Beschränkter Eintritt d. Themenrestaurants - Reisemangel ?
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Moin Zusammen,
mir tat sich die Tage beim Kataloge stöbern folgende Frage auf:
Wenn Hotel 1 über Themenrestaurants verfügt und im Katalog nichts von einer beschränkten Nutzung oder maximalen Nutzung von z. B. 3 Mal die Woche angibt, gehe ich davon aus das ich die Themenrestaurants täglich nutzen darf. Erst recht wenn andere Hotelanlagen im Katalog diese Beschränkung erwähnen. Denn dadurch verschafft sich Hotel 1 in meinen Augen einen gewissen "Wettbewerbsvorteil" gegenüber Hotel 2 mit Beschränkung.
Nun buche ich dieses Hotel und erfahre bei Ankunft von der Reiseleitung das man die Themenrestaurants nur maximal 3 Mal die Woche besuchen darf.
Habe ich nun das Recht auf Schadensersatz/Reisepreisminderung? Natürlich gibt es noch Ausweichmöglichkeiten auf das Buffetrestaurant. Mir geht es aber viel mehr um diesen "trügerisch" verschafften, angeblichen Wettbewerbsvorteil. Denn es kann ja sein, das dieser Grund, die unbeschränkte Nutzung der Themenrestaurants, ausschlaggebend war das ich dieses Hotel gebucht habe?!
Wie denkt ihr dadrüber?
LG
René -
Ich befürchte, das die Katalogbeschreibung lediglich die Existenz eines separaten Restaurants ausweist. Und das die Benutzung beschränkt sein wird kann man sich ja nach Adam Riese selbst ausrechnen:
denn was wäre, wenn alle Hotelgäste an einem Abend dort tafeln wollen ?
Also kein Mangel !
Gruss Gabriela
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Vielleicht hat Gabi Fieber?
Solange der Katalog nicht ausdrücklich zusagt, dass Du dort jeden Abend tafeln kannst ist alles ok.
Just my two cents.
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gabriela_maier wrote:
Ich befürchte, das die Katalogbeschreibung lediglich die Existenz eines separaten Restaurants ausweist. Und das die Benutzung beschränkt sein wird kann man sich ja nach Adam Riese selbst ausrechnen:denn was wäre, wenn alle Hotelgäste an einem Abend dort tafeln wollen ?
Also kein Mangel !
Gruss Gabriela
Hallo,
sehe ich etwas anders:
Wenn in meiner Hotelbeschreibung steht:
„Wahlweise stehen auch zwei a-la-carte-Restaurants zur Verfügung“ gehe ich davon aus, dass ich auch wählen kann wie oft ich dort essen möchte (wobei es oftmals heißt „mit Reservierung“ ).
Wir hatten diesen Fall im letzten Urlaub. Die ausgewiesene Taverne zum Mittagessen gab es gar nicht mehr, die zwei a-la-carte Restaurants waren ein Restaurant (an verschiedenen Tagen einmal „asiatisch“ und einmal „italienisch“ ). Und das „a-la-carte“ stellte sich als festes Vier-Gang-Menü heraus, wobei man zwischen zwei Hauptgerichten wählen konnte. Die „Karte“ wechselte übrigens während unseres ganzen Urlaubes übrigens nicht.
Wir haben dies vor Ort reklamiert, es wurde keine Abhilfe geschaffen (konnte eigentlich auch gar nicht) Auch wurde uns vor Ortallerdings auch kein kleiner „Ausgleich“ angeboten. Wir haben uns dann von zuhause aus mit dem Reiseveranstalter in Verbindung gesetzt und eine Entschädigung erhalten.Versehentlich erzeugte Smilies entfernt!
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Dann hat sich der RV allerdings in meinen Augen kulant gezeigt. Ich wage zu bezweifeln, ob es eine fixe Definition für "à la carte" geben muss. Heisst das die Auswahl aller Gänge nach einer umfangreichen Karte ? Oder wie hier nur die Auswahl zwischen 2 Hauptgerichten. Gebe aber zu, das Letztere ist schon dünn.
Ich glaube, die Spezialitätenreastaurants -als Alternative zum abendlichen Buffet- werden überall gleich organisiert:
es gibt die Thematisierung ( italienisch, spanisch, asiatisch, türkisch usw. ) und die zeitliche Festlegung, wann es was gibt. Das heisst, es braucht nicht mehrere Lokalitäten zu geben, es kann an einem Abend das eine sein und am nächsten Abend das andere.
Es gibt die Voranmeldung, damit die Küche planen kann, und es gibt die Kapazität, wieviel Gäste angenommen werden können.
