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26 Stunden Verspätung / EU-Richtlinie

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  • SylvielotteS Offline
    SylvielotteS Offline
    Sylvielotte
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    26 Stunden Verspätung (Von Salzburg nach Ägypten)
    Aus NRW sind wir von Köln aus nach Salzburg geflogen. Diesen Flug haben wir selbst organisiert. Ab Salzburg wollten wir dann weiter. Beim Checkin stellte sich dort heraus, dass wir nicht auf der Passagierliste standen. Unsere Freunde, wir traten die Reise zu viert an, hatten einen Platz in der Maschine – wir nicht. Der Reiseveranstalter hatte ein Büro dort am Flughafen und kümmerte sich sogleich um uns. Wir haben versucht, doch noch in dem Flieger mitzukommen und zwar auf den Notsitzen. Dazu erkläre sich der Pilot aber nicht bereit. So verbrachten wir eine Nacht in Salzburg und flogen am nächsten Tag ab München. Wir bekamen neue Tickets und um 13.00 Uhr ging es dann auch tatsächlich in die begehrten Lüfte. Also quasi mit 26 Stunden Verspätung. Vor Ort in Ägypten haben wir umgehend den Reiseleiter über alles informiert. Nach Rückkehr aus unserem Urlaub haben wir unsere Unkosten geltend gemacht (Übernachtung, Verpflegung, Hotel und Taxitransfer am nächsten Morgen von Salzburg nach München). Der Reiseveranstalter stellte fest, dass hier bei der Buchung Fehler passiert sind und hat sich dementsprechend entschuldigt. Aus Kulanzgründen erklären sie sich weiterhin bereit, uns unsere Ausgaben zu erstatten. Die sind so nett, und wollen uns unser Geld wiedergeben 😆 ? Passiert Oktober 2007 und bekommen haben wir bis jetzt natürlich noch nichts. Weil wir uns streiten. Es geht nämlich um die Ansprüche aus der EU Verordnung 261/2004. Lt. Reiseveranstalter steht uns nach dieser EU Richtlinie (natürlich) keine Entschädigung zu, da es sich um eine außereuropäische Fluggesellschaft (Cairo Air) handelt. Mittlerweile ist die Angelegenheit längst beim Anwalt und es zieht sich etwas hin. Meinem Anwalt wurde mitgeteilt, dass sie uns anraten, aus prozessökologischen Gründen die angebotene Entschädigungssumme anzunehmen. Bei dieser Summe handelt es sich aber ausschließlich um unsere Auslagen nebst Gutschrift eines Urlaubstages, weil wir ja auch einen Tat später erst in Ägypten waren. Im übrigen sind wir auch auf der Rückreise nicht von Ägypten nach Salzburg geflogen, weil ein weiteres Mal kein Platz für uns in der Maschine war. Uns wurde angeboten, von Ägypten nach Wien zu fliegen und von dort aus sollten wir mit dem Taxi nach Salzburg gebracht werden. Das war natürlich nicht in unserem Sinne, denn unseren gebuchten Flug von Salzburg nach Köln hätten wir zeitlich dann nicht mehr geschafft. Dies erklärten wir dort dem Reiseleiter und er buchte uns dann um von Ägypten nach Köln. Worüber ich extrem froh war, denn dann brauchten wir nicht mit Cairo Air zu fliegen. Zurück zur EU-Richtlinie. Unser Vertragspartner ist das Reisebüro, ansässig in der EU. Im weiteren haben wir unsere Reise von einem EU-Flughafen angetreten. Meiner Meinung nach greift daher durchaus die Richtlinie. Denn diese gilt, wenn der Reiseantritt in einem EU-Land stattfindet, unabhängig wohin der Flug führt und in welchem Land die Fluglinie ihren Firmensitz hat. Das habe ich im Internet recherchiert. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Wer weiß noch was? Bin für jede Info dankbar. Das Internet ist schließlich voll von teilweise auch verwirrenden Informationen. Und letztendlich liest man ja auch nur das, was man lesen will. Wenn jemand mir aber außerdem seine persönlichen Erfahrungen mitteilt, wäre mir das sehr viel wert. Vielen Dank! Syl.

