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  • themrxT Offline
    themrxT Offline
    themrx
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Im Februar war Urlaub in Kenia mit Neckermann 5 Tage Safari 9 Tage Hotel geplant dann gabs dort Ausschreitungen, ich wollte stornieren und später fliegen, das durfte ich nicht Umbuchungen auch nicht.
    Erst 1 Woche vor dem Flug nach langer Disskusion konnten wir umbuchen.
    Es gab nur noch ein Ziel und ein Hotel zur Auswahl. Domrep/ Punta Cana ex Ocean Bavaro. Da dieses sehr schlecht im Check abgeschlossen hat habe ich
    den Vip Status für das Hotel gebucht ( Suite, seperat Check in/out, diverse Gutscheine,
    Markengetränke, jeden Tag frisches Obst usw.)
    Neuer Urlaub 2 Tage Hotel /4 Tage Höhepunkte Domrep / 6 Tage Badeurlaub
    soweit so gut.

    1. da wir früh morgens fliegen mussten, mussten wir auf dem Flughafen schlafe Letzt oder frühst möglicher Zug 00.05 am Flughafen abflug 0700 Uhr.
    2. Hotelankunft behandelt wie alle anderen auch wollten nichts von Vip Buchung wissen, erst nach langer Diskussion merkte man den Fehler, dieses scheint normal zu sein wie uns am nächsten Tag zwei weitere Vip Paare erzählt haben.
    3. Rundreise beginnt war auch super bis zum letzten Tag, dort erfuhren wir das Punta Cana total überbucht sei und wir nicht in unsere Suite / Hotel zurück können.
      4 Neues Hotel aber nur zum Essen, Strand usw schlafen im Golfapartment ca 25 min Fußweg entfernt. Man sei so großzügig uns ein Golfwagen zur Verfügung zu stellen. Diesen sollten wir uns dann noch mit einem weiteren Paar teilen. Nach Protest haben wir dann am 2 Tag ein weiteren G.W bekommen.
      Tagesablauf: aufstehen, Golfw. fahren Frühstücken zurück G:W: fahren an Strand g.w fahren umziehen G.W fahren Abendessen G,w fahren Allinkl. nicht wirklich zu nutzen.
      Wehe am Strand fällt einem ein man hat was vergessen.
      Vip Status nicht anerkannt bekommen obwohl möglich.
    4. Nach viel Protest wieder Umzug ins letzte Hotel jetzt mit VIP blick auf die Baustelle Lärm und alles was dazu gehört inkl.
      Auch hier kein Vip zugesprochen bekommen.
    5. wir dürfen bleiben alle anderen bei der Neckermann Sitzung müssen Morgen umziehen wir hätten Glück gehabt.
    6. Der Urlaub beginnt ha. ha.
    7. man hat uns beim abholen zum Flug vergessen sollten erst aus eigener Tasche das Taxi zum Flug bezahlen ich bin fast explodiert!!!!!!

    Ach so man hat uns vor Ort ein Reisegutschein 120€ pro angeboten einzulösen in einem Jahr bei N.M, damit seien dann alle Ansprüche erledigt

    Ich habe dankend abgelehnt 😆

    Die anderen ( mit denen wir uns einen G.W teilen sollten haben nun 600€
    bekommen, die hatten aber noch 2 Tage mehr Erholung/ spätere Abreise und hatten den VIP Status nie.
    Wir sollten nun 500€ bekommen nach Rücksprache mit meinem Anwalt und Telefonat mit gegnerischen Anwalt würde uns man 800€ geben.
    Unsere schriftliche Forderung bezieht sich auf über 1700 € 40%
    Klagedauer mit Berufung knapp 2 Jahre
    Was tun 800 sofort oder klagen??
    Mit 1000 bin ich zufrioeden aber 800 für diesen scheiß Traumurlaub finde ich zu wenig!! :?
    PS Von einem Hotelmanager vor Ort habe ich erfahren das Punta Cana total überbucht war, weil die Leute von Kenia und Sri Lanka ( Anschlag)
    alle hierher umgebucht wurden. Logig Der Veranstalter wußte von den komenden Probleme das ist das was mich so sauer macht!!!!!

