Ich habe im Juli 2018 eine Kurzreise nach Budapest (Flug und Hotel) für zwei Personen gebucht (für Januar 2019) und mich über ein gutes Preis-Leistungsverhältnis gefreut. Nun ist leider ein Teilnehmer erkrankt und ich wollte das Ticket auf eine andere Person umschreiben lassen.
Der Veranstalter Airline holidays verlangt für die Namensänderung 490 Euro. Das ist mehr als die Reise komplett für zwei Personen gekostet hat. In meinen Augen ist das Wucher. (in den Statuten steht : Sofern der Reiseveranstalter einer Umbuchung auf Ersatzreisende oder anderen Änderungen nach Buchungsabschluss nicht widerspricht, veranlasst ABH die Ausführung des Änderungswunsches und stellt für dort damit verbundenen eignen Zusatzaufwand eine Bearbeitungsgebühr von 35 Euro pro Änderung und betroffenem Reiseteilnehmer in Rechnung.) Ich rief darauf hin die Fluglinie an. Die sagten mir erst, dass eine Namensänderung lediglich 110 Euro kosten würde, korrigierten dann aber, dass das bei diesem Veranstalter leider nicht möglich wäre. Ich frage mich nun wirklilch, ob hier der Tastbestand "WUCHER" nicht zutrifft.
Korrekt wären doch die Kosten des Flugveranstalters und eventuell noch die angegebenen 35 Euro Bearbeitungsgebühr? Das Argument des Mitarbeiters, dass ein kompletter neuer Flug gebucht werden müsste und deshalb die Kosten so hoch seien, ist auch fadenscheinig. Die Airline-Mitarbeiterin sagte mir nämlich am Telefon, dass ein neues Flugtickert unter 100 Euro kosten würde.
Ein Veranstalter, der solche Forderungen stellt, den sollte man mit größter Vorsicht beobachten. Ich kann jedem nur abraten, hier zu buchen. Ich buche hier NIE WIEDER! Seriös ist was anderes!
Doris Kissel
@Doris Kissel
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Airberlin Holidays /HLX