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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    CliffideoC Cliffideo

    @nemesiswhip sagte:

    Servus,

    ich muss mich auch mal hier einklinken. Unsere Mexiko Reise nächste Woche wurde seitens Bucher storniert, Kaera AG bereits eingeschaltet. Schade drum und super ärgerlich, aber ich glaube, viele andere hat es schlimmer erwischt.

    Allerdings haben wir noch einen zweiten Urlaub im Dezember geplant. Dafür haben wir Flüge bei Condor gebucht (Manchester -> Barbados), die von Thomas Cook Airlines durchgeführt worden wären. Diese finden nun natürlich nicht statt. Was sind hier meine Optionen? Condor ist doch weiterhin in der Bringschuld, also zumindest müssten wir den Flugpreis problemlos zurückbekommen, oder? Können wir da direkt mit Condor in Kontakt treten oder macht das in diesem Fall auch der Insolvenzverwalter?

    Ich bedanke mich vorab!

    VG
    Sascha

    Wenn Du direkt bei Condor gebucht hast, ist Condor Dein Reiseveranstalter. Condor ist nicht insolvent und muss daher bei Ausfall eines Flugpartners für eine Alternative sorgen. Können sie dies nicht oder sind die Alternativflüge für Dich unzumutbar (anderer Flugtag, anderer Flughafen oder andere Reisedauer, kannst Du das Gegenangebot ablehnen und Deine Zahlungen komplett zurückfordern.
    Wenn Du die Änderungen akzeptierst, damit der Urlaub wenigstens stattfindet, hast Du später keine Möglichkeiten mehr, diese Änderungen zur Originalbuchung zu relkamieren, da sie von Dir angenommen und akzeptiert wurden.

    Archiv (nur lesen)

  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    CliffideoC Cliffideo

    Mein Denkmodell für die Linienflüge wie Lufthansa, Swiss, Emirates, Etihad , etc, aber auch für Ryanair und Easyjet.

    Wenn ich ein ausgestelltes und bezahltes (von mir an den Reiseveranstalter bezahlt und vom Reiseveranstalter an die Fluggesellschaft bezahltes) Linienflugticket habe, gehört es mir, da es auf meinen Namen ausgestellt ist. es steht nicht darauf, dass es Eigentum von TC ist und ich es nur nutzen kann.
    Komme ich an den Flughafen, zeige dieses Ticket vor und werde nicht mitgenommen, tritt meines Erachtens der Anspruch auf die EU-Ausgleichsabgabe wegen Verweigerung der Mitnahme ein, der je nach Strecke zwischen 250 und 600 EUR betragen kann, Dasselbe nochmals für den Rückflug. Es liegt ja noch nicht einmal eine Stornierung durch den Reiseveranstalter bei mir vor - was auf irgendwelchen Webseiten, Foren oder Newslettern steht, hat den Reisevertrag betreffend keine Relevanz für mich.

    Kann dies jemand verifizieren oder auch demontieren?

    Dann wären vielen Leuten in der aktuellen Lage geholfen, wenn zumindest der Flug aus der Buchung noch nutzbar ist.
    Es ist doch besser, 100% der bezahlten Flugkosten noch abzufliegen als den Sitz leer zu lassen und später 10% der Reisekosten von der Insolvenzversicherung wiederzubekommen.
    Klar ist, dass man sich dann über Transfer und Hotel selbst kümmern muss und diese Kosten evt. nicht als Schaden geltend machen kann.

    Dies gilt ausdrücklich nur bei Linienflügen, nicht bei Charter und Bedarfsfluggesellschaften wie Condor, Corendon, Eurowings, Freebird, Sunexpress und ähnlichen

    Hintergrund zu den Gründen für den Bestand der Linienflüge:

    Im familieneigenen Reisebüro gab es einen Fall, dass sich Kunden ihre Flugtickets mit einer Fake-Überweisung einen Tag vor Abreise erschlichen haben. Das Reisebüro hatte die Tickets davor ordnungsgemäß bei Lufthansa gebucht und bezahlt.
    Es gab keine Möglichkeit, den Kunden zur Bezahlung zu zwingen, indem man angedroht hat, die Rückflüge zu stornieren.
    Lufthansa teilte damals mit: Wir haben das Geld erhalten, die Tickets wurden ausgestellt, gehören jetzt dem Kunden und können nur noch von ihm selbst storniert werden. Der Fall ist allerdings über 10 Jahre her, ich weiß nicht, ob das heute noch Stand der Dinge ist.

    Archiv (nur lesen)

  • Insolvenz Thomas Cook
    CliffideoC Cliffideo

    @erik-e sagte:

    Die gesamte Branche wird darunter leiden bzw. hat Vertrauen verspielt.

    Vielleicht führt das ja auch dazu, dass die Veranstalter wie bei den Linienflügen demnächst vorab das Hotel bezahlen müssen und nicht wie z.B. bei Thomas Cook in zwei Jahreszahlungen im Oktober und Januar.
    dadurch können aber auch günstige Stornoregeln für Urlaube mit Abreise in mehreren Monaten nicht mehr machbar sein und auch da ein 100% Storno ab Buchung auf den Tisch kommen. Aber das sind noch ungelegte Eier..

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    CliffideoC Cliffideo

    Nochmal zu "alle Reisen bis 13.10. sind abgesagt":
    wenn zu einer Pauschalreise Linienflüge gehören, muss bei Buchung dieser LINIENFLÜGE vom Veranstalter sofort bezahlt werden.
    Erst dann wird das Ticket ausgestellt und kann verwendet werden. Linienflug: Lufthansa, Swiss, Emirates, Etihad, Air France, etc. aber auch Ryanair und Easyjet haben dieses Procedere - erst Geld, dann Ticket.
    Wer solch ein Ticket hat, kann einchecken, einsteigen und losfliegen, muss aber damit rechnen, vor Ort für Transfer und Hotel in Vorkasse treten zu müssen, da diese Leistungen vom Veranstalter storniert wurden. Diese Vorkasse kann man später als Schaden bei der Insolvenzversicherung einreichen. Aber zumindest ist der Urlaub möglich und der Flug bezahlt. Und die versicherung freut sich, dass sie vom Gesamtreisepreis nur noch die Hotelkomponente ersetzen muss und nicht noch zusätzlich die Flugkosten.

    Bei Charterflügen wie Condor, Corendon oder auch Eurowings wird vom Veranstalter eingebucht, aber erst bezahlt wenn der Flug stattfindet oder sogar noch später, daher ist hier auch ein Storno noch vor Abflug möglich und wurde auch bei fast allen Flugbuchungen der Thomas Cook Gruppe gemacht. Ebenso die Hotelbuchungen, so dass es hier weniger Sinn macht, alle Leistungen noch einmal zu bezahlen und diese später mit der Versicherung abzurechnen.

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    CliffideoC Cliffideo

    @geschest sagte:

    Der Veranstalter hat doch ein Reservierungssystem, mit welchem er sich die Buchung darstellen kann. Wenn du die Mailadresse änderst, dann gehen ab dem Moment alle Infos, die von der Airline kommen, an diese Adresse. Das heißt aber nicht, dass er sich dort nicht mehr “einloggen“ kann. Die Flüge werden doch weiterhin im internen System aufrufbar sein.

    Meines Wissens hat Ryanair keine Schnittstelle zu den Reservierungssystemen der Veranstalter mehr, eine Zusammenarbeit mit Amadeus wurde 2017 beendet. Die Flüge dort buchen die Veranstalter aktuell genauso ein wie ein normaler Kunde.
    Es geht hier um die Account-Emailadresse, die als Zugangskennung dient, nicht um die Benachrichtigungsemail für Flugänderungen, die man zusätzlich eingeben kann.

    Reiseveranstalter

  • Kopie der Kreditkarte zusenden?
    CliffideoC Cliffideo

    Um welchen Anzahlungsbetrag geht es denn und wann ist die Reise?

    Du möchtest ja was vom Hotel und das Hotel steht Dir zu ihren Bedingungen zur Verfügung. Der vorgeschlagene Weg ist nicht der sicherste - wenn die Mail in falschen Händen landet, können unberechtigte Abbuchungen entstehen, die Dir dann viel Arbeit und Stress machen.
    Natürlich kannst Du auf Nummer sicher gehen und bei Anreise bezahlen, ob bar oder mit der KK. Dann kann es aber sein, dass das Hotel kein Zimmer mehr frei hat.
    Das Hotel ist ja auch über eines der vielen Hotelportale wie HR*, B**king, und ähnlichen buchbar. Dort besteht die Möglichkeit, bei Anreise zu zahlen und man hat sein Zimmer garantiert und auch eine kostenlose Stornomöglichkeit. Die Frage ist, ob der dort verlangte Preis stark von Deinem Direktangebot abweicht.

    Ansonsten würde ich die Anzahlung direkt an das Hotel überweisen, da entfällt das Risiko des Nichtweiterleitens durch einen Reiseveranstalter. Gegen eine Pleite des Hotels selbst bist du dann aber auch nicht geschützt.

    Allgemeine Fragen

  • Insolvenz Thomas Cook
    CliffideoC Cliffideo

    @sandra-rue sagte:

    So nun heißt es, das alle Reisen bis 13.10.19 abgesagt werden. Ich reise am 03.10.19 über Bucher nach Ibiza.
    Mit dem Hotel habe ich Rücksprache gehalten. Das Zimmer ist nicht bezahlt, ich könnte es aber zum Vorzugspreis selber zahlen. Würde ich wohl machen. Ich bin mir jetzt aber nicht sicher was mit den Flügen ist.
    Ich hatte uns schon am 16.09.19 online eingecheckt. Wenn ich online in das Kundenkonto schaue, steht da Status bestätigt und die Gesamtsumme als "anscheinend" bezahlt. Bei Ryain Air bekomme ich niemanden ans Telefon und auf meine Mail bekomme ich keine Antwort.
    Was meint ihr? Einfach am 03.10. versuchen in den Flieger zu kommen, das Hotel erstmal selber zahlen und dann über die Versicherung geltend machen?
    Bin langsam echt am Verzweifeln, weil man mit seinen Fragen im Regen stehen gelassen wird.

    Hallo Sandra,

    genauso würde ich das auch machen. Wenn Du von Bucher die Einloggdaten für den Onlinecheckin bei Ryanair erhalten hast, ist dein Flug gebucht und bezahlt. Du kannst sicherheitshalber die vorgegebene Emailadresse von Bucher des Online-Checkins in Deine eigene ändern, so hat der Veranstalter keinen Zugriff mehr darauf.
    Mit dem Hotel vorher die Verfügbarkeit Deines Zimmers abklären und selbst buchen. Vielleicht ergibt sich bis dahin eine Regelung für die Fortführung deiner bestehenden Buchung durch Bucher oder deren Nachfolger, dann kann das Hotel Dir immer noch Deine Nachzahlung zurückerstatten.
    Ansonsten nach Rückkehr die zusätzlichen Kosten für Hotel und Transfer als Schaden bei der Zürichversicherung über KAERA einreichen und einer vollständigen Erstattung die Daumen drücken. Viel Erfolg und eine gute Reise!

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    CliffideoC Cliffideo

    @bebby1 sagte:

    Ein kleines Feedback zu Easyjet: Easyjet hält Wort und hat uns mitgenommen. Nicht als Garantie, aber ev. zur Beruhigung.

    Danke Bebby, solche Positivmeldungen helfen hier vielen Leuten weiter, mehr davon von denen, die seit Montag gereist oder zurückgeflogen sind!

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    CliffideoC Cliffideo

    @davinci
    @Ronny
    Beauftragt am besten jemanden hier in Deutschland, Eure Ansprüche bei KAERA telefonisch oder per Fax durchzubekommen. Versorgt Eure Freunde, Verwandte oder Familie mit Euren Reisedaten und bittet sie, diese mit dem Vermerk "dringend" an den Versicherer durchzugeben. Ist vielleicht direkt in Deutschland einfacher und uhrzeitkompatibler, oft ist auch abends oder nachts eher ein Durchkommen möglich.

