Habe gerade einen Anruf von DER-Touristik (Veranstalter ist Jahn-Reisen) erhalten, dass meine Reise nach Fuerte (15.03. - 24.03.) storniert ist und ich den vollen Reisepreis zurück bekomme.
csynx
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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender? -
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?@von Schmeling
Bei dem Formular handelt es sich um eine Anfrage zu Stornierungsmöglichkeiten und nicht um eine tatsächliche Stornierung. Ich habe das Formular gestern verwendet und bisher keine Antwortt errhalten. Klar haben jetzt alle bei HC und den Veranstaltern viel zu tun. Nur bei einem knappen Zeitfenster bis zum Abflug bleibt der Kunde im Ungewissen.Ich denke auch, das Dreh- und Angelpunkt in der Frage die Möglichkeit der Durchführbarkeit der Pauschalreise ist und auf welche Position sich der jeweilige Veranstalter zurückzieht. § 651h BGB beschreibt ein Rücktrittsrecht des Kunden. Ich brauche mich daher nicht auf die Argumentation des Veranstalters bzgl. AA oder RKI einlassen.
Durch Erklärung des Notstands hat Spanien einseitig erklärt, dass erhöhte gesundheitliche Risiken im ganzen Land bestehen, unabhängig vom RKI. Und gesundheitliche Risiken sind eindeutige Gründe i. S. des § 651h Abs. 3 BGB
(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
Mit der Erklärung des Notstands ist eine entsprechende Situation wie in Italien eingetreten, so dass die Ausführungen des AA zumindest analog interpretiert werden können. Die Ausführungen des AA sind auch nicht allein ausschlaggebend, dass unvermeidbare außergewöhnliche Umstände vorliegen, sondern sind lediglich ein Indiz dafür. Spannend ist die Frage inwieweit Sinn und Zweck einer urlaubsorientierten Pauschalreise gegenüber der rein technischen Abwicklung der Reise ohne Rücksicht auf die begleitenden Umstände ggf. gerichtlich bewertet werden.
Da kann man darauf hoffen das der Veranstalter kulant ist oder man muss das Ganze rechtlich durchfechten.
Des weiteren kann man mit dem Verweis auf kulante Reiseveranstalter den eigenen Veranstalter i. S. von Kundenzufriedenheit und zukünftigen Buchungen konfrontieren. In der Presse macht es sich auch nicht so gut zu lesen Veranstalter XY schickt seine Kunden weiterhin in Notstandsgebiete.

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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?Wir haben uns entschieden, nicht schon vor Reisebeginn vom Vertrag nach § 651h Abs. 3 BGB zurückzutreten. Wir haben die Reise einfach nicht angetreten. D. h., dass die erforderliche Rücktrittserklärung ggü dem Veranstalter nicht schriftlich sondern konkludent erfolgt, zB durch ein Verhalten, das zeigt, dass der Reisende die Reise nicht mehr durchführen will, zB indem er nicht zum Antritt erscheint (so die Kommentierrung zu § 651h BGB).
Jetzt warte ich ab wie JahnReisen sich verhält. EIn begründendes Schreiben für meinen Rücktritt nach § 651H BGB bereite ich vor. indem ich beschreibe die außergewöhnlichen Umstände die die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen. Tipp: Sprich mit Deinem Hotel und lass Dir die Umstände vor Ort bzgl. des anstehenden Urlaubs per Mail bestätigen. Ich habe zB die Zusage, dass ich die Kosten für die angemieteten Rennräder zurückbekomme, da ich das Hotel nicht verlassen darf.
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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?Nach meiner Erfahrung von gestern macht HC überhaupt keine klaren Aussagen, sondern verweist auf die jeweiligen Reiseunternehmen. Ich hatte gestern das Gefühl, dass sowohl HC als auch JahnReisen mich dahin bringen wollten, die Reise anzutreten. Die Spitze war gestern HC an der Hotline der sagte, "die Reise ist durchführbar egal wie beschissen die Umstände auch sein werden" !
Wenn TUI und andere Anbieter von sich aus stornieren gehe davon aus, dass Anbieter wie JahnReisen nachziehen müssen, sonst bucht da keiner mehr.
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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?Die Reaktion von TUI und anderen wünschte ich mir auch von DER Touristik/Jahn Reisen.
Wie geschrieben ging unser Flug nach Fuerte um 5:00 Uhr heute morgen. Wir sind nicht geflogen.
Nach zwei Anrufen beim Hotel und Information einer Bekannten von uns, die auf Fuerte lebt, kommt das öffentliche Leben auf Fuerte komplett zum erliegen. Nach Aussage des Hotels ist es den Gästen verboten das Hotelgelände zu verlassen. Die Ausgangssperre wird entsprechend kontrolliert und Verstöße sollen mit Strafen von 500 bis 2.000 € geahndet werden. Für uns war der Urlaub auch als Trainingslager geplant. So hatten wir vor Ort für den Zeitraum Rennräder gemietet, um täglich unser Programmm abzuspulen. Sinn und Zweck des Urlaubs sind durch die Ausgangssperre für uns nicht mehr gegeben.
JahnReisen als auch HC ziehen sich für eine mögliche Absage (die bisher nicht erfolgt ist) aussschließlich auf die Infos des AA zurück. Das halte ich für zweifelhaft. Im Rahmen der Fürsorgepflicht des Veranstalters sollte der Horizont schon weiter gefasst werden. So sind die Ausswirkungen des Notstands durch seriöse Medien als auch durch direkte Information aus Spanien möglich. Von einem großen Reiseanbieter erwarte ich, dass er i. R. seiner Fürsorgepflicht über entsprechende Informationskanäle neben dem AA verfügt, um die Durchfürbarkeit seiner Reisen i.S. der geschlossenen Verträge zu beurteilen, sonst heißt es, JahnReisen schickt seine Kunden wissentlich in ein Notstandsgebiet.
Ich werde versuchen mein Geld über § 651h Abs. 3 BGB zurück zu bekommen, wenn JahnReisen sich nicht bewegt.
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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?Hat noch jemand anders aktuell eine Stornierung seiner kurzfristig anstehenden Spanienreise z. B. Abflug morgen wie bei uns bekommen.
Habe gerade mit HC und Jahn-Reisen gesprochen. Für die ist die Reise noch antretbar und durchführbar!!!!!
Alle Medien berichten aktuell bereits über die ab Montag verhängte Ausgangssperre. Nur das auswärtige Amt hats noch nicht in seine Resiewarnungen aufgenommen.
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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?Ihr Glücklichen.
Hab gerade mit DER-Touristik/Jahn-Reisen telefoniert. Die wissen von nichts!
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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?Habe gerade mit Jahn-Reisen telefoniert.
Die ziehen sich darauf zurück, dass der Notstand und die damit u. a. verhängte Ausgangssperre noch nicht offiziell durch das auswärtige Amt bestätigt wurde. Ich soll abwarten und die Informationen checken.
Eine Bekannte die auf Fuerte lebt, sagt, dass der Notstand auch für Fuerte verkündet wurde und das ab Montag nichts mehr geht und die Umsetzung durch die Polizei kontrolliert wird. Sie geht davon aus, dass wir garnicht erst reinkommen.
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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?Wie zuvor geschrieben geht unser Flug heute Nacht um 5:00 Uhr nach Fuerte.
Bis wann bzw. wie schnell können wir erfahrungsgemäß mit einer Absage rechnen? Die Hotline von HC hat uns um 17:00 in Kenntnis der geplanten Ausgangssperre gesagt, dass, wenn wir die Reise nicht antreten, wir wohl keine Erstattung bekommen.
Wir wissen im Moment nicht, was die richtige Entscheidung ist. Es macht ja keinen Sinn, nach Fuerte zu fliegen und am Flughafen zurück geschickt zu werden. Denn nach aktuellen Auszügen aus dem Notstandsdekret zum sind alle Fahrten zu Freizeitzwecken verboten.
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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?Wir sollen morgen um 5:00 Uhr mit Jahn-Reisen (gebucht bei HC) nach Fuerteventura fliegen.
Nach aktuellen (nicht offiziell bestätigten) Informationen Zeit-online soll im Rahmen der angekündigten Verkündung des Alarmzustandes in Spanien durch die Regierung eine landesweite Ausgangssperre verhängt werden. Die Regierung weist die Bevölkerung an, zu Hause zu bleiben. Das berichten die Nachrichtenagentur Reuters und mehrere spanische Tageszeitungen. Ausnahmen seien nur Notfälle oder wenn die Menschen Lebensmittel und Medikamente einkaufen beziehungsweise zur Arbeit müssten.
OK, die Entscheidung ist noch nicht offiziell.
Aber was ist, wenn es so kommt? Wir fahren ja nicht, um im Hotel zu sitzen.
Handelt es sich bei einer Ausgangssperre, die Touristen betrifft, um zu erwartende erhebliche Beeinträchtigungen durch äußere Einflüsse in Form unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, aufgrund der der Reisekunde kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann?