Corona: Rechte und Pflichten- auch bei Rückreise nach Deutschland
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Wir fangen einen neuen Thread an. Nicht zuletzt nach Hinweisen von REJBodenheim und Nadine (Vive La France ) modifizieren wir die bisherige Headline und stellen den alten Thread auf "Nur Lesen"
Der alte Thread hatte zuletzt um die 8500 Beiträge und 575.000 Aufrufe (wurde/wird also auch ohne Beiträge von externen Usern viel beachtet.
8500 Beiträge sind definitiv zuviel für einen Thread. Abändern konnten wir den alten Thread nicht so einfach- die Crash-Gefahr wäre zu hoch-- und die Suchfunktion bei Tante G. wäre für den alten Thread wohl "abgestürzt"
Dann bitte hier loslegen-- das Thema der Headline immer beachten:Corona: Rechte und Pflichten- auch bei Rückreise nach Deutschland
(Wer im alten Thread noch nachlesen möchte-- hier klicken )
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Kleiner Vorgeschmack, wie die neuen Einreiseregeln nach D ab August(?) so aussehen könnten oder werden?
Nur noch zwei Arten von Risikogebieten- deutliche Vorteil für Geimpfte -
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Hallo zusammen,
eine Frage, da ich weder eine zu 100% verlässliche Aussage von Bekannten höre, und selbst auch nichts verlässliches im Internet finden kann:
Aktuell ist es doch so, dass nur negativ getestete / geimpfte den Flieger zurück nach Deutschland besteigen dürfen. Kinder unter 6 Jahren sind aber ausgenommen, soweit ich das gelesen habe.Wie sieht es dann aber mit der Quarantäne-Pflicht aus? Speziell jetzt für unsere 5 jährige Tochter? Muss sie denn zurück in Deutschland in Quarantäne, obwohl sie ungetestet fliegen durfte? Auch hier meine ich mich zu erinnern, dass unter 6 Jahren ausgenommen waren?
Vielen Dank!
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Lieber Haberling,
ich danke Dir, ich weiß nicht woher Du das wusstest aber du hast schon gestern zu mir gesagt warte mal bis zum 21… Klasse!
Nur um sicher sein dass ich das richtig verstanden habe wenn ich am 16. August zurück nach Deutschland fliege mit meine zehnjährige Enkel braucht er zwei ein Test aber vorausgesetzt natürlich, es ist negativ muss er nicht ins Quarantäne, korrekt? Habe ich richtig verstanden. Ich muss nur für ihm der Test übermitteln über
Einreiseanmeldung.deNadine
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@ mkoeppel,
Ich kann dir leider nicht die Antwort geben ich kenne mich nicht so gut aus aber warum lässt du sie nicht testen? Dann bist du auf jeden Fall auf die sichere Seite.
Alles Gute
Nadine
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Hallo. Es mag sein das ich grad nen Nachtschichtbedingten Knoten im Kopf hab, aber dies : dass vollständig Geimpfte, die aus sogenannten Virusvariantengebieten einreisen, künftig ihre Quarantäne vorzeitig beenden können, wenn sie nachweisen_, dass ihr Impfschutz gegen die Virusvariante im bereisten Gebiet wirksam ist...._aus Haberlings Link, geht grade nicht bei mir rein.
Ich, zappeljule, muss nachweisen das meine Impfe gegen wasweißich Omegavariante wirksam ist? Wie??Bitte nicht steinigen falls ich da grad was absolut missverstehe

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Hallo Haberling,
vielen Dank für den Link, aber schlau werd ich nicht draus. In dem Artikel geht es ja um Gebiete mit Virusvarianten.
Mallorca ist doch (noch) nur einfaches Risikogebiet?Klar könnten wir, wie Nadine schrieb, die Kleine einfach mal testen lassen, aber wenn sich das vermeiden ließe, da offiziell nicht gefordert, wäre das schon toll. Denn das Stäbchen in der Nase ist jetzt auch nicht so schön für ein kleines Kind

Wie gesagt, wenn es offiziell gefordert ist, dann ist es halt so, und ist auch okay, aber irgendwie finde ich nirgends dazu eine klare Aussage.
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Hallo Haberling,
vielen Dank für den Link, aber schlau werd ich nicht draus. In dem Artikel geht es ja um Gebiete mit Virusvarianten.
Mallorca ist doch (noch) nur einfaches Risikogebiet?Klar könnten wir, wie Nadine schrieb, die Kleine einfach mal testen lassen, aber wenn sich das vermeiden ließe, da offiziell nicht gefordert, wäre das schon toll. Denn das Stäbchen in der Nase ist jetzt auch nicht so schön für ein kleines Kind

Wie gesagt, wenn es offiziell gefordert ist, dann ist es halt so, und ist auch okay, aber irgendwie finde ich nirgends dazu eine klare Aussage.
@mkoeppl
Siehe § 4 Absonderungspflicht - hier klicken : "Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind ..." = keine Alterseinschränkung = alle.
Und da diese Quarantänepflicht verlängert wurde, gilt sie weiterhin.
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Anders § 5 Nachweispflicht: "Personen, die das sechste Lebensjahr vollendet haben..." -
Hallo mkoeppl
Hab mal mit dem BMI Covidbot gechattet und diese Antwort auf Deine Frage bekommen

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@zappeljule
Die Testpflicht = Nachweispflicht entfällt für das Kind (5 J.) - siehe Link oben
mkoeppl geht's um die Quarantäne- / Absonderungspflicht. Siehe Posting auf der Vorseite. -
Hi Kourion
Dann sorry. Aber nichtsdestotrotz kann er/sie/es vlt dort selber mal fragen...https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html
