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Rückflug-Annulierung/ Welches Recht habe ich?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Corzilius53C Offline
    Corzilius53C Offline
    Corzilius53
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Ich habe einen Flug von Frankfurt nach Boston mit Iberia Hin am 6.8.09 / Rück am 18.12.09 im März 09 gebucht. Tickets habe ich bereits erhalten. Nun bekomme ich die Mitteilung, daß der Rückflug von der Airline storniert wird . Es war ein spezielles Angebot.Würde ich auf eine andere Airline ausweichen, käme mich das etwa 300 Euro teurer.
    Man bietet mir an entweder einen Tag früher oder 2 Tage später zu fliegen. Das ist aber aus terminlichen Gründen nicht möglich.
    Kann mir bitte jemand sagen wie das rechtlich für mich aussieht?

    Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
    Birgitt

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    • gabriela_maierG Offline
      gabriela_maierG Offline
      gabriela_maier
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Was steht in deinen AGB ? Sonderangebote unterliegen normalerweise nicht den üblichen Bedingungen, wenn ein Partner einen Vertragsbruch begeht. Müsstest du aber nachlesen können. Aber bei der langen Aufenthaltszeit ist eine jetzt absehbare Änderung wirklich nicht möglich ? Schwer nachvollziehbar.

      Gruss Gabriela

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      • privacyP Offline
        privacyP Offline
        privacy
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo Birgitt,

        du hast bei einer EU-Airline einen festen Vertrag geschlossen. Die Airline ist verpflichtet, dich entsprechend zu befördern. Falls sie das, aus welchen Gründen auch immer, nicht können, so hast Du das Anrecht, notfalls auch mit einer anderen Airline am gebuchten Tag befördert zu werden. Zu Lasten der von Dir gebuchten Airline.

        Am sinnvollsten ist es, jetzt eine für Dich passende Flugverbindung selber herauszusuchen und der Airline schriftlich mitzuteilen, daß sie dich - weil andere Termine nicht passend sind, auf diesen Flug kostenfrei umbuchen. Je eher Du das regelst, desto günstiger kommt es die Airline.

        Die Paragraphen habe ich jetzt mal weggelassen, hängt aber mit der EU-Verordnung 261/2004 zusammen. Die darin genannten "ab 14 Tage vor Abflug" beziehen sich nur auf Ausgleichszahlungen, die Du ja nicht beanspruchst. Aber - die Airline ist immer zur Hilfestellung bei Flugstornierungen verpflichtet - auch wenn es mehr als 14 Tage sind. Unabhängig von Preis und Tarif. Das ist deren Problem, hätten sie ja nicht anbieten müssen.

        Viele Grüße cuate

        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
        Bertrand Russell (1872-1970)

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Corzilius53C Offline
          Corzilius53C Offline
          Corzilius53
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo cuate,

          ganz herzlichen Dank für deine Antwort. Das hilft mir schon sehr. Werde mich mit der Airline in Verbindung setzen.

          Lieben Gruß
          Birgitt

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • fraenniF Offline
            fraenniF Offline
            fraenni
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            privacy wrote:
            Viele Grüße cuate
              Forum verwechselt !?  ;:)))

            "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Corzilius53C Offline
              Corzilius53C Offline
              Corzilius53
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo Gabriele, danke für die Rückmeldung. Es geht hier nicht um Urlaub sondern um beruflichen Aufenthalt.

              Lieben Gruß
              Birgitt

              1 Antwort Letzte Antwort
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