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    • Ronny87R Offline
      Ronny87R Offline
      Ronny87
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Sorry, aber ich denke, du hast jeden Sinn für die Realität, zumindestens in diesem Zusammenhang verloren 😉

      Nimm die 800,- € und las gut sein!!!!! 800 € ist mehr als angemessen, zumal es ja nur an dem Vip-Status lag und sonst keine Mängel vorlagen oder gab es richtige, ernsthafte Mängel?????

      Übrigens war es vom RVA kulant dich umbuchen zu lassne, da es keine eischlägige Reisewarnung vom Auswärtigen Amg gab!

      Grüße

      P. S. Für die Allgemeinheit: Einige Leute sollten sich überlegen, ob sie sich einen teuren urlaub leisten können und sollten nicht versuchen, Geld im Nachhinein wieder zu erlagen! 😉

      Schönen Tag noch

      Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • carstenW.C Offline
        carstenW.C Offline
        carstenW.
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        kann mich Ronny nur anschließen. 800 Euro u. die Sache ist erledigt.
        LG

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • höhenfliegerH Offline
          höhenfliegerH Offline
          höhenflieger
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo

          Also für 200,00 Euro mehr würde ich mir das nicht antun.800,00 Euro würde ich nehmen.Wenn du eine Rechtschutzversicherung und Ausdauer hast,dann lass es auf eine Klage ankommen,ob du aber dadurch mehr bekommst steht ja in Frage.Klar das der Anwalt zu mehr rät,der wird nach Streitfrage bezahlt,der denkt an seinen Anteil und weniger an dich.

          Gruß Ina

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • bcronenbergB Offline
            bcronenbergB Offline
            bcronenberg
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Wir klagen schon seit einem Jahr. Schlichtung blieb ergebnislos.

            Jetzt wurden unsere Zeugen angeschrieben und wir warten auf den nächsten Schritt. Wir haben damals 30 % gefordert. 10 % hätten wir bekommen können. Dann auf 15 % erhöht. Vor Gericht haben wir 50 % gefordert.

            Die Reiseleitung des Veranstalters musste auch eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Sie hat jetzt alles schriftlich bestätigt, was unser Anwalt vor Gericht berichtet habt. Wirklich alles.....

            Also unsere Chancen stehen jetzt ganz gut. Trotzdem hat unser Anwalt (mit unserem Einverständnis) der Gegenpartei jetzt noch mal angeboten 30 % zu zahlen, dann würde das Verfahren eingestellt werden. Irgendwann ist es auch genug mit dem Klagen vor Gericht.

            Wir waren nun auf eine Antwort.

            Wenn Ihr gute Nerven habt und eine Rechtschutzversicherung dann kann man ruhig klagen. Allerdings sind 800 Euro auch viel Geld. Wieviel % sind es denn?

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • bernhard707B Offline
              bernhard707B Offline
              bernhard707
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Rechnerisch knapp 20%, die EUR 800 würde ich nehmen und die Sache vergessen. Egal ob Rechtsschutz oder nicht.

              Life is too short to limit your vision ... indeed

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • CaptainJarekC Offline
                CaptainJarekC Offline
                CaptainJarek
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @themrx:

                Völlig realitätsferne Vorstellungen die Du da hast. 800,- EUR ist ein mehr als angemessener Ausgleich. Geld nehmen ( und freuen ) und ansonsten das Leben genießen.

                Viele Grüße.

                Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • ADEgiA Offline
                  ADEgiA Offline
                  ADEgi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo,

                  also wenn ich ehrlich bin, dann habe ich schon nach dem ersten Punkt den Rest nur noch überflogen.

                  Wer einen teuren Urlaub bucht und lieber eine Nacht am Flughafen verbringt, als einen Mietwagen Oneway zu nehmen oder gar sein eigenes Auto.... Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln.

                  Gott sei Dank gibt es ja auch keine Flughafenhotels und ein eventuell vorhandenes Rail & Fly gilt ja auch nicht umsonst einen Tag vorher.

                  Wenn ich schon verzweifelt Gründe für eine Rückerstattung suchen muß, dann produziere ich diese wenigstens ein wenig unauffälliger!

                  Wenn Du ehrlich wärst, dann würdest Du doch zugeben, daß Du dich nur maßlos darüber geärgert hast, daß Neckermann keine frühere Umbuchung möglich gemacht hat und denen jetzt eines auswischen willst. Mehr ist das doch nciht!

