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  • Flugzeitänderung vor der Reise
    Cassiopeia_1C Cassiopeia_1

    Gold-Locke und Avatar 76- danke für Infos :-))))

    und an alle übrigen: bei fast dreihundert Seiten Forumstexten kann keiner von euch erwarten dass neue user- die einfach nur Infos möchten- alles durchlesen und am Ende von euren detailverliebten, ganz im Sinne des Unverständlichen, nicht für den Otto Normalverbraucher Geschriebenen, restlos aufgeklärt und fragenlos das Forum wieder verlassen. Aber so ist das eben. Und so Kommentare wie der von Malini" das merkt man leider" finde ich beleidigend. Man ist ja so schön anonym hier, gelle..
    Zankt euch nur weiter um juristische Feinheiten, ich werde es mir gelegentlich reinziehen und über mein Unvermögen dieses (in jedem Detail) alles zu verstehen, einfach keine Gedanken mehr machen und drüber lächeln..

    LG Cassiopeia

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    Cassiopeia_1C Cassiopeia_1

    du bist schon ein Schlaukopf... und ich ein Dummchen, geb's ja zu..
    wahrscheinlich verbringst du deine Zeit mit Paragraphen u. ä. studieren- ich mach lieber Urlaub :-)))

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    Cassiopeia_1C Cassiopeia_1

    an alle, danke euch für die erschöpfenden Kommentare.
    Leider bin ich nicht so tief in der Materie wie ihr- aber deswegen habe ich mich ja auch an ein Forum mit 'erfahrenen' Usern gewandt. Also ich sehe dann etwas betrübt ein dass ich mit der späteren Flugzeit wohl leben muss. 
    Ich war schon viermal auf Kreta, immer Anfang April und immer mit dem frühen Flug gegen sechs Uhr. Es gab nie Probleme, - und er ist auch aktuell noch an anderen Tagen im April verfügbar. Warum auch immer Condor den Flug verschoben hat.. :-((

    Ich bin trotzdem immer noch der Ansicht dass der Verbraucher in diesen Fällen zu meinem Leidwesen am kürzeren Hebel sitzt..

    Im übrigen habe ich betont dass ich keine Entschädigung gleich welcher Art von Schauinsland oder Condor möchte, - sondern einfach nur zur ursprünglich gebuchten Zeit fliegen möchte! Ich gehöre nämlich nicht zu der Sorte von Provinzküken die ihren Urlaub damit finanzieren wollen,oder sinnlos nur des Krakels wegen Zoff machen. SO!!

    Cassiopeia

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    Cassiopeia_1C Cassiopeia_1

    Malini, 
    der erste Teil des kopierten Gesetzestexts lautet:
    Erstattung oder anderweitige Beförderung

    "Wird Ihnen die Beförderung verweigert, wird Ihr Flug annulliert oder ist er überbucht, haben Sie Anspruch auf

    • vergleichbare alternative Beförderung an Ihren Zielort oder
    • Erstattung Ihres Flugscheins und ggf. kostenloser Rücktransport an Ihren ursprünglichen Ausgangsort

    wäre er nicht überbucht hätte man uns nicht auf spätere Flüge umgebucht, oder???

    LG

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    Cassiopeia_1C Cassiopeia_1

    danke, Gold-Locke,
    ich hatte deine Beiträge und die Antworten darauf gelesen. 
    Weshalb werden solche Gesetze von der EU erlasse, wenn sich die
    Airlines und Veranstalter trotzdem herauswinden können?
    Und bin ich zu blöde um die Texte ( die meiner Meinung nach eindeutig formuliert sind)
    zu verstehen? 
    Ist mir echt zu hoch. Und ich finde es beängstigend dass man als normaler Verbraucher fast  IMMER einen Anwalt bemühen muß um sein Recht durchzusetzen. 
    Mal sehen wie das endet..

    danke,  LG Cassiopeia

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    Cassiopeia_1C Cassiopeia_1

    Hallo,

    auch auf die Gefahr hin dass ich als Wiederholungsfrager geoutete werde:
    wir haben Mitte Dezember 3 Flüge über Schauinsland bei Condor nach Kreta gebucht.
    Unterkunft getrennt. Den ersten Flug ab Frankfurt morgens um 5.50 Uhr.
    Die Buchungsbestätigung von Schauinsland kam zwei Tage später. Mitte Januar
    bekamen wir die erste Flugzeitenänderung - Abflug um 9.15 Uhr. geht ja noch.
    Aber im Februar kam die zweite Änderung, jetzt fliegen wir erst um 11.25, d. h. der erste
    Urlaubstag ist so gut wie flöten. Ich habe mehrfach bei Schauinsland versucht die ursprüngliche Flugzeit bzw eine Begründung für die Verschiebung zu bekommen.- Das sei von Condor zu verantworten, und nicht deren Verschulden. Wir möchten ja gar keine Entschädigung o. ä. sondern nur unseren ganzen Urlaubstag. 
    Ich habe dann im EU Fluggastrecht nachgelesen, dass es den Airlines nicht mehr erlaubt ist die Flugzeiten ohne begründeten Anlass zu ändern.
     
    "Erstattung oder anderweitige Beförderung
    Wird Ihnen die Beförderung verweigert, wird Ihr Flug annulliert oder ist er überbucht, haben Sie Anspruch auf

    • vergleichbare alternative Beförderung an Ihren Zielort oder
    • Erstattung Ihres Flugscheins und ggf. kostenloser Rücktransport an Ihren ursprünglichen Ausgangsort.

    Erhebliche Verspätung - Verspätet sich Ihr Flug um 5 Stunden oder mehr, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Erstattung. (Wenn Sie sich für die Erstattung entscheiden, muss die Fluggesellschaft Sie jedoch nicht weiterbefördern oder weiter unterstützen.)

    Ihre Fluggesellschaft muss Sie über Ihre Rechte und über den Grund der Nichtbeförderung sowie über Ausfälle oder erhebliche Verspätungen (mehr als 2 Stunden bzw. mehr als 4 Stunden bei Flugstrecken von über 3 500 km) informieren."

    Das habe ich Schauinsland gemailt, und die haben trotzdem jeglichen Anspruch verneint.
    Stehen die über EU Recht? Schliesslich sind die ja mein Vertragspartner und nicht Condor, oder? Und die fünf Stunden sind ja nach Adam Riese überschritten..

    was können wir tun??

    Danke für hilfreiche Kommentare von euch :-))))

    Cassiopeia

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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