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Flugverspätung VAW7830 und SM3339

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  • Pfiff12P Offline
    Pfiff12P Offline
    Pfiff12
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Ich suche Reisende die am 16.05.2019 mit Fly2Sky bzw. Onur Air von Frankfurt nach Marsa Alam geflogen sind und eine Entschädigung einfordern möchten.
    Das Gleiche gilt für den Rückflug am 25.05.2019 mit Air Cairo SM3339.
    Bis jetzt habe ich nur meine Ansprüche gegenüber dem Reiseportal angemeldet.
    Eine Bekannte von mir hatte auch einen verspäteten Flug und hat ihre Ansprüche an das Reisebüro eingereicht. War etwas zäh. Die Airline hat behauptet das kein Anspruch bestünde. Allerdings hatte sie Kontaktdaten von Mitreisenden, den das Geld bereits ausbezahlt wurde. Dies hat sie der Airline mitgeteilt. Dann ging es relativ schnell und Sie hat auch ihr Geld bekommen.

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    • Pfiff12P Offline
      Pfiff12P Offline
      Pfiff12
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ich habe nochmal die Flugnummer VAW7830 eingefügt. Sonst scheint keine Suche möglich.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Deine Absicht zur Bildung einer Lobby führt hier komplett ins Leere, die Rechtslage ist eindeutig und daran wird auch eine Suche nach ebenfalls Betroffenen nicht die Bohne ändern.
        Die Forderungen gem. VO(EG)261/04 sind an das durchführende Luftverkehrsunternehmen zu richten, die Forderungen aus dem Pauschalreisevertrag an den Veranstalter.
        Es ist nicht nur sinnlos oder auch unerwünscht, das Forum mit der Suche nach Beteiligten vollzuspammen.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        SokratesS 1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV vonschmeling

          Deine Absicht zur Bildung einer Lobby führt hier komplett ins Leere, die Rechtslage ist eindeutig und daran wird auch eine Suche nach ebenfalls Betroffenen nicht die Bohne ändern.
          Die Forderungen gem. VO(EG)261/04 sind an das durchführende Luftverkehrsunternehmen zu richten, die Forderungen aus dem Pauschalreisevertrag an den Veranstalter.
          Es ist nicht nur sinnlos oder auch unerwünscht, das Forum mit der Suche nach Beteiligten vollzuspammen.

          SokratesS Offline
          SokratesS Offline
          Sokrates
          Experte Istanbul
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Dem ist nichts hinzuzufügen - machen wir zu.

          LG

          Sokrates

          Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

          1 Antwort Letzte Antwort
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