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    • ADEgiA Offline
      ADEgiA Offline
      ADEgi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,

      also: Vertragspartner ist der Reiseveranstalter, da Ihr eine Pauschalreise gebucht habt. Die EU Richtlinien beziehen sich aber eher auf reine Linienflüge. Für Euch würde eher die Frankfurter Tabelle zur Reisepreisminderung gelten, da der Fehler ja nicht bei der Airline, sondern beim Veranstalter zu suchen ist.

      Wenn das Geld wie zugesagt erstattet wird, dann dürfte das in Ordnung sein. Eure Auslagen, für die der Veranstalter eigentlich nur dann haften muß, falls er kein Hotel angeboten hat, sowie die Entschädigung für den entgangenen Urlaubstag.

      Was ich mich aber allen ernstes frage ist, wie man nur so etwas buchen kann? Zubringerflug zu einem Charterflug, bei dem die Flugzeiten ohnehin nicht garantiert sind! Das Ganze auch noch nach Ägypten und mit der Air Cairo. Dafür finde ich hat es eigentlich noch viel zu gut funktioniert! Nur mal so als Experte. Hätte ich das für einen Kunden buchen müssen, dann hätte mir dieser eine schriftliche Erklärung unterschreiben müssen, daß ich Ihn darüber informiert habe, welche Risiken er eingeht.

      Ist der Veranstalter denn wenigstens aus Deutschland, oder müsstet Ihr in Österreich klagen?

      Schaut, daß Ihr das zugesagte Geld bekommt und freut Euch darüber, daß es zumindest so funktioniert hat, daß Ihr nicht selbst daran schuld seid!

      Gruß

      Berthold

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      • SylvielotteS Offline
        SylvielotteS Offline
        Sylvielotte
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Super, danke für die Info. Und, wie eingangs erwähnt, haben wir die Anreise nach Salzburg selber organisiert. 1 Std. hinfliegen, umsteigen und weiterfliegen. Wieso fragst du dich allen Ernstes, wieso man sowas machen kann? Ich fahre ja auch mit dem Zug eine Stunde und steige zur Weiterfahrt um. Wir haben das mit Freunden zusammen gemacht und der Grund lag am Reisetag. Wir mussten zu einem bestimmten Zeitpunkt auf Biegen und Brechen wieder zu Hause sein. Und da sind wir auf diese Idee gekommen. Abgesehen davon bereise ich seit nunmehr 30 Jahren die Welt und du würdest dich wundern, was ich schon alles gemacht habe. DANN würdest du dich erst recht allen Ernstes fragen, wie man so was machen kann. Ein Flug hierhin, einer dahin und zurück nochmal woanders hin. Niemals ist uns in all den Jahren derartiges passiert. Damit will ich sagen, dass wir reiseerfahren sind und bestimmt nicht blauäugig an diese Buchung herangegangen sind. Für uns ist das nichts ungewöhnliches, von daher ... Was die Frankfurter Tabelle angeht. Für diesen informativen Hinweis möchte ich mich vielmals bedanken. LG, Syl. ... Ach, und noch was. Zum Thema Cairo Air: Ja, dumm gelaufen. Aber letztlich kann Cairo Air in diesem Fall noch nichtmal was dazu. Und last but not least: Der Reiseveranstalter sitzt in Deutschland.

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        • ADEgiA Offline
          ADEgiA Offline
          ADEgi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Nur ganz kurz.

          Wer glaubst Du hätte Dir auch nur einen Cent gezahlt, wenn der Zubringerflug etwa drei Stunden verspätung gehabt hätte?

          Niemand. Das meine ich damit!!!!!!!!!