                  Knallhart - und das ist nur der Teil, meiner Meinung, die ich hier posten darf!

                  Berthold

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • privacyP Offline
                    privacyP Offline
                    privacy
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo themrx,
                    zunächst einmal herzlich willkommen in diesem Forum.
                    Da hast du ja in kurzer Zeit heftigst "Prügel" bezogen,
                    weil Dein Reiseveranstalter Deinen Wunschurlaub - die
                    schönste Zeit des Jahres - nicht so geplant und
                    umgesetzt hat, wie Du es Dir vorgestellt hast.

                    Aber mit Ronny87, Captain Jarek und ADEgi steht
                    Dir auch die geballte Vertretung der Reisebranche gegenüber 😉

                    Wenn Ronny87 schreibt,
                    "zumal es ja nur an dem Vip-Status lag und sonst keine Mängel vorlagen", dann hat er, wie ADEgi es gleich einräumt, Deinen Beitrag wohl nur überflogen.

                    Genau betrachtet ergeben sich aus Deinem Beitrag ja
                    noch diese weiteren Mängel:

                    • Hotelüberbuchung und Unterbringung im Ersatzhotel,
                      welches die zugesagten Eigenschaften in vielerlei
                      Hinsicht nicht einhalten konnte
                    • Baustellenlärm
                    • Transfermangel

                    Denke, wenn die "gegnerische Seite" schon mehr oder
                    weniger freiwillig 800 Euro für die bekannten Mängel
                    anbietet, dann kann Deine Reklamation nicht so
                    grundlos sein, wie sie hier dargestellt wird.

                    Andererseits bin ich aber genau so der Meinung:
                    Nimm das Geld, meide den Veranstalter in Zukunft

                    • und gut ist's.

                    Gruß privacy

                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                    Bertrand Russell (1872-1970)

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • HolzmichelH Offline
                      HolzmichelH Offline
                      Holzmichel
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Einen ähnlichen Thread betr. Kenia gab`s ja schon !

                      Ich schreibe deshalb hier nicht nochmal meine Meinung zur generellen Sache.

                      Nimm die 800 Euronen und laß gut sein !
                      Irgendwie sollten wir auf dem "Boden" bleiben und nicht immer bis auf`s Letzte die Kulanz gerichtlich ausreizen !

                      Erwin

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • ADEgiA Offline
                        ADEgiA Offline
                        ADEgi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Sorry privacy,

                        hier muß ich Dir mal wieder, nach langer Zeit, kräftig wiedersprechen.

                        1. Nachdem schon die Anwälte korrespondieren, würde ich das Angebot nicht mehr als "mehr oder weniger freiwillig" bezeichnen.

                        2. Hier postet nicht "die geballte Vertretung der Reisebranche" sondern die "geballte Vertretung des gesunden Menschenverstandes".

                        Wenn ich eine Reise buche, zumal eine recht teure, dann wird mich niemand je dazu bringen eine Nacht vorher im Flughafen zu verbringen. Da fällt einem immer eine andere Lösung ein. Wenn mir das nicht einfallen möchte, dann kann ich nur darauf schließen, daß ich es auf den Erhalt von Rückzahlungen anlege.

                        Sicher ist nicht alles so gelaufen, wie erwartet, oder gebucht. Hier aber gleich den Veranstalter zu verteufeln schießt deutlich über das Ziel hinaus. Dieser bietet ein Umbuchung an, obwohl er dies eigentlich nicht müsste und möchte. Wahrscheinlich auch, weil er sich möglichen Problemen zu dieser Zeit schon bewusst war. Wenn ich jetzt aber auf etwas bestehe, worauf ich im Übrigen keinen Anspruch habe, dann sollte ich wenigstens so in den Urlaub starten, daß ich nicht gleich sauer vor Ort ankomme und in der Lage bin bei der einen, oder anderen Sache, auch noch gnädig darüber hinweg zu sehen.

                        Schätze wenn alle so wären wie der Threaderöffner wird Neckermann das nächste mal keine Kulanz walten lassen. So wird's kommen.

