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Hotel überbucht - nach einer Woche wechseln ?

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  • Onkel RickO Offline
    Onkel RickO Offline
    Onkel Rick
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Servus ,
    mir ist das voriges Jahr in Ägypten passiert . Wir kommen an , werden empfangen am Flughafen und im Shuttlebus zum eigentlich gebuchten Hotel erfahre ich per Telefon , daß mein Hotel überbucht ist . Na Prima . Ich hatte 3 Sterne gebucht und bekam als Ersatz ein 5 Sterne Hotel in der Makadi Bay . Das war nun wieder echt super . 😄 Für den Anfang .Am nächsten Tag erfuhren wir dann , daß wir nach einer Woche in unser ursprünglich gebuchtes Hotel verlegt werden . 😱 Toll . Da lebt man nur aus dem Koffer , weil auspacken lohnt sich nicht so richtig .
    Nun meine Frage . Hätte ich den Umzug nach einer Woche ablehnen können ? Hat da schon jemand Erfahrung damit , wie es sich in dieser Situation zu verhalten gilt ? Denn der richtige Schock kam dann nach einer Woche . Wenn ich 1 Woche in einem 5 Sterne Hotel zubringe und dann in ein 3 Sterne Hotel ziehe , dann ist das Hammerhart auch wenn ich das eigentlich gebucht habe . Meine Frau war am ersten Tag nach dem Umzug nur am Weinen . Und ich hab mir ziemliche Vorwürfe gemacht deswegen . Da es unser erster Urlaub im Ausland war , wußte ich es auch nicht besser . Und auch sonst hab ich zu dieser Situation nichts finden können .
    Für einen Hinweis wäre ich echt Dankbar . In 4 Wochen geht es wieder nach Ägypten . Da soll mir das nicht nochmal passieren .

    Bis denne

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    • Thorben-HendrikT Offline
      Thorben-HendrikT Offline
      Thorben-Hendrik
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ihr könnt die Zeit für den Umzug als Schadenersatz gelten machen, aber mehr leider nicht.....
      Anspruch auf das bessere hotel habt Ihr nicht, aber bei verhandlungen könnten man das beim Veranstalter vielleicht mit dem Schadenersatz für den Umzug verrechnen.

      Eine andere Variante wäre, der Umbuchung nur zuzstimmen unter der Voraussetzung, dass dies für den gesamten Urlaub gilt und ansonsten die Vertragskündigung und die Heimreise anzukündigen, glaubhaft vorgetragen werden die meisten Veranstalter dann wohl das kleinere Übel wählen....

      [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

      [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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      • Onkel RickO Offline
        Onkel RickO Offline
        Onkel Rick
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Joo, das ging ja fix. Hab vielen Dank . Wenn ich wieder da bin , werd ich mal mein Eindrücke hier schildern. Hoffentlich nur gute . 😉

        Bis denne

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        • mosaikM Offline
          mosaikM Offline
          mosaik
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          "Thorben-Hendrik" wrote:
          Ihr könnt die Zeit für den Umzug als Schadenersatz gelten machen

          ...darf ich korrigieren... nicht Schadenersatz (setzt voraus, dass man einen materiellen Schaden erlitten hat, sprich Geld ausgegeben hat), sondern aufgrund der Gewährleistungsansprüche (= der Veranstalter hat x Tage Urlaub versprochen, der jedoch durch einen Umzug unterbrochen wird, daher nicht als Urlaub zählt und daher als mangelhaft erbrachte Leistung gewertet wird) hat man Anspruch auf Rückzahlung eines Teilbetrages des Pauschalpreises.

          Nur der Ordnung halber, gell...

          Gruß
          Peter

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