man kann Sachen, die einfach einfach einfach sind auch komplizierter gestalten, als sie wirklich sind; da werden Konstrukte produziert aus Unkenntniß oder Groll auf das Andere, was der eigenen Philosophie widerspricht.- schade- aber wir sind halt eben auch nur ein Teil dieser unserer Gesellschaft.
Zur Klarheit ergänzend Peter's richtiger Anmerkung folgendes.
Jeder Kunde eines Reiseveranstalters hat immer nur einen gültigen Vertrag mit dem Reiseveranstalter himself, NIE mit seinem Erfüllungsgehilfen - sprich Reisebüro , Internet Reisebüro (auch HC ist nur eine Reisebüro und nicht Godfahter of Travelling
).
Somit gilt der Sicherungsschein als bindend, wenn der Reisende die Vertragsbedingungen des veranstalters akzeptiert - per Unterschrift unter dem Reisevertrag, der Veranstalter haftet für die Erbringung der Leistung durch ihn selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen.
Oder einfach Einfach ausgedrückt, selbst wenn Du bei Deiner Tante, die kein Reisebüro hat, aber den Onkel Gisbert kennt, der wiederum jemanden hat, der die Reise bucht, dann haftet der Reiseveranstalter auch für die Erfüllungsgehilfen in Folge, sofern er nicht ausdrücklich eine Untervermittlung in seinen Vertrgägen ausgeschlossen hat.
oder noch einfacher, Brennt die Tante mit Deinem Geld durch, haftet immer noch der Veranstalter für die Erbringung der Leistung und sollte auch dieser die Segel streichen, haftet ein Anderer über den Sicherungsschein.....
Alles klar ??????

