hab mal was zu dem Urteil in Erfahrung gebracht (AG Bad Homburg, AZ: 2 C 2261/01-22).
Ein Mann hatte für seine Familie einen Bulgarienurlaub gebucht. Einen Monat vor Abreise teilte der Veranstalter mit, dass das Hotel nicht rechtzeitig fertig gebaut sein würde, und bot Alternativreisen an. Der Mann lehnte die Angebote ab, da sie kein separates Schlafzimmer für das Kind beinhalteten. Er buchte letztlich eine fast doppelt so teure Reise nach Ibiza und wollte die € 1.700 Differenz vom Veranstalter erstattet haben. Der zog vor Gericht und verlor. In der Tat haben derart verhinderte Urlauber Anspruch auf eine so wesentlich teurere Reise.
ich verstehe das so das alle die, die Apartment mit Privatpool gebucht haben und in der alternative dieses nicht bekommen, sie von diesem Urteil gebrauch machen könnten,
aber alle anderen müssen wohl die alternativen annehmen, oder seh ich das falsch und das Urteil wird generell angewendet wenn ein Hotel nicht fertig ist und die alternativen dem Kunden nicht gefallen????????
LG