Ich wüsste auch nicht, wie man das anderes organisieren könnte.
Gruss Gabriela
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Also, um das zu präzisieren:
Neben dem Hauptrestaurant wurden laut Hotelbeschreibung zwei weitere „A-la-carte“-Restaurants angeboten „(Themenabende“ gab es zusätzlich im Hauptrestaurant). Diese A-la-carte-Restaurants stellten sich jedoch als ein Restaurant mit Menüwahl heraus, welches an bestimmten Tagen ein „asiatisches Menü“ anbot und an anderen Tagen ein „italienisches Menü“ (die Karte wurde innerhalb dieser Themen auch nicht einmal geändert während unseres Aufenthaltes).
Wir hätten laut Hotelbeschreibung aber von drei (!) Restaurants ausgehen können (tatsächlich waren gab es nur das Hauptrestaurant und eben dieses a-la-carte-Restaurant mit seinem Angebot an bestimmten Wochentagen). Das man sich vorher anmelden muss, stellt sich für mich ja auch nicht als Mangel dar. -
rene1103 wrote:
Moin Zusammen,mir tat sich die Tage beim Kataloge stöbern folgende Frage auf:
Wenn Hotel 1 über Themenrestaurants verfügt und im Katalog nichts von einer beschränkten Nutzung oder maximalen Nutzung von z. B. 3 Mal die Woche angibt, gehe ich davon aus das ich die Themenrestaurants täglich nutzen darf. Erst recht wenn andere Hotelanlagen im Katalog diese Beschränkung erwähnen. Denn dadurch verschafft sich Hotel 1 in meinen Augen einen gewissen "Wettbewerbsvorteil" gegenüber Hotel 2 mit Beschränkung.
Nun buche ich dieses Hotel und erfahre bei Ankunft von der Reiseleitung das man die Themenrestaurants nur maximal 3 Mal die Woche besuchen darf.
Habe ich nun das Recht auf Schadensersatz/Reisepreisminderung? Natürlich gibt es noch Ausweichmöglichkeiten auf das Buffetrestaurant. Mir geht es aber viel mehr um diesen "trügerisch" verschafften, angeblichen Wettbewerbsvorteil. Denn es kann ja sein, das dieser Grund, die unbeschränkte Nutzung der Themenrestaurants, ausschlaggebend war das ich dieses Hotel gebucht habe?!
Wie denkt ihr dadrüber?
LG
RenéNun ja, ich denke mal, da nicht auf eine Beschränkung hingewiesen wurde (wie eigentlich bei den meisten Hotels) könnte das schon ein Indiz für einen Mangel sein.
Aber wenn dürfte der dann auch äußerst gering ausfallen. -
@rene
ich bin da irgendwie noch gespaltener meinung drüber.
einerseits hast du recht, wenn nichts von einer eingeschränkten nutzung steht, sollte man davon ausgehen, dass man es immer nutzen kann.allerdings kann die nennung des themenrestaurants im katalog ja auch bei der allgemeinen beschreibung gestanden haben. dort steht dann, wie das hotel ausgestattet ist.
zum beispiel: 250 zimmer, sauna, pool, bankettsaal, lobby, etc.das heißt bei den oben erwähnten dingen ja auch nicht zwingend, dass du all das auch täglich nutzen kannst.
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Vielen Dank für die vielen verschiedenen Meinungen und Antworten. Eigentlich hätte ich selbst drauf kommen müssen den Inhalt der Anpreisung mitzuposten. Daher hole ich das mal fix nach:
Ausstattung:
"...Abends stehen 6 Spezialitätenrestaurants zur Auswahl: internationale Küche, mexikanisch, orientalisch, Star Rock Cafe, Steakhaus und ein Goumetrestaurant (Reservierungen erforderlich für A-La-Carte Restaurants)"So, da das Wort "Abends" fällt, heißt für mich das eine gewisse Regelmäßigkeit besteht. Wenn man nun in die Anlage eincheckt und ein Reisebegleiter direkt klärt: "die A-la-Carte Restaurants dürfen Sie während ihres 14tägiges Aufenthaltes nur 4x nutzen" liegt für mich hier eine klare Täuschung des Gastes vor. Denn die Info über die beschränkte Nutzung fehlt ja komplett...
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Hallo,
uns ist es auch schon so passiert, dass wir eine Woche Urlaub machten, und als wir uns am dritten Tag für das a la Carte Restaurant anmelden wollten, es für die nächsten Tage schon ausgebucht war und wir es deshalb nicht nutzen konnten. Ärgerlich, aber wir haben daraus gelernt: immer gleich am ersten Tag anmelden.
Viele Grüße Silvia
