Normalerweise bin ich kein Freund von Gutscheinen, angesichts dieser bisher noch nie dagewesenen Situation halte ich die Idee für nicht schlecht, würde sie doch Reisendem und vor allem auch den RV helfen durch die Krise zu kommen. Wichtig wäre für mich eine entsprechende Insolvenzabsicherung der Gutscheine, vor allem aber auch eine lange Gültigkeitsdauer (z.B. 3 Jahre) die mir eine gewisse zeitliche Flexibilität für die Einlösung einräumt.
Eine solche Lösung wäre mir auf jeden Fall lieber als meine Rückerstattungsforderung über die Insolvenzversicherung der evtl. durch die finanzielle Überforderung durch die zeitnahen Rückzahlungen insolventen RV anmelden zu müssen. Mir fallen so direkt nur 3 große Insolvenzversicherungen ein über die ein Großteil der RV versichert ist. Ich denke dabei an die TC-Pleite , hier hat die Pleite eines großen Reisekonzerns ausgereicht um die Erstattung auf 17,5% zu quotieren. Was im Falle mehrerer Insolvenzen bleiben würde von den 3 Töpfen a 110 Mio.€..darüber kann man nur spekulieren..
Armin
Beiträge
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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender? -
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?@suzimausi
Ich habe schon häufiger Pauschalreisen gebucht bei denen der Flugpreis- und Hotelanteil getrennt ausgewiesen wurde. Es waren in meinem Fall die dynamischen Ableger von TC und DER-Touristik. Ist zwar jetzt OT aber da oft bei diesen dynamisch paketierten Reisen der Flugstornoanteil meist 100% beträgt erklärt sich auch der höhere (Eingangs)stornosatz für diese Reisen. -
Buchungsstornierung wegen CoronaEs wäre zumindest interessant zu erfahren auf welche Rechtsgrundlage sich Center Parcs im Falle der Nichtzahlung beruft.
@vonschmeling
Begründen sich deine Bedenken auf Reiserechtswissenschaftler Ernst Führich in Hinsicht auf die geforderte "Gutscheinlösung"? Das wäre natürlich möglich daß die Gesetzeslage sehr schnell der aktuellen Lage angepaßt wird. -
Buchungsstornierung wegen Corona@Chrissy
Mit einem Gutschein mußt Du dich keinesfalls abfinden. Ich würde jedoch nicht gleich einen Anwalt einschalten, den mußt Du nämlich (zumindest erst einmal) selbst bezahlen.
Ich würde per Einwurfeinschreiben schriftlich auf die Rückzahlung der 998€ bestehen und diese unter Fristsetzung (z.B. 3 Wochen) einfordern. Falls dann noch nicht gezahlt wird würde ich schriftlich auf gleichem Weg den Betrag unter Fristsetzung von 2 Wochen anmahnen und im Falle der Nichtzahlung innerhalb der gesetzten Frist ankündigen die Forderung ggf. gerichtlich beitreiben zu lassen mit der Maßgabe die dadurch entstehenden Kosten der Rechtsverfolgung ebenfalls Center Parcs aufzuerlegen. Bei Nichterfolg kannst Du dann einen Anwalt beauftragen und dessen Kosten ebenfalls Center Parcs berechnen. -
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?@hheinze
Da deine Abreise 3.5. nicht von der kostenlosen Stornierung zum 30.4. erfaßt ist und deine dynamisch paketierte Reise (XFTI) auch keine kostenlose Umbuchung zuläßt bist Du zunächst an den Vertrag gebunden, dazu gehört auch die vereinbarte Zahlung des Reisepreises. Ich würde bis zum vereinbarten Termin für die Restzahlung warten, sind ja noch 9 Tage. Vielleicht wird in diesen Tagen ja auch der Termin für kostenlose Stornierung in den Mai erweitert, dann wärst Du kostenfrei raus aus dem Vertrag. Passiert das nicht mußt Du dich kurz vorher entscheiden, entweder zu den AGB kostenpflichtig stornieren oder die Reise antreten. Der RV läßt sich aber nicht durch das Vorenthalten der fälligen Zahlung unter Druck setzen, im Gegenteil, dieses berechtigt ihn dann zur kostenpflichtigen Stornierung. -
Ryanair Teil IIAuch auf der HP findet sich dieser Hinweis, ist allerdings etwas verwirrend weil nach dem Klicken auf den Hinweis bezüglich Coronavirus in deutsch dann das entsprechende Schreiben vom CEO Michael O`Leary in englischer Sprache erscheint.
@Kourion hat natürlich recht mit ihrem Hinweis daß das Ganze noch nicht 100%ig sicher ist, kann doch sein daß Ryanair bei entsprechend guter Entwicklung den Flugbetrieb doch wieder hochfährt..Leider sehr unsichere Zeiten...

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Ryanair Teil IIKai@Erfurt
Dir wird nicht nur der Rucksack verwehrt sondern die Beförderung insgesamt.
Ryanair hat alle Flüge im April/Mai annulliert!
Quelle: Ryanair -
Corona (Covid-19) in Ägypten - Infos & ReisehinweiseIch habe auch über ETI ab 17.05. 2 Wochen Sharm El Sheikh gebucht. Da noch keine vergleichbaren Erfahrungswerte vorliegen stehen die zukünftigen Reisen ab Mai noch in den Sternen. Man wird abwarten müssen inwieweit die Maßnahmen greifen, evtl. noch verstärkt bzw. wieder zurückgefahren werden können. Im Gegensatz zu den (existenziellen) Problemen die die ganze Corona-Pandemie sehr vielen bringen wird ist für mich ein eventuelles Storno seitens ETI peanuts, im Zweifel wird der Urlaub (evtl. mit anderer Destination) nach hinten geschoben.
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ETI- Express Travel InternationalAuch ETI hat sich nun angepaßt an die aktuelle Lage und storniert alle Reisen bezüglich der weltweiten Reisewarnung und storniert alle Reisen bis einschließlich 30.04.2020.
Quelle: ETI -
JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital..und wie gesagt...gern wieder...vielleicht klappts ja beim 3.Mal...
..aber auch damals..zu Jasmin Taylors Zeiten war schon nach 3 Tagen der volle Reisepreis wieder auf meinem Konto (die Absage wegen Reisewarnung erfolgte damals 4 Tage vor Abflug). -
JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-DigitalNachdem was ich hier lese welche Schwierigkeiten viele mit ihren RV´s haben muß ich doch mal JT-Touristik ausdrücklich loben. Schon wenige Stunden nach Erweiterung der Reisewarnung zum 30.04. wurde mir storniert (s.oben), zwar erstmal nur per nicht persönlicher mail...dennoch gerade für einen "dynamischen" mit sowieso für diesen eigentlich sehr moderaten Stornosätzen- sehr positiv, auch dort hat man sicher viel zu tun um Rückkehrer heimzuholen bzw. zeitnahe Reisen (Osterferien) zu stornieren. Schade, nach den Ägyptenunruhen 2011 ist es nun schon die 2. Reise mit JT die wegen Reisewarnung storniert werden muß...ich habe diesen RV auf jeden Fall positiv abgespeichert und werde gern wieder buchen...
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Corona (Covid-19) in Ägypten - Infos & Reisehinweise...sorry Günter hat sich überschnitten

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Corona (Covid-19) in Ägypten - Infos & ReisehinweiseLaut Bahnauskunft ist der Zugverkehr zwischen Basel SBB und Basel Badischer Bahnhof ausgedünnt (viele ICE´s enden am Bad. Bahnhof) aber möglich so daß man als Gestrandeter bezüglich Corona Virus auch vom Basel Euro Airport nach Deutschland kommt. Und wie @steelydan schreibt wird man meines Wissens nach als deutscher Staatsbürger von der Schweiz nach Deutschland durchgelassen, erst recht wenn man den Sachverhalt des "Getrandetseins" nachweisen kann. Um die Rückholaktion des AA schnellstmöglich und reibungslos abwickeln zu können ist es von Vorteil möglichst viele Flughäfen dafür in Betracht ziehen zu können.
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FTI Teil IIIch gehe fest davon aus daß auch FTI nächste Woche die Stornierungsoption an die am Freitag erlassene Reisewarnung weltweit bis 30.04. anpassen wird. Dann kann man neu buchen und ist nicht an eine terminlich eingeschränkte Umbuchung und vor allem nicht an FTI gebunden.
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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?Ich gehe davon aus daß die RV Anfang nächster Woche alle ihre Reiseabsagen an die erst seit gestern gültige weltweite Reisewarnung bis 30.04. insoweit anpassen werden. Sowas dauert schon mal etwas man hat jetzt alle Hände voll zu tun um die Gestrandeten heimzuholen bzw. die zeitnahen Reisen (Osterferien) zu stornieren.
Grundsätzlich kann die Reisewarnung als Indiz angesehen werden daß die Reisen bis 30.04. nicht stattfinden. -
Corona (Covid-19) in Ägypten - Infos & ReisehinweiseObwohl vielleicht etwas OT:
Die Deutsche Bahn befördert alle, die im Rahmen von Rückholflügen nach Deutschland (an einen anderen als den gebuchten Flughafen) zurückgeholt werden gegen Vorlage von Bordkarte oder Ticket kostenlos bis zum gebuchten Ausgangsflughafen. Wichtig auch für alle die z.B. ein Auto dort auf dem Parkplatz am Airport haben. -
JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-DigitalAnläßlich der verlängerten Reisewarnung weltweit bis 30.04.2020 hat soeben JT-Touristik meine ab 27.04. gebuchte Türkeireise storniert. Zunächst per nicht personifizierter mail, in dieser wird mir aber zeitnah eine Stornierungsbestätigung und die Erstattung meiner Anzahlung angekündigt.
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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?Eine Lastschrift kannst Du mittels deiner Bank bis zu 8 Wochen lang zurückbuchen lassen. Das würde ich hier auch tun! Ich kann mir vorstellen daß die RV eine Änderung (bzw. für den Kunden Verschlechterung) der Stornoregeln durch höhere Gewalt anstreben da diese bisherigen einen Pandemiefall nicht vorgesehen haben.
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Corona (Covid-19) in Ägypten - Infos & ReisehinweiseSo mancher Centfuchser wird dann auch noch evtl. gemäß Konsulargesetz kostenmäßig an den Rückholflügen des AA beteiligt.
