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  • Gerichtsstand für Reisende aus Österreich
    1707901 170790

    @ Peter:
    you have new mail waiting ...

    Servus aus Wien,
    Martin

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gerichtsstand für Reisende aus Österreich
    1707901 170790

    @ Peter:

    Dein Tip war gut gemeint, danke, allerdings war er für unseren Fall nicht ausschlaggebend, da nicht anwendbar. Aber wenn es rechtlich OK ist und von Interesse, stelle ich die scans der Urteilsbegründung online.

    Servus aus Wien,
    Martin

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gerichtsstand für Reisende aus Österreich
    1707901 170790

    Hallo Zielgruppe,

    Thomas Cook Österreich hat das Urteil angenommen und heute die Entschädigung, die Gerichts- und Anwaltskosten gezahlt.

    Servus aus Wien,
    Martin

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gerichtsstand für Reisende aus Österreich
    1707901 170790

    Hallo Zielgruppe,

    heute kam der Brief vom Anwalt, das Gericht hat zu unseren Gunsten entschieden und uns Euro 757,- von den geforderten Euro 800,- zugesprochen, der ursprüngliche Reisepreis betrug Euro 4.120,-

    Jetzt müssen wir noch abwarten, ob Thomas Cook Österreich Einspruch erhebt.

    Servus aus Wien,
    Martin

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gerichtsstand für Reisende aus Österreich
    1707901 170790

    Hallo Peter,

    Danke für den Hinweis, ich habe diesen an unseren Anwalt weitergeleitet und werde berichten.

    Servus aus Wien,
    Martin

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gerichtsstand für Reisende aus Österreich
    1707901 170790

    Hallo Zielgruppe,

    vorab, wir leben in Wien und demzufolge haben wir auch hier in Wien bei einem Reisbüro unsere Reise gebucht, Reiseveranstalter war Thomas Cook. Nachdem einiges bei dieser Reise im September 2006 schiefgegangen ist, siehe unserere Bewertung des Kalimera Kriti, haben wir Mängelrüge und Preisminderung (800 Euro, Reisepreis war 4.100 Euro) gegenüber Thomas Cook Österreich geltend gemacht.

    Nachdem Thomas Cook 6 Wochen nicht auf unseren eingeschriebenen Brief reagiert hat, haben wir einen Anwalt eingeschaltet und Klage erhoben.

    Heute hat die zweite Verhandlung stattgefunden, und der Überhammer, Thomas Cook Österreich vertritt den Standpunkt, zuständig ist Thomas Cook Deutschland und somit ist die Klage in Österreich nicht zulässig. Wir müssten die Klage in Deuschland einbringen, da im Preisteil, im Kleingedruckten auf den letzten Seiten, als Veranstalter die Thomas Cook Deutschland angeführt wird. Selbiges würde auch bei Neckermann gelten.

    Somit gilt, jeder der in Österreich eine Reise bei Thomas Cook oder Neckernmann bucht, kann nur hoffen das alles gut geht, ansonsten muß der österreichische Kunde im Falle des Falles seine Ansprüche vor Gericht in Deutschland geltend machen! Und das unäbhängig davon, daß das österreichische Reisebüro bei Thomas Cook Österreich bucht und Thomas Cook Österreich eine 100% Tochter von Thomas Cook Deutschland in Oberursel ist.

    Aus meiner Sicht ist dieses Verhalten absolut unverständlich und kundenfeindlich.

    Ich habe mir zum Beispiel den Preisteil von TUI Österreich angeschaut, dort ist als Veranstalter TUI Österreich angeführt.

    Also liebe Österricher und Innen, fragt bei Eurer Buchung, wer und wo der Veranstalter ist, und sollte der nicht in Österreich sein, überlegt zweimal, ob es im Falle des Falles den Ärger wert ist.

    Servus aus Wien,
    Martin

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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