                        Das Groteske daran ist, ja eigentlich, daß wenn die Reise wie geplant angetreten worden wäre, vermutlich alles in Butter wäre. Auch so ein Gedanke....

                        Gruß

                        Berthold

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • privacyP Offline
                          privacyP Offline
                          privacy
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          hallo adeghi,

                          war mir ja klar, daß das nicht unkommentiert bleibt.
                          So ist der Threaderöffner ein wenig aus der Schusslinie. 😛

                          Immerhin hisst dieser gewiefte Anwalt des Reiseveranstalters,
                          der mit allen Wassern gewaschen ist, die weiße Fahne.
                          Der ist halt Realist. Schon gut, daß der Threaderöffner
                          nicht mit Euch Hardlinern verhandeln muß. 😉

                          Das Thema mit dem Flughafen habe ich gar nicht angesprochen,
                          das ist Privatsache. Geht uns auch praktisch nichts an, wie
                          man zum Flughafen kommt. Das dürfte ja auch nicht in
                          die Reklamation hereinspielen. Was sollte es bringen?

                          Und da gebe ich dir Recht: Der Reiseveranstalter hätte notfalls
                          die Reise absagen müssen. Ansprüche des Reisenden wären
                          damit aber auch nicht vom Tisch gewesen.

                          So ganz aus der Verantwortung ist man nie,
                          wenn man den Anspruch erhebt, Reisen gut organisieren und
                          durchführen zu können. Daran muß man sich auch unter
                          erschwerten Bedingungen messen lassen.

                          Gruß privacy

                          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                          Bertrand Russell (1872-1970)

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • mosaikM Offline
                            mosaikM Offline
                            mosaik
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Wie @privacy richtig und nüchtern aufgelistet hat, liegen hier schon Mängel vor (ungeachtet, was nun der "VIP Status" gekostet oder nicht gekostet hat).

                            Ich meine auch, dass selbst ein "VIP" Status ein gewisser Teil einer Leistung sein kann - schließlich setzt ja der Veranstalter bewusst auf "Leute, dann seid ihr mal für ein paar Tage Teil der High Society" (oder so) - und das ist eben manchen dann Geld wert - also sollte auch ein Equivalent dafür geboten werden. Streiten kann man über den "Wert" dieser Leistung.

                            Allerdings bedarf es bei einer 40prozentigen Rückforderung ja schon fast der "Vereitelung" der Reise. Nun waren ja die Rundreise und zumindest die Unterkunft an sich nicht zu beanstanden. Flug kann man jedenfalls zur Seite lassen, da er Mittel zum Zweck ( = Urlaub) war.

                            Ich meine auch, dass man bei der Beurteilung der Leistung oder Minderleistung die Gesamtumstände zumindest erwähnen muss (wenn auch sie vielleicht im Endeffekt nicht schlagend vor Gericht werden könnten): Kenia - Hysterie (... war ja doch schon länger bekannt, dass es dort gärt, gell!). Umbuchungs - Hysterie: ja wo denn hin um diese Zeit... gell! Also war eigentlich ganz objektiv damit zu rechnen, dass Tausende Kenia-Urlauber in die Karibik fliegen werden, eventuell noch nach Thailand - dann ist aber auch schon oha weil es ja auch um das Preisniveau geht.

                            Man wird also schon damit rechnen müssen, dass es bei solchen Situationen auch zu Überbuchungen und Unannehmlichkeiten kommen kann. Wie gesagt, ob man sie dann ersatzlos hinnehmen wird müssen oder Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung hätte, muss in Tat in jedem Fall einzeln geprüft werden.

                            Mein Rat im konkreten Fall:
                            Ist man der Meinung, dass hier wirklich und nachweisbar nicht jene Leistung erbracht wurde, die einem versprochen war und man persönlich auf den Standpunkt steht, dass die gebotene Summe eindeutig zu wenig ist, dann sollte man klagen. Im Wissen, dass ein Richter die gebotene Summe als zu niedrig anerkennt, aber auch als zu hoch und sie richterlich senkt (gell! so was kommt auch vor!). Im Wissen, dass es zu einem Vergleich kommen könnte: Kläger bekommt mehr, zahlt aber seine eigenen Anwaltkosten. Im Wissen, dass der Anwalt im Vorfeld einen Verfahrensfehler begeht und der Kläger auf seinen Anwaltskosten voll sitzen bleibt (ja, so etwas ist erst jüngst geschehen - ist mir aber jetzt zu lang, um hier zu erklären).

