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Anschlussflug-Annulierung

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  • SliggerS Offline
    SliggerS Offline
    Sligger
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo Leute!

    Hatte gerade das folgende Problem:

    Flug vom Urlaubsort zum Zwischenstopp Airport,
    dann hieß es plötzlich der Anschlussflug wurde wegen "angeblicher" defekter Maschine annuliert. Planmäßiger Abflug wäre gegen 22 Uhr gewesen.

    Folglich gab es einen Bustransfer zum Ziel-Airport (ca. 200km) mit akzeptabler ca. 2,5h Verspätung.

    Jedoch habe ich ja einen Flug gebucht und keine Busreise.

    Welche Forderungen hat man da?

    Danke bereits für die Antworten.

    Schönen Tag

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    • mosaikM Offline
      mosaikM Offline
      mosaik
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Keine, denn es wurde bereits mehrmals richterlich festgehalten, dass zumutbare Strecken anstelle mit dem Flugzeug ersatzweise auch mit dem Bus durchgeführt werden können, ohne dass man Ansprüche daraus hat.

      Es wird aber sicherlich auf den Einzelfall ankommen, welche Straßenverhältnisse es waren usw. Auch ob es sich um eine Pauschalreise oder um einen Flug alleine gehandelt hat.

      Wobei beim Flug alleine man auch aufpassen muss. Es gibt verschiedene "Flugstrecken", die mit Bussen oder Limousinen durchgeführt werden. Also Strecken mit Flugnummern, wo nix geflogen wird. Diese Information sollte allerdings beim Buchen schon mitgeteilt werden.

      Gruß
      Peter

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      • Thorben-HendrikT Offline
        Thorben-HendrikT Offline
        Thorben-Hendrik
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Peter hat nicht so ganz recht denn:

        Bei Flugannulierungen gibt es EU Richtlinien die gelten guckst Du hier:

        http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l24173.htm

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        • mosaikM Offline
          mosaikM Offline
          mosaik
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @Thorben
          Ja danke für diesen Hinweis - daran habe ich doch gar nicht gedacht. Jedoch gibt es zu so einem Fall noch kein neues Urteil.

          Denn Entschädigungszahlung käme ja nur in Frage, wenn Flug annulliert und ausfällt - nun fällt zwar das Transportmittel Flugzeug aus, nicht aber der Transport an sich. Ob man also hier von einer Annullierung sprechen könnte oder nicht, bin ich mir nicht klar.

          Denn theoretisch könnte ja auch ein Bustransport unter gleicher Flugnummer durchgeführt werden (die Airport-Express-Busse von Salzburg nach München hatten Flugnummern und man bekam einen einen "Flug"-Coupon).

          Vor allem, da es sich nur um 200 km gehandelt hat, wäre ich mir nicht so sicher - hier warte ich noch auf ein Urteil.

          Gruß
          Peter

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Thorben-HendrikT Offline
            Thorben-HendrikT Offline
            Thorben-Hendrik
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Der Flug ist definitiv ausgefallen, denn es war ein Flug mit Flugnummer, Abflug und Ankunftszeit aus geschrieben, die von Dir genannten Verbindungen sind VORHER entsprechen so geplant und auch kenntlich gemacht.....es gibt da ein Urteil gegen die Condor, dass sehr ähnlich ist, wo dieser Busersatz klar als Annulierung gewertet wurde...

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