    Bitte beachten, dass man vom Ausland die 0049 vorneweg wählen muss für Telefon oder Fax und dann die erste "0" der deutschen Vorwahl wegläßt.
    In den USA/Kanada muss man aus dem Festnetz sogar 01149 vorneweg wählen, damit ein Fax oder Telefongespräch durchkommt

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    CliffideoC Cliffideo

    @werner-anita sagte:

    meine Eltern sind seid Montag morgen um 8 in Rom, sind um 6 geflogen. Wir haben erst davon erfahren als sie schon in der Luft waren, natürlich wollte das Hotel Geld von Ihnen haben. Sie haben gezahlt da man sie aufgefordert hat das Hotel bei nicht zahlen zu verlassen.
    Meine Frage wäre jetzt, können wir das mit Kreditkarte bezahlte Geld fürs Hotel wieder zurück buchen lassen?
    Laut Thomas Cook E-Mail habe die Hotels und Airlines vom Insolvenzverwalter eine Nachricht das sie bezahlt werden.
    Danke für die Hilfe im Voraus
    Anita

    Hier ist meines Wissens kein Chargeback möglich, da Deine Eltern ja vom Hotel eine Gegenleistung erhalten haben. Rückbuchen geht nur dann, wenn für die Zahlung keine Gegenleistung erfolgt ist. Ihr könnt diese Summe jedoch, falls es eine Pauschalreise und keine Einzelbuchung ist, bei KAERA, dem Abwickler zur Zürichversicherung des Reisesicherungsscheines als Schaden anmelden.

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    CliffideoC Cliffideo

    @Ronny225
    @davinci
    Habt Ihr Eueren Versicherungsfall (nichtbezahltes Hotel durch Insolvenz des Reiseveranstalters) persönlich per Email oder Telefonisch oder über das Webformular beim Versicherer gemeldet? Diese Versicherung wurde von Euch mit dem Reisepreis bezahlt und ist nun für Euch zuständig. Solange Ihr es aber nicht dort anmeldet, wissen die nix von Eurer Lage und können auch nicht regulieren. Von selbst kommt da keiner auf Euch zu und fragt alle Hotels weltweit ab, ob da irgendwo noch TC-Gäste auf Hilfe warten.

    Und noch mal meine Bitte an alle, deren Reise noch nicht stattfindet:
    VERSTOPFT NICHT DIE KOMMUNIKATIONSWEGE VON KAERA!
    Es müssen Tausende Urlauber heimgeholt werden, Euer finanzieller Schaden ist da erst einmal zweitrangig und wird später bearbeitet. in ca 2 Wochen sind alle laufenden Urlaube abgewickelt und man kann sich an die Aufarbeitung der nichtstattfindenden Reisen machen.

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    CliffideoC Cliffideo

    Der Reisesicherungsschein wurde Mitte der 90er Jahre für alle Pauschalreisen den Veranstaltern als Pflicht auferlegt, weil nach mehreren spektakulären Veranstalterkonkursen Reisende im Ausland festsaßen und deren Rückkehr nicht geregelt war.
    Reisesicherungsschein (wikipedia)
    Daher wird hierüber bei Insolvenz des Veranstalters vollständig und nicht etwa anteilig die offenen Hotelrechnungen sowie der Rücktransport übernommen. Später wurde dieser Reisesicherungsschein noch weiter in Richtung Kundengeldabsicherung ausgebaut, Vorrang haben aber erst einmal die aktuell stattfindenden Reisen.
    Es macht keinen Sinn, bei Kaera schon jetzt Ansprüche anzumelden, wenn der Reisetermin noch in der Zukunft liegt - noch ist kein Schaden entstanden - die Reise könnte noch, wie auch immer, durchgeführt werden, bereits stornierte Hotels neu gebucht oder durch ein Alternativhotel mit Vorkasseleistung durch den Insolvenzverwalter ersetzt werden.

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    CliffideoC Cliffideo

    @hacksy sagte:

    Mal eine frage an die HC Offiziellen.

    Wie sieht es mit den scheinbar bezahlten Flügen aus?

    Laut Angabe von Ryanair können wir angeblich Fliegen.

