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Reisepreisminderung bei Baulärm

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  • Snowman2006S Offline
    Snowman2006S Offline
    Snowman2006
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    ich möchte mal Eure weit reichende Erfahrung nutzen und um Rat fragen.

    Zur Geschichte, ich war Ende Juni Anfang Juli 2 Wochen in der Türkei in Urlaub. Leider wurde am Rohbau des Hotels nebenan noch heftig gearbeitet, so das es tagsüber am Strand zu teilweise recht nervigem Baulärm kam. Besonders erwähnt sei der Baggerfahrer, der vorzugsweise nur rückwärts fuhr weil sein Bagger dann so schön hupte.

    Den Baulärm lies ich mir von Reiseleiter vor Ort bestätigen und dieser war verwundert, dass wir nicht von der Zentrale vor der Reise über die Baustelle informiert wurden, denn er gibt wöchentlich einen Bericht über das Hotel in der Zentrale ab.

    Zuhause angekommen durchstöberte ich das Internet und fand eine Spanne von 5 - 50 % berechtigte Reisepreisminderung bei Baulärm.

    Ich schrieb also meinen Reiseveranstalter an und forderte völlig bescheiden, 50 % meines gezahlten Reisepreises zurück.

    Der Veranstalter lehnte natürlich jede Verantwortung ab und bot mir als Kulanzregelung einen Reisegutschein von 100 € an. Diesen lehnte ich gewohnt höflich ab und beharrte auf meiner Forderung von 50 % (ca. 1000 €) mit dem Hinweis auf die wöchentliche Information durch den Reiseleiter vor Ort.

    Heute erhielt ich ein neues Kulanzangebot des Veranstalter von 200 € in bar. (ca. 10 % des Reisepreises)

    Jetzt meine Frage ❓: Glaubt Ihr es lohnt sich einen Anwalt aufzusuchen, denn das Angebot zeigt das der Veranstalter nicht sauber ist. Oder zieht das die Sache nur in die Länge und es kommt nicht mehr dabei raus ??

    Möchte nur drauf hinweisen, dass ich kein Nörgler bin der Mängel sucht sondern die Baustelle wirklich genervt hat.

    Für Eure zahlreichen Antworten danke ich im voraus.

    Snowman

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    • blujadeB Offline
      blujadeB Offline
      blujade
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      also ich würd sagen 200 euro haben oder nich haben... einen anwalt einzuschalten find ich übertrieben. du kannst natürlich weiter versuchen etwas auf kulanz des va zu erreichen, aber ich find 10% (200 Euro) schon ein sehr großzügiges angebot.
      ich würd es an deiner stelle nicht auf die spitze treiben.

      lg

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      • mosaikM Offline
        mosaikM Offline
        mosaik
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Das mit dem Baulärm ist einerseits lästig, andererseits auch problematisch in der Beurteilung der Minderung. Meist werden höhere Entschädigungssätze nur in Gerichtsverfahren erstritten.

        Inwieweit der Urlaub also zur Hälfte unmöglich gewesen war - das bedeutet ja eine 50prozentige Minderung - kann ich so nicht beurteilen (wie lange waren genau die störenden Rückfahrgeräusche, welche andere Geräusche waren noch über längere Zeiträume zu hören, war zu Mittag eine Ruhepause, wann begannen und wann endeten die Lärmbelästigungen, waren sie am gesamten Strand zu hören oder nur an einer Seite usw.).

        Somit schwer die Entscheidung: € 200.-- nehmen oder vor Gericht ziehen.

        Gruß
        Peter

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        • sakura*no*hanaS Offline
          sakura*no*hanaS Offline
          sakura*no*hana
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Also ich habe selbst die Erfahrung mit Baulärm gemacht und 30% erstattet bekommen, allerdings war mein Hotel selber betroffen und einige Dinge wie Friseur und Shops (was ich eh nie nutze, aber angebracht habe ;)) geschlossen waren.
          An deiner Stelle würde ich die 200 Euro nehmen, denn viel mehr wird daraus nicht werden. Immerhin war das Nachbarhotel betroffen und keine deiner Einrichtungen. Außerdem kann der Reiseveranstalter behaupten, der Lärm wäre nicht so schlimm gewesen, hast du für den Fall dann Zeugen? Außerdem kann sich so ein Streit lange hin ziehen und sind dir 100 euro mehr so viel Zeit und Nerven wert? Dann lieber jetzt 200 Euro nehmen, in einem Schreiben aber vielleicht noch einmal ausdrücken, dass man den Reiseveranstalter aufgrund der Zurückweisung von Verantwortung in Zukunft kaum mehr in Anspruch nehmen wird. Denn es ist in der Verantwortung des Veranstalter über so etwas Auskunft zu geben.
          Trotzdem glaube ich nicht, dass dir ein Gericht mehr Geld geben wird. Und wenn doch, dieses und nächstes Jahr bekommst du das bestimmt nicht... :?

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          • JaelJ Offline
            JaelJ Offline
            Jael
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ich würde auch die 200 Euro nehmen...10% des Reisepreises. Wenn Du einen Anwalt aufsuchen würdest, würde ich jetzt mal denken, daß da wesentlich mehr auch nicht rumkommt...Zumal Du ja dann ggfls. auch noch einen Teil der Gerichts- und Anwaltskosten zahlen müßtest, wenn Du nicht vollumfänglich obsiegst.
            Außerdem müßtest Du wirklich detailliert aufführen von wann bis wann der Lärm da war und wie laut es war (am besten in Dezibel gemesse)....Lange Rede, kurzer Sinn: nimm die 10%....und meide ggfls. den Reiseveranstalter für zukünftige Reisen.
            50% sind eh...sagen wir mal etwas illusorisch..., wenn Du nicht grad unter dem Preßlufthammer gelegen hast...
            Gruß, Jael

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            • Snowman2006S Offline
              Snowman2006S Offline
              Snowman2006
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo zusammen,

              vielen Dank für Eure Ratschläge !!!! Ich bin auch zu dem Schluß gekommen es bei den 200 € zu belassen ......

              Konnte keinen finden, der mir mit voller Überzeugung sagen konnte : "Geh vor Gericht und Du wirst siegen !!!"

              Denn vor Gericht und auf hoher See weiß man nie was geschieht !!!

              😄 😄

              Nochmal Danke ....

              Gruß an alle

              Snowman

              1 Antwort Letzte Antwort
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