                            Oder man nimmt die gebotene Summe.

                            Meint
                            Peter

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • HolzmichelH Offline
                              HolzmichelH Offline
                              Holzmichel
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              mosaik wrote:
                              Mein Rat im konkreten Fall:
                              Ist man der Meinung, dass hier wirklich und nachweisbar nicht jene Leistung erbracht wurde, die einem versprochen war und man persönlich auf den Standpunkt steht, dass die gebotene Summe eindeutig zu wenig ist, dann sollte man klagen. Im Wissen, dass ein Richter die gebotene Summe als zu niedrig anerkennt, aber auch als zu hoch und sie richterlich senkt (gell! so was kommt auch vor!). Im Wissen, dass es zu einem Vergleich kommen könnte: Kläger bekommt mehr, zahlt aber seine eigenen Anwaltkosten. Im Wissen, dass der Anwalt im Vorfeld einen Verfahrensfehler begeht und der Kläger auf seinen Anwaltskosten voll sitzen bleibt (ja, so etwas ist erst jüngst geschehen - ist mir aber jetzt zu lang, um hier zu erklären).

                              Oder man nimmt die gebotene Summe.

                              Meint
                              Peter

                              Und was ratst Du nun ??

                              Klagen oder die angebotene Summe annehmen ?

                              Ich finde, die angebotenen 800 Euronen sind fair und der Situation angemessen. Es kann doch nicht sein, dass es in dieser Gesellschaft immer nur daraufhin läuft, daß jede Kleinigkeit, wo man sich vielleicht etwas benachteiligt fühlt, mit großen (Schau-)Klageprozessen enden. Man muss auch mal an die Verhältnismäßigkeit in Kulanzfragen denken.
                              Ich selbst bin auch sehr kulant, wenn es um berechtigte Reklamationen geht, gebe meinen Kunden oft mehr, als ihnen zustehen würde.
                              Aber irgendwann geht es an die Substanz einer wirtschaftlichen Unternehmensführung - inbesondere so wie bei mir als klein-und mittelständische Unternehmen.

                              Es macht sich so langsam die Tendenz breit : "Reicht man den kleinen Finger, wird gleich die ganze Hand genommen !"

                              Zum Glück gibt`s bei mir nur sehr selten Anlaß zu Reklamationen, weil wir bereits im Vorfeld mit strengen Qualitätskontrollen gegensteuern.

                              In der Reisebranche würde ich mir derartige Qualitätssicherung auch noch deutlich stärker wünschen.

                              Aber wegen ein paar hundert Euronen - wie hier im geschilderten Fall - vor Gericht ziehen ??
                              Ich hätte da Besseres zu tun !!

                              Sorry, ist aber meine Ansicht !

                              Erwin

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • mosaikM Offline
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                                mosaik
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Erwin, du musst das emotionsloser sehen:

                                Ich war nicht dabei. Ich kann nur das verarbeiten, was ich hier lese. Ich kenne nicht die Reiseausschreibung. Ich weiß eigentlich gar nicht, wie viel die Reise gesamt gekostet hat (oder habs ich überlesen?).

                                Rate ich also jemanden in so einer noch überhaupt nicht genau verfizierten Situation zur Klage und er verliert - dann schaut die Sache blöd aus. Sage ich, er soll das Geld nehmen und es lägen aber tatsächliche Gründe vor (die ich so eben nicht ganz richtig erkennen kann) und es läge vielleicht wirklich ein 40prozentiger Mangel vor, dann käme beispielsweise auch eine Entschädigung wegen vertanem Urlaub in Frage und - vielleicht gar eine 100%e Reisepreisrückzahlung.

                                Folglich will und kann ich bei so einem Fall so über das Internet nur raten zu klagen, wenn es einem wert ist oder die gebotene Summe nehmen.

                                Ich kann nicht einmal sagen, was ich persönlich jetzt täte - eben weil ich quasi keine echte "Akteneinsicht" habe.

