Bei diesen Ansprüchen gegenüber der Freundin handelt es sich ja um eine rein zivilrechtliche Sache, gegenüber dem Reiseveranstalter bist Du ja alleine zahlungspflichtig. Ich wäre mir nicht sicher, ob Du damit vor Gericht durchkommen würdest, abschließend kann Dich da eh nur ein Rechtsanwalt beraten, die "Laienmeinungen" hier im Forum werden Dich bei dieser Sache eher nicht weiter bringen.
@Serramanna: Deine Ausführungen sind falsch. Nach einem gerichtlichen Mahnverfahren wird nicht automatisch ein Gerichtsverfahren eröffnet. Reagiert der Schuldner nicht, hast Du zwar einen Titel, eintreiben musst Du ihn dann aber selbst lassen, und auch die Kosten vorstrecken. Ein Gerichtsverfahren kann eröffnet werden, wenn der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhebt, in diesem Falle würde ich aber auf einen ungewissen Ausgang tippen.



