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Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Hexe57H Offline
    Hexe57H Offline
    Hexe57
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    waren April/Mai in Mexiko :5Tage Rundreise 9Tage Badeurlaub für3376.-€ haben nun Strand??nur Sandsäcke, siehe Hotelbewertungen reklamiert bei Neckermann haben nun gerade mal 125.-€ bekommen nochmals reklamiert mit der Auskunft es stehe uns nicht mehr zu.Frankfurter Tabelle sagt 10-20% interessiert wohl nicht .Unsere Frage hat jemand auch Erfahrung damit und was habt Ihr unternommen?

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    • Thorben-HendrikT Offline
      Thorben-HendrikT Offline
      Thorben-Hendrik
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Die Entschädigung klingt korrekt, die 10-20% beziehen sich auf den mangelhaften Reiseteil und nicht auf den Gesamtpreis...Flug und Rundreise waren ja OK und haben nix mit dem Strand zu tun....also gibt es dafür auch nix zurück...

      [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

      [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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      • JulieL.J Offline
        JulieL.J Offline
        JulieL.
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Das ist nicht richtig, auch wenn Thorben-Hendrik dies nicht hören will, der Prozentsatz wird auf den gesamten Preis angerechnet: Frankfurter Tabelle

        Alledings bitte beachte: Man kann nicht einfach sagen, mir steht so und soviel zu, denn dies ist nur eine Empfehlung, aber keine verbindliche Auskunft, die Richter sind nicht an die Tabelle gefunden, es ist lediglich eine Empfehlung, welche Minderungen für welche Mängel gelten können.

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        • Thorben-HendrikT Offline
          Thorben-HendrikT Offline
          Thorben-Hendrik
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Zitat der Seite:

          Bei zusammengesetzten Reisen, von denen mindestens ein Reiseteil getrennt gebucht werden kann, ist die Minderung in der Regel aus dem Preis für den Reiseteil zu berechnen, auf den die Mängel entfallen.

          [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

          [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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          • mosaikM Offline
            mosaikM Offline
            mosaik
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Die Information ist ein wenig dürftig: haben nun Strand?nur Sandsäcke...

            Bestand der Strand aus Sandsäcke?
            Hat man dort Sandsäcke hingelegt?
            Wie lautete die Beschreibung im Katalog?
            War baden problemlos möglich?
            Gab es Liegeflächen?

            Erst wenn diese und mögliche andere Informationen bekannt wären, könnte man darüber diskutieren, ob

            a) die Frankfurter Tabelle
            aa) zur Anwendung kommen könnte
            ab) sie lediglich als Richtlinie für Richter herhält
            b) davon losgelöst ein
            bb) Reisemangel
            bc) schwerer Reisemangel vorliegt oder nicht

            In der neuen Rechtssprechung werden Reiseleistungen nicht unbedingt mehr getrennt betrachtet. Da ja eine Reise ein Werkvertrag ist, also nur die komplette Erfüllung das Werk vollendet, kann man einzelne Teile davon nicht getrennt betrachten (Hin- und Rückflug beispielsweise).

            Somit könnte durchaus ein höherer Satz als Entschädigung angesetzt werden. Oder aber gar nichts, weil eingangs gestellte Fragen ein ganz anderes Bild ergäben...

            meint
            Peter

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • carstenW.C Offline
              carstenW.C Offline
              carstenW.
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Rechtschutzversichert? Vieleicht mal den Anwalt fragen

              1 Antwort Letzte Antwort
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