                                Ich stelle mich da auch gar nicht auf eine der beiden Seiten. Aber erfahrungsgemäss meine ich, wenn da schon Rechtsanwälte gewerkt haben und bisher nicht wirklich mehr heraus geschaut hat, wäre ich wahrscheinlich nicht abgeneigt, mich mit dem Gebotenen zufrieden zu geben

                                meint
                                Peter

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • themrxT Offline
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                                  themrx
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Vielen Dank für die netten Briefe 😘
                                  Hotelüberbuchung von - 10 sind in Deutschland normal.
                                  Ich weiß das weil ich in der 4/5* Hotelerie arbeite.
                                  Soviel erst mal zu den Thema. Wen mir ein Hotelmanger in der Domrep erzählt ich hätte Glück gehabt, weil ein Nachbarhotel gerade - 150 hatte dann liebe Reiseveranstalter würde ich mir mal gedanken machen.
                                  Wissen sie was ein normaler Hotelgast bekommt wenn er nur zu lange auf seinen Roomservice wartet?
                                  Servicewüste Deutschland ist in der hohen Hotel Gastro lange her, hier wird ein harter Kampf um Gäste geführt.

                                  Wir würden uns niemals trauen Gäste auszulachen wenn sie fragen was hätten sie denn jetzt gemacht wenn es unsere Flitterwochen gewesen sind.
                                  Orginal Komentar eines Neckermann verantwortlichen unter Zeugen HA HA sie werden lachen Gestern wurden erst Flittergäste nach Santa Domingo gefahren die eigentlich Punta Cana gebucht hatte es gab keine Kapazitäten mehr.
                                  Dafür würde ich gefeuert werden in Deutschland und das zu Recht.
                                  Wir wissen von anderen die sind sofort wieder nach Hause geflogen.
                                  Wir haben 10 Leute kennen gelernt 8 umbucher Kenia 2 Sri Lanka und alle hatten Ärger vielleicht sollten wir mal ein Stein ins Rollen bringen zum Thema
                                  Kalkulierte Überbuchung

                                  Zum Thema ein Hotel nehmen, es soll Leute geben die auch noch vor dem Urlaub arbeiten und nicht erst ein paar Erholungstage in Frankfurt nehmen.

                                  Ich habe vor gut einem Jahr eine Beschwerdemangementschulng besucht die müßten ganz dringend die Reiseveranstalater auch nehmen.

                                  Ps Reisekosten fast 5000 € plus doppelt und dreifache Ausgabe an Trinkgelder, jedes Hotel neu
                                  Und es ist ein riesen Unterschied ob ich einen guten Gin Tonic trinke oder sogenanten Fusel Tonic trinke. Wer lange weile hat kann sich ja mal die Preisunterschiede für Gin ansehen 30 € die Flasche kein Problem bei VIP war es dabei.
                                  Aber das habe ich ja schon alles geschrieben.

                                  So liebe Reiseveranstalter ich hoffe ihr wißt jetzt das ich vom Fach bin und somit viel Hintergrundwissen habe.
                                  Wer weiß vielleicht habt ihr mich jetzt ja herausgefordert und ich gebe jetzt auch immer etwas Öl ins Feuer wenn ihr versucht Arme Leute an ihrem Recht zu hindern bloß weil ihr nicht rechnen könnt. -10 ist immer kein Problem alles darüber hinaus muß in Deutschland bei den meißten Ketten der Hotelmänager entscheiden.- 150 never!!!!!!!!!!!!!!!!!!
                                  Robin Hood der Hotelgäste, ohne Sie hätte ich keinen Job, und ohne Reisende hättet ihr kein Job denkt mal drüber nach. 😉

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    Sina1
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    themrx wrote:
                                    Hotelüberbuchung von - 10 sind in Deutschland normal.
                                    Ich weiß das weil ich in der 4/5* Hotelerie arbeite.
                                    Soviel erst mal zu den Thema. Wen mir ein Hotelmanger in der Domrep erzählt ich hätte Glück gehabt, weil ein Nachbarhotel gerade - 150 hatte dann liebe Reiseveranstalter würde ich mir mal gedanken machen.

