@rejbodenheim sagte:
Das wären zwischen 7 und 30 EUR. Hast du auch Infos, was die Höhe dieser Geldstrafe bestimmt?
Nein. Du?
@Ahotep
Bitte frag mich nicht wiederholt nach offiziellen Quellen. Du weißt, dass das gerade für Ägypten nicht so einfach ist. Da gibt es eine Sprachbarriere, viele Regelungen werden nie von offiziellen Stellen frei zugänglich veröffentlicht, manche liegen schon viele Jahre zurück, werden phasenweise mal angewandt oder nicht, usw.. Ausserdem ist das hier kein Wissenschaftsforum.
Meine Beiträge basieren auf über die Jahre angesammeltem Wissen, privat gespeicherten Dokumenten, einigen Beziehungen und etwas aktueller Recherche.
Ich mache das hier, weil es mir Spaß macht und mir als ein sinnvoller Zeitvertreib erscheint. Selbst profitiere ich übrigens nicht davon, seit April 24 besitze ich eine 3jährige , ggf.verlängerbare, Aufenthaltserlaubnis für Ägypten über das Residence By Investment Programm. Visa sind für mich somit Geschichte.
Als nächstes wollte ich mich eigentlich mit der "14 Tage Gnadenfrist" näher beschäftigen. Also ob eine max. 14 tägige Überziehung des Visums bei der Ausreise noch straffrei geduldet wird und falls ja, wie verlässlich das ist. Aber da ich das Gefühl habe, dass hier einige lieber bekritteln als am gleichen Strang ziehen, leg ich erstmal eine Pause ein.