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  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    arne1411A arne1411

    privacy wrote:
    Der Reiseveranstalter kann aufgrund der Reisemangelliste einen anteiligen Tag vom Gesamtreisepreis vergüten. Das ist aber in der Regel ein minimaler Betrag.

    Viel wichtiger ist es, aufgrund der bereits bestätigten Überbuchung bei der Airline ( und nur dort möglich ) eine Ausgleichszahlung nach EU-Verordnung 261/2004 anzufordern, die bei der Flugstrecke  Euro 400 pro Person beträgt.

    Gruß privacy

    Danke privacy,
     
    ich stell mich bestimmt etwas duselig an, aber den Vertrag habe ich doch mit dem Reiseveranstallter geschlossen, kann ich jetzt trotzdem direkt die Fluggesellschaft ansprechen?
     
    Gruß Enra

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    arne1411A arne1411

    Folgender Fall:
    Wir hatten eine Pauschalreise in die Türkei über HolidayCheck bei LMX gebucht.
    Geplanter Abflug ab Nürnberg am 02.10.2010 um 19:30Uhr, kurz vor der Abfertigung stellte sich heraus das der Flieger (Pegasus Airline) überbucht wurde. Ein Bestätigung wurde uns von den Flughafenmitarbeitern ausgehändigt.
    Dieses Schicksal teilten wir mit ca. 50 Urlaubern.
    Nachdem wir eine ganze Weile im Unklaren gelassen wurden erhielten wir inklusive der Kinder (7 und 10 Jahre) einen Verzehrgutschein in Höhe von 15 €(Jeder) und die Mitteilung wir fahren mit dem Bus ab 23:30 Uhr von Nürnberg nach Friedrichshafen. Die Nacht haben wir im Bus mit der Fahrt nach Friedrichshafen verbracht, von dort sind wir ohne weiter Verpflegung um 7:30 Uhr abgeflogen.
    Uns fehlt also definitiv eine Übernachtung im gebuchten Hotel.
    Da unsere Rechtsschutzversicherung kein Reiserecht beinhaltet sind meine Fragen -Welche Reisepreisminderung und Entschädigung kann geltend gemacht werden?
     
    Gruß
    Enra
     
    PS:
    Der Urlaub hat die Strapazen der Anreise ausgleichen können

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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