          Oder laß mal eine Info kurz vor Abflug kommen, daß die Air Cairo plötzlich 5 Stunden früher fliegt. Beim Zug nimmst Du den nächsten. Beim Flieger kannst Du selbst sehen, wie Du weiterkommst. Zumindest, wenn das selbst organisiert ist. Darüber würde ich mir mal Gedanken machen!

          Gruß

          Berthold

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • privacyP Offline
            privacyP Offline
            privacy
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @sylvielotte

            Ist ein sehr komplexes Thema. Wundert mich ein wenig, warum die
            Sache beim Anwalt "liegt". Hat er keine eigenen Ideen?
            Ist es kein Fachanwalt für Reiserecht?

            Aus meiner Sicht ist es ganz klar ein Verstoß gegen die
            EU-Verordnung 261/2004 und ich muß da ADEgi auch
            widersprechen. ( Er weiß, ich mache das nicht gerne 😉 )

            Auch Flüge im Rahmen von Pauschalreisen unterliegen dieser Verordnung und man braucht sich nicht nur an der vergleichsweise lächerlichen "Frankfurter Tabelle" alleine orientieren. Der Ausfall des Urlaubstages
            beispielsweise nach dieser Tabelle kann natürlich zusätzlich geltend
            gemacht werden. Aber eben nicht nur.

            Schau mal hier unter "EU-Fluggastrechte auch auf Pauschalreisen" >hier klicken<

            Gruß privacy

            Noch etwas: Eigentlich müßtest Du dem Reiseveranstalter ja noch
            eine Gutschrift ausstellen. Für den Direktflug zurück nach Köln. 😱
            Kann man ja mit den Zusatzkosten verrrechnen.

            Und für den "verfallenen Rückflug" Österreich - Köln kannst Du bei der entsprechenden Airline noch Steuern und Gebühren für nicht in Anspruch genommenen Flug zurückfordern.

            Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
            Bertrand Russell (1872-1970)

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • ADEgiA Offline
              ADEgiA Offline
              ADEgi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo,

              zuletzt hatte ich nicht viel Zeit. Somit noch einmal ausführlich.

              Wenn Ihr einen Zubringerflug bucht, wie in Eurem Fall, dann kann das zwar klappen, muß aber nicht. Die Flugzeiten die Ihr bei Eurer Pauschalreise bekommen habt sind vorläufig. Das heißt, daß diese sich jederzeit ändern können. Somit habt Ihr schon ein gewisses Anschlußrisiko.

              Hinzu kommt, daß auch der Zubringerflug verspätung haben kann. Die Reisezeit war ja Oktober und da kann der eine oder andere Herbssturm nicht ausgeschlossen werden. Ebenso kommt es sicher hin und wieder vor, daß in Salzburg um diese Zeit auch mal Schnee liegt. Alles Faktoren, die diese Reise zu einem Risiko machen. Vor allem alles Faktoren, bei denen Ihr von der Fluggesellschaft keinen Cent für eine Verspätung bekommen würdet. Ebensowenig vom Veranstalter, da es diesem ja völlig egal sein kann, wie Ihr zum Flughafen kommt, der für diesen ja Salzburg ist.

              Klar kann das klappen, aber wenn es halt nicht hinhaut, dann solltest Ihr froh sein, daß wie in Eurem Fall der Veranstalter die Schuld trägt. Somit habt Ihr zumindest noch Ansprüche.

              Für mich käme so eine Aktion nie im Leben in Frage, aber das muß jeder für sich selbst entscheiden.

              Übrigens noch ein Tipp. Soweit ich das richtig verstehe, habt Ihr den Rückflug Salzburg - Köln ja verfallen lassen. Falls nicht schon geschehen, so könnt Ihr ja einmal bei der Zubringer Gesellschaft nachfragen, wie es mit einer Erstattung der Tax für diesen Flug aussieht. Da Ihr ja nicht geflogen seid, können auch keine Sicherheitsgebühren etc. anfallen.

              Gruß

              Berthold

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