    Wie ist das Rechtlich geregelt?
    Dürfen wir die Tickets verwenden?

    Wenn Dir schon Ryanair sagt, dass die Tickets gültig und verwendbar sind, was hilft Dir eine HC-Aussage dazu?
    Sollte Dir der Flug bei gültigen Tickets doch von Ryanair verweigert werden, hast Du Anspruch auf die EU-Ausgleichszahlung in Höhe von 250-400 EUR pro Ticket... daher werden die einen ****** tun und für ein gültiges Ticket die Mitnahme verweigern, die haben ja das Geld dafür von TC bekommen. Im Gegensatz zu den Hotels, die erst Monate später von den Veranstaltern bezahlt werden.

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    CliffideoC Cliffideo

    @Gibor: Einzelbuchungen wie Hotel-only sind nicht versichert, Du kannst Deine Ansprüche höchstens beim Insolvenzverwalter der Thomas Cook Touristik-GmbH anmelden, ich rechne allerdings mit einer langen Bearbeitungszeit.

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    CliffideoC Cliffideo

    @davinci17 sagte:

    Wir waren grad nochmal bei der Hotelleitung, die meinte dass die Versicherung sich nicht bei uns gemeldet hat und sich quer gestellt, sprich wir mussten erneut zahlen... ach man, ich hoffe so sehr dass die Versicherung sich noch meldet. Werde es mal per e-Mail versuchen...

    Versucht es auch über die Reiseleitung vor Ort, die vielleicht nach dem ersten Ansturm oder Schock wieder erreichbar ist.
    Alternativ in anderen Hotels im Ort nach TC-Gästen schauen, ob es dort geregelt ist und dann von Hotel zu Hotel vermttelt werden kann, dass die Kosten getragen werden.

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    CliffideoC Cliffideo

    Für alle Reisenden, die einen Linienflug in ihrer Pauschalreise haben.
    Linienflüge müssen bei Ausstellung des Tickets/E-Tickets vollständig vom Veranstalter bezahlt werden und sind damit problemlos zu verwenden.
    Auch bei Ryanair ist das so, hat man die Daten zum Online-Checkin erhalten, ist das Ticket bezahlt worden. Ändert man nun im Ryanair-Account die vorgegebene Emailadresse des Veranstalters durch seine eigene, kann das Ticket auch nicht mehr von Veranstalterseite storniert werden, um vielleicht noch ein paar Euro Steuern und Gebühren in Anspruch zu nehmen.

    Warum das ganze?

    In der Versicherungsbranche gibt es den Begriff der Schadenminderungspflicht.

    Tritt der Reisende seine über TC (und deren Unternehmen) gebuchte Reise bis zum Abreisetermin 13.10. nicht an, weil ja alles abgesagt sein soll, so muss seine komplette Reisesumme von der Insolvenzversicherung ersetzt werden. Reichen die 110 Mio dafür nicht, gibt es nur anteilig was wieder. Gleichzeitig fliegen zwei bezahlte leere Sitze ins Zielgebiet und wieder zurück, weil der Reisende ja nicht erschienen ist laut der o.a. Vorgangsweise.

    Alternative: nach Prüfung der Gültigkeit der Flugtickets fliegt man in seinen gebuchten Urlaub, transferiert sich per Taxi oder onlinegebuchtem Transfer selbst ins Hotel, welches man vorher angefragt und Zahlung bei Anreise zusichert und reicht nach Rückkehr die selbst bezahlten Kosten als Schaden bei der Insolvenzversicherung ein. Diese könnten noch weiter minimiert werden, wenn z.B durch den Insolvenzverwalter ab einem bestimmten Datum alle durchführbaren Reisen wieder aufgenommen und die ausstehenden Kosten wie Transfer und Hotel übernommen werden.
    Dies würde für mich Sinn machen bei Fernreisen, bei denen der Flug einen großen Kostenanteil am Reisepreis hat.
    Persönlich würde ich so vorgehen., da sonst: Urlaub findet nicht statt - Geld ist weg - Rückerstattung in voller Höhe durch die Insolvenzversicherung fraglich und sicherlich nicht mehr in diesem Jahr.

