Hallo zusammen,
ich stehe vor folgendem Problem:
Ich habe für den Zeitraum 20.03.-27.03. eine Pauschalreise nach Gran Canaria gebucht. Angst davor, mich mit Covid19 anzustecken, habe ich nicht. Allerdings fange ich ab dem 01.04. einen neuen Job an. Es wäre wohl mehr als unvorteilhaft, wenn ich aufgrund von Quarantänemaßnahmen im Hotel o. ä. nicht pünktlich am 01.04. meinen neuen Job antreten könnte.
Vom Reiseveranstalter heißt es nur pauschal, dass eine kostenlose Stornierung nicht möglich sei, da dass auswärtige Amt keinerlei Reisewarnung ausgegeben hat.
Wie wahrscheinlich ist es wohl, im Hotel (Übrigens: Tabaiba Princess) über den 27.03. hinaus festgehalten zu werden?
Könntet ihr euch vorstellen, dass eine Stornierung aufgrund außergewöhnlicher Umstände (§ 651h Abs. 3) in meinem speziellen Fall diskutabel wäre?