Ein Antigentest ist ein Schnelltest- dieser liefert das Ergebnis nach 30min. Da in dem von @Günther verlinktem Text "zumindest" ein Antigentest gefordert wird gehe ich davon aus daß dieser dann ausreicht wenn in der Bescheinigung die geforderten Angaben enthalten sind.
Armin
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Corona/ Infos für alle Kanarischen Inseln -
Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)Bei mir war es ja auch zwischendurch einmal "rosa" und ich mußte was nachladen, ich wurde jedoch schrittweise durch den Prozess durchgeführt und konnte erst nach den geforderten Änderungen wieder absenden und das feld wieder auf blau wechseln lassen. Und- wie ich schon schrieb jetzt ist es "grün"..die inhaltliche Prüfung meines Antrags dürfte damit abgeschlossen sein.
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Corona/ Infos für alle Kanarischen InselnDer Beschreibung nach wären ja auch nur PCR-Tests zugelassen, Antigentests werden ja nicht in einem Labor ausgewertet, hier wird der Abstrich mittels eines Testkits unter ärztlicher Aufsicht gemacht und vor Ort ausgewertet..
Grundsätzlich finde ich die Idee der Testpflicht auch nicht verkehrt, erhöht es doch auch die Sicherheit der Reisenden. In einem vollen Flieger lassen sich ja die AHAL-Regeln nicht einhalten, es wäre doch beruhigend zu wissen in einem Flieger voll mit negativ Getesteten zu sitzen, danach bei Ankunft liegt es ja im Einflußbereich des Reisenden die AHAL-Regeln einzuhalten.
Paßt jetzt nicht ganz zum Thema, ich fliege am 21.11. für 2 Wochen nach Fuerte, ich werde mich bei Erfordernis am nahegelegenen Flughafen Düsseldorf (fliege jedoch ab FRA) einem PCR-Test unterziehen, dieser wird dort für unter 70€ in einem speziellen Abstrichzentrum angeboten. Ein Antigentest (falls anerkannt) ist in einem zentralen Abstrichzentrum für unter 40€ zu haben, mit Ergebnis nach 30min. Vergleichbare Angebote gibt es sicher bundesweit.Interessant wäre auch zu wissen ob sich die 72-Stundenfrist auf die Ankunft am Flughafen oder in der Unterkunft bezieht...viele offene Fragen...
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Urlauber berichten von ihren aktuellen Griechenland- Reisen (von allen ! griechischen Inseln)Ich bin gestern von einer 10-tägigen Reise von Kos, Hotel Atlantis Beach, Lambi zurückgekehrt. Passend zu dem wirklich herrlichen Urlaub in allen Beziehungen erwies sich meine Befürchtung bezüglich zuverlässiger Übermittlung des QR-Codes als unbegründet. Ich war schon unterwegs zum Flughafen Münster (weite Anreise) als um 23:06 Uhr der Code per email übermittelt wurde. Keine Probleme bei Öffnen des Anhangs der email, auch für mich als Handylegastheniker. Der Code begann mit einer 4. Bei der Ankunft auf Kos (17.10.) wurde meiner Wahrnehmung nach niemand getestet, im links abgetrennten Testbereich saß außer dem Tester nur eine Person, diese war wohl gerade getestet worden als die Meute aus unserem Flieger Richtung Gepäckband strebte. Im Hotel wurde seitens des Personals sehr auf die Hygienemaßnahmen geachtet was man von den Gästen allerdings nicht behaupten konnte...
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)Nach der Nachkorrektur Ende September bezüglich meiner hochgeladenen Unterlagen im Bundportal ist das dann nach erfolgreicher Korrektur blau unterlegte Anmeldefeld inzwischen auf grün gewechselt mit der Bemerkung "Anmeldung erfolgreich geprüft" (inklusive grünes Häkchen). Ich gehe davon aus daß als nächstes der Auszahlungsprozess eingeleitet wird.
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Flugzeitänderung vor der ReiseDie Kernaussage vom ADAC ist hier richtig. Allerdings ist ein nicht in der Einflußspäre des Veranstalters stehender Streik ein Ereignis höherer Gewalt welches er nicht zu vertreten hat. Ein Schadenersatz dürfte so nicht berechtigt sein, höchstens evtl. eine auf den verlorenen Tag berechnete Reisepreisminderung. Für diese anzumelden hat man sogar eine Frist von 1 Monat ab Reiseende, sie ist direkt an den RV und nicht an den Vermittler zu richten. Im Fall von @Gregstar halte ich das für etwas zuviel Kanonendonner, die Reisepreisminderung wäre auch ohne Anwalt durchzusetzen. Auf Grund der Ausnahmesituation würde ich dem RV auf jeden Fall eine großzügige Regulierungsfrist einräumen.
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Schauinsland Teil IIAlle Ägyptenreisen bis 30.11.2020 wurden heute storniert.