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    CliffideoC Cliffideo

    @cliffideo sagte:

    Es wäre schön, wenn alle nicht unmittelbar Betroffenen nun etwas die Füße stillhalten.
    Die Insolvenzversicherung hat nun alle Hände voll zu tun, die gestrandeten Urlauber nach Hause zu bekommen, offene Hotelrechnungen vor Ort zu begleichen, damit die Gäste nicht noch vom Hotelier zur Kasse gebeten oder vor die Tür gesetzt werden und so weiter.
    Die eingerichtete Hotline muss für die Urlauber vor Ort erreichbar sein und nicht Fragen zum eventuell nicht stattfindenden Urlaub in 2020 vestopft werden.

    Die Rückzahlungen für abgesagte Reisen werden erst einmal gesammelt und viel später bearbeitet und ausgewertet, da hilft es nix, wenn man heute die Hotlinenummern verstopft und die Zürich-Versicherung von der aktuellen Arbeit abhält. Diese besteht darin, in den nächsten 1-2 Wochen alle gestrandeten Urlauber aus dem Ausland nach Hause zu bringen. In diesem Umfang ist das bisher einzigartig und noch nie gemacht worden, die bisherigen Insolvenzen von JT, GTI und anderen sind ein Fliegenschiß dagegen.

    Daher noch mal meine Bitte: Wenn Ihr zuhause seid, habt Ihr keine direkte Not. Das Geld ist zwar weg, aber ihr braucht es nicht zum Leben!
    Verschiebt den Urlaub auf einen späteren Zeitpunkt und vergrößert das aktuelle Chaos nicht noch! Danke schön!

    Reiseveranstalter

  • Storno - wer ist mein Ansprechpartner?
    CliffideoC Cliffideo

    Schreiben per Einschreiben/Rückschein unter Beilegung der Stornobestätigung von HC an Schauinsland senden. Kontoverbindung angeben und die Rückzahlung des Restbetrags zu einer angemessenen Frist (4 Wochen) verlangen. Erst dann den Anwalt in Bewegung setzen.
    Mail und Telefon sind für solche Fälle der falsche Weg..

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Insolvenz Thomas Cook
    CliffideoC Cliffideo

    Seit der heutigen Insolvenz der Thomas Cook Touristik GmbH werden die Hotelkosten der sich im Ausland befindlichen Gäste sowie deren Rückflüge von der Insolvenzversicherung des Veranstalters, der Zürich-Versicherung übernommen. Es sollte kein Hotelier oder Fluggesellschaft mehr Geld von den Urlaubern einfordern, diese Kosten werden durch die Versicherung geleistet.
    Sollte noch eine TC-Reiseleitung vor Ort existieren (auch die wird Insolvenzgeld erhalten und muss was tun) , kann das vielleicht gesammelt pro Hotel erledigt werden, damit nicht jeder Einzelne die Versicherungsleitungen verstopft.
    Bei den Rückflügen gehe ich davon aus, dass hier die Versicherung proaktiv auf die Fluggesellschaften zugeht und die Zahlungsübernahme für die Gestrandeten avisiert.

    Wenn man mal zu den Briten rüberschaut: Dort ist unter anderem ein A380 von Malaysia durch die Regierung gechartert worden, der jetzt in mehreren Flügen die Urlauber von Mallorca zurückbringt

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    CliffideoC Cliffideo

    @americadreamer sagte:

    Die "Dreamworld Hotels" in der Türkei z.B. Dreamworld Aqua haben auf ihrer Facebookseite ein Schreiben veröffentlicht, dass sie diesen finanzeiellen Verlust im Sinne ihrer Gäste hinnehmen und die Gäste den Uhrlaub weiterhin ohne finanzielle Einbußen genießen können.
    TOP Werbung für die Zukunft und Respekt vor dieser Entscheidung!

    Glückwunsch zu dieser Werbemaßnahme. Die Hotelkette wird sich sicherlich den "finanziellen Verlust" von der Insolvenzversicherung wiederholen, aber so bleibt man in positiver Erinnerung.

    Reiseveranstalter
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