Antwort und Urteil:
Ja, es ging nur noch um Schadensersatz, nachdem wir Terror beim Reisbüro gemacht hatten und diese schließlich zumindest den Reisepreis zurückbezahlt haben.
Nach 2 Jahren, einem erstinstanzlichen Urteil und einer Revision haben wir jetzt ein endgültiges Urteil. Unzweifelhaft sahen beide Gerichte den Vertrag als gegeben, nannten die Ansichten der Beklagten als "weltfremd" und gaben uns in der Sache in vollem Umfang recht. Zu dumm nur, dass MISR Travel in der Zwischenzeit seine Koffer in Deutschland gepackt hat, also auch nicht mehr in Frankfurt residiert. Uns wurde zwar versichert, dass das Geld aus Kairo kommt, aber nach bisherigem Gebahren kann man davon ausgehen, dass das Geld wahrscheinlich gar nicht kommt. Vielleicht muss man jetzt eine Maschine von Egypt-Air in München beschlagnahmen?? Denn eine Pfändung in Ägypten dürfte, abgesehen von den immensen Kosten, wohl kaum bzw. frühestens 2020 Erfolg haben. In diesem Sinne kann ich jeder Privatperson als auch jedem Reisebüro nur abraten Angebote dieses Reiseveranstalters anzunehmen/-bieten. Insbesondere die Tatsache, dass der Reiseveranstalter zu keinem Zeitpunkt eine Einigung mit uns angestrebt hat, in einem Fall der so glasklar ist, zeigt, dass diese Art der "Kundenpflege" zum Geschäftsstil gehört. In Zukunft wohl auch wieder vom sicheren Rechtshafen Ägypten aus...