                                    Ich bitte hier um die Angabe in % und nicht in absoluten Zahlen, um wirklich realistisch vergleichen zu können. Da Du ja, wie Du selbst schreibst, "vom Fach" bist, dürfte Dir das nicht schwerfallen 😉 . Deutsche 4-5 - Sterne Hotel haben selten 1000 (und mehr) Zimmer (wie viele Hotels in der Dominikanischen Republik).

                                    10 Zimmer Überbuchung sind für ein Hotel mit 100 Zimmern sehr viel, für ein Hotel mit über 1000 Zimmern in Relation sehr wenig. Natürlich hilft das keinem, der von einer Überbuchung betroffen ist - das ist ärgerlich für jden Einzelnen.

                                    Aber Äpfel mit Birnen vergleichen und pauschal die Reisebranche zu verteufeln, macht auch keinen Sinn.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • HolzmichelH Offline
                                      HolzmichelH Offline
                                      Holzmichel
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      themrx wrote:
                                      So liebe Reiseveranstalter ich hoffe ihr wißt jetzt das ich vom Fach bin und somit viel Hintergrundwissen habe.

                                      wenn ihr versucht Arme Leute an ihrem Recht zu hindern bloß weil ihr nicht rechnen könnt.

                                      Also lieber themrx,

                                      das verstehe ich jetzt nicht ganz !
                                      Wenn Du "vom Fach" bist und Dich somit auskennst - also auch im Beschwerdemanagement - worum fragst Du dann hier um Rat ??

                                      Wenn Du vom Fehlverhalten der RV so überzeugt bist und mit dem Entschädigungsangebot nicht zufrieden bist o.k., dann klage doch !!

                                      Es wurden hier nur subjektive Meinungen von HC-Usern gesagt, die persönliche meinungen sind und kein "Sprachrohr" von irgendwelchen RV`s - glaube ich jedenfalls ganz fest !

                                      Und letzteren Vorwurf, daß hier "arme Leute" wegen "Nichtrechnenkönnens" am Recht gehindert werden, ist wohl ein bissel daneben und könnte Dir selbst vielleicht noch Probleme bringen !
                                      Und um "arme Leute" kann`s in Deinem geschilderten Fall ja auch nicht gehen - sofern ich alles richtig kapiert habe !

                                      Ich wäre mit dem Angebot zufrieden, aber mach, was Du für richtig hältst !!

                                      Gute Nacht !

                                      Erwin

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • mosaikM Offline
                                        mosaikM Offline
                                        mosaik
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Drei Anmerkungen zu den neuen Aussagen:

                                        1. Es zeigt wieder, dass in Ausgangspostings nicht alles steht, was interessant sein könnte

                                        2. Ungeachtet der Tatsache, dass eine versprochene Leistung eingehalten werden muss, zeigt das letzte Posting vom Urheber dieses Threads, dass Reisenden aber leider immer wieder Mitteleuropa (Deutschland) und deren "Arbeitsweisen" auf der ganzen Welt erwarten. Karibik ist aber Karibik. Was in Mitteleuropa ein Kündigungsgrund wäre, ist in der Karibik "ganz normal".

                                        3. Es wundert mich, dass ein erfahrener Hoteltouristiker sich nicht mit diesen Umständen zurecht gefunden hat.

                                        4. Beschwerdemanangement: vor Ort - kann ich nicht beurteilen, ob die Vertreter aus Deutschland überhaupt etwas zu sagen haben oder schlichtweg an der Mentalität der Menschen "scheitern".

                                        Beschwerdemanagement in Deutschland: es wurde ja bereits ein Betrag angeboten bzw. im Verlauf der "Verhandlungen" erhöht.

                                        Alles weitere - siehe mit vorheriges Posting.

                                        Grundproblem sehr wohl verstanden und berechtigt. Es scheiden sich die Geister an der weiteren Vorgangsweise und der geforderten Summe meint

                                        Peter

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • höhenfliegerH Offline
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                                          höhenflieger
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Hallo nochmal

                                          Also wenn ich im Ausland Urlaub mache,dann kann ich nicht den Standard von Deutschland erwarten.Und da du in der Hotelbranche arbeitest müsste dir DAS erst recht bekannt sein.Aber wie ich schon geschrieben habe,die 800,00 Euro nehmen.Denn für 200,00 Euro mehr noch Monate,wenn nicht sogar Jahre warten,würde ich nicht.

                                          Gruß Ina

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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