliegen will.
Noch zu den 30 Euro. Das Luftfahrtunternehmen muss bei Annahme des Schlichterspruchs offenbar auch die Kosten des Schlichtungsverfahrens bezahlen, keine Ahnung, was da eventuell noch zusammen kommt.
Aber ja, es geht Sundair hier offenbar um Prinzipien.