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Corona (Covid-19) in Ägypten - Infos & ReisehinweiseSchlechte Nachricht:
Die Corona-Stornowelle rollt weiter..der RV Schauinsland hat alle Ägyptenreisen bis 30.11.2020 storniert. Darunter auch meine ab 21.11.2020. Bleibt als letzte Hoffnung daß bis dahin die Kanaren wieder offen sind... -
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?@Holger
Im Insolvenzfall ist deine Zahlung -jedenfalls theoretisch- über die auf deinem Reisepreissicherungsschein angegebene Insolvenzversicherung abgesichert. -
LMX Teil IIHeute um 13:29 Uhr wurde mir seitens lmx meine dynamisch paketierte Pauschalreise mit Linienflug Air Europa MUC-MAD-LPA-MAD-MUC nach Gran Canaria ab Samstag 17.10.-27.10.2020 storniert. Ich hatte schon fest damit gerechnet da der enthaltene Flug schon seit Wochen seitens Air Europa storniert ist und das Flugangebot allgemein nach LPA immer dünner wurde. So hatte ich stattdessen eine zeitidentische Reise nach Kos unter Verrechnung eines Reiseguthabens von FTI (Stornierung Bulgarien August Goldstrand) gebucht.
In der mail von lmx wird zwar auf die 2-wöchige Frist zur Rückzahlung des Reisepreises hingewiesen aber auch um eine Bearbeitungsfrist von 4-6 Wochen gebeten. Angesichts der Umstände in der Reisebranche zur Zeit ist das für mich durchaus hinnehmbar, ich werde berichten sobald das Geld da ist. -
Corona/ Infos für alle Kanarischen InselnSorry...Irrtum meinerseits..war in Gedanken bei einem anderen Flug..ich hoffe dann doch daß der Flug für @Sualky stattfindet...
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Corona/ Infos für alle Kanarischen InselnDieser Flug dürfte gestrichen sein. Ist auf der Airport CGN-Seite raus und auch über Tuifly nicht buchbar.
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Corona/ Infos für alle Kanarischen InselnUngeachtet der Reisewarnung (diese ist ja kein Reiseverbot) fliegt Ryanair (z.B. ab/nach Köln) nonstop nach Gran Canaria. Ryanair fliegt bedarfsorientiert und paßt sich sehr schnell an die aktuelle Marktlage an.
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FTI Teil IIIch hätte diese Nummer auch gar nicht benutzt, war nicht nötig..meine Anliegen wurden zeitnah per email geklärt, ohne Umweg über meinen Vermittler. Auch so bei TUI wo auch kein Telefonkontakt vonnöten war.
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Corona/ Infos für alle Kanarischen InselnIch könnte mir auch vorstellen daß die Reisewarnung aus taktischen Gründen erhalten bleibt, allein schon um den damit verbundenen Reiseverkehr (
An-bzw. Abreise Flughafen, Vor- und Nachübernachtungen in diesem Zusammenhang) innerhalb Deutschlands zu minimieren. -
FTI Teil II...diese Nummer habe ich auch...über meinen Vermittler (wahrscheinlich unbeabsichtigt) bekommen...Geheimnummer wohl nicht..ich nehme eher an die Durchwahl zu einem Sachbearbeiter ohne Kundenkontakt. Das wird bei anderen Veranstaltern ähnlich sein..allein aus dem Grund weil Sachbearbeitung+Kundenkontakt in diesen Zeiten wohl schwer stemmbar ist.
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FTI Teil II..na das ist doch prima und ein zusätzlicher Erfolg für Dich daß Du jetzt gänzlich ohne Kosten aus der Nummer raus bist....

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FTI Teil II@süssejana
..konntest Du denn den Anwalt wieder "abbestellen"? Wie ich schon schrieb, damit kann man auch noch warten im Nichterfolgsfall. Hier dürfte meines Wissens die 3-jährige Verjährungsfrist zum Jahresende nach BGB gemäß Forderung gegen einen hartleibigen Veranstalter greifen. Hat man die Entscheidung getroffen die Reise nicht anzutreten ist genug Zeit... -
FTI Teil II@süssejana
...vor allem hast DU (ich bin mir sicher @vonschmeling ist der gleichen Meinung) es gut und richtig gemacht. In solchen Fällen ist es immer gut freundlich, verbindlich und hart aufzutreten..oft wird dann bei berechtigtem Anliegen "aus Kulanz" nachgegeben. Meine Erfahrungen mit FTI sind gut, habe ich hier auch mehrmals schon mitgeteilt. Wie es mit der Erstattung des Guthabens funzt kann ich leider nicht beitragen, die Übertragung auf eine andere XFTI-teise klappte aber reibungslos.
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FTI Teil IIDas ist ja wirklich unverschämt, hier wüßte ich genau wo ich meine nächsten Reisen nicht buchen würde. Du bist nicht verpflichtet irgendwelche Erklärungen dem Reisebüro gegenüber abzugeben. Du erklärst einfach in einer mail an Reisebüro und Veranstalter daß Du die Reise zu den geänderten Bedingungen nicht annehmen wirst und auf Rückzahlung des Reisepreises gemäß der gesetzlichen 2-Wochenfrist bestehst. Allein die Vorverlegung des Abfluges auf 3.15Uhr, erst recht in Kombination mit geändertem Abflughafen stellt einen erheblichen Reisemangel dar, allein wegen der Störung der Nachtruhe. Aber dein Anwalt wird Dir das schon erklären.