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  • Insolvenz Thomas Cook
    D_ukeD D_uke

    "Haften die Reisebüros?
    Möglicherweise ja. Die Agenturen besitzen von Rechts wegen eine Sorgfaltspflicht, Kunden vor möglichen Risiken zu warnen. Über die Schieflage von Thomas Cook sind sie spätestens informiert, seitdem das Handelsblatt am 19. Juni umfassend darüber berichtete. Wer als Reisemittler die Kunden nicht über mögliche Schwierigkeiten belehrte und sich dies anschließend quittieren ließ, könnte nun zur Haftung gezogen werden."

    Quelle: https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/neckermann-oeger-bucher-das-muessen-deutsche-kunden-nach-der-thomas-cook-pleite-wissen/25044908.html?ticket=ST-17778773-gDYlsJaP6BITNfJm7NwH-ap4

    Holiday-Check hat bei der Buchung meiner Reise nicht auf mögliche Probleme bei Thomas Cook und den Töchtern hingewiesen. Falls mit dem Sicherungsschein nicht alle Kosten erstattet werden, ist das eine Option, die rechtlich zu prüfen ist den Reisevermittler in die Haftung zu nehmen.

    Reiseveranstalter
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