Vielen Dank, bernhard707 für obige Bemerkung. Wir haben halt nicht die Zeit stundenlang AGBs zu erforschen. Und da sich hier auch Reiserechter rumtummeln....
HAt sich eh erledigt.
Vielen Dank, bernhard707 für obige Bemerkung. Wir haben halt nicht die Zeit stundenlang AGBs zu erforschen. Und da sich hier auch Reiserechter rumtummeln....
HAt sich eh erledigt.
Auch möglich...
Sie kann es auch nicht mehr richtig nachvollziehen. Jedenfalls will sie das nächste mal wieder lieber über uns buchen.
OK, vielen Dank bernhard707 und Roger,
das habe ich nicht gesehen.
Aber bei meiner Kundin stand auf der Buchungsbestätigung unter den Hinweisen bei Punkt 8 folgendes:
Ich und auch die Kundin haben bei denen angerufen und es wurde seitens des Anbieters bestätigt, dass eine Stornierung nicht möglich sei. Sie behaupten, dass das einen Auflage des Flughafens war.
Der Flughafen widerum meinte, nein, das wollte der Parkplatzanbieter so.
Es widerspricht sich eben alles ein wenig und das hat uns stutzig gemacht.
Hallo,
ich bin neu hier und brauche Euren Rat. Ich arbeite im Reisebüro und wir bieten auch Parkplätze für den Urlaub an. Der Anbieter dafür hat völlig normale AGB. Er klärt den Kunden genauestens über die Rücktritts- und Stornierungsbedingungen auf.
Nun wollte eine unserer Kunden schlauer sein und buchte auf Empfehlung eines Bekannten einen andern Parkplatzanbieter (sagen wir mal XXX) im Internet. Jetzt kam eine Flugzeitenänderung, so dass der Kunde schon früh statt abends anreisen muss. Diese Umbuchung erfolgte gegen Gebühr. Bis dahin noch vertretbar.
Die Kundin erzählte mir das, und dass sie im Nachhinein ein schlechtes Gefühl bei der Sache hat, und dass sie bereut den Parkplatz nicht über uns gebucht zu haben. Ich sagte, dass sie doch stornieren und über uns buchen könne. Darauf sagte sie, dass sie nur mit 100% stornieren kann. Ich konnte das kaum glauben, denn bei uns ist es bis 24 h vor Antritt kostenfrei. Ich habe mir die AGBs dieses Anbieters angeschaut und folgenden Passus gefunden:
*1.Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund für APCOA ist insbesondere gegeben, wenn der Mieter trotz Abmahnung erneut oder weiterhin gegen die Benutzungsbestimmungen gemäß Ziffer III. verstößt, es sei denn, der Mieter hat den Verstoß nicht zu vertreten.*Rein gar nichts zu den Rechten des Kunden stand da. Im Vergleich dazu unser Anbieter:
Parkplatzbuchungen:
• bis 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages: kostenfrei,
• ab 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages bis zum Anreisetag 50% des LeistungspreisesIch habe die Kundin darauf angesprochen.Sie sagte, dass Sie erst nach der Buchung auf der Buchungsbestätigung bei den Hinweis gelesen hatte, dass eine Stornierung nicht möglich oder nur bei voller Bezahlung möglich sei. Und dass sie das stutzig gemacht hat.
Ist soetwas Rechtens?
Ich bin gespannt auf Eure